V64Motion
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Import Gebrauchtfahrzeug aus Deutschland in die Schweiz (Stand 7-2014)
Dies soll eine kurze Anleitung sein, Vorbild (und lesenswert) ist diese von mareve bei einem Neufahrzeug aus Österreich:
http://www.t5-board.de/threads/ablauf-meines-ersten-fahrzeugsimports-in-die-schweiz.82175/#post-938432
Wesentliche Unterschiede:
- importiert wird ein deutsches Gebrauchtfahrzeug mit ausweisbarer MWST
- dementsprechend entfällt die CO2 Steuer
Ausgangslage:
Wir waren lange auf der Suche nach einem T5; die Neuwagenpreise hier in CH sind ja ein Kapitel für sich, die Occasionspreise sind dann nicht mehr so schlimm, nur ist das Angebot (es gibt hier keine VW-Werksangehörigen, kaum Jahreswagen etc.) sehr dürftig. Letztlich hätte mein Händler vor Ort auch nur versucht, ein Fahrzeug aus Deutschland zu kriegen.
Eine Alternative sind noch die wenigen Händler, die schöne T5 als Importfahrzeuge, meist aus Österreich und neu, anbieten. Die Preise sind bei vergleichbarer Ausstattung und bei Annahme eines ziemlich kompletten Fahrzeugs gut vier- bis knapp fünfstellig höher. Da es sich dann um Neufahrzeuge handelt und man keine zwei Tage Arbeitszeit verliert, hätten wir das bezahlt, nur wird der Edition 25 in Österreich nicht angeboten, Reimporte aus anderen EU-Staaten waren in unserer Ausstattung nicht zu bekommen und auch nochmals teurer.
Voraussetzungen fahrzeugseitig
- Die Mehrwertsteuer muss ausweisbar sein.
- Idealerweise war der Wagen vor mehr als 6 Monate erstmals zugelassen, dann entfällt die CO2-Steuer beim Import. Ein deutscher (grenznaher) VW-Händler hat mir erzählt, dass sie schon Fahrzeuge einen Monat haben stehen lassen, damit der Schweizer Käufer diese Abgabe beim Import sparen kann. Soweit ich das verstanden habe, muss der Wagen nicht ganze sechs Monate angemeldet, sondern nur mehr als 6 Monate vor Export erstmals zugelassen gewesen sein.
- Uns war auf der Suche noch wichtig, dass wir nicht „in ein schwarzes Loch“ überweisen, da war ein Tradeport als direkte Aussenstelle von VW ganz gut.
Ablauf:
1. Fahrzeug finden, Probefahrt, Vertrag unterschreiben, Kaufbetrag anweisen.
2. Händler ist bereit, den Wagen, mit einer Kopie der ID des Käufers (Wohnsitz Schweiz) in die Schweiz zu verkaufen (Das machen nicht alle!) und lässt das Fahrzeug auf Zollkennzeichen (Gültigkeit 4 Wochen) zu.
Alternativ kann man das auch selbst machen, habe ich 2011 hinter mir, kostet eben einen halben Tag mehr (Und macht keinen Spass!).
Dazu benötigt der Händler: Die eigene Nettorechnung, das CoC-Papier (=EU-Konformitätsbescheinigung), ein sogenanntes EUR1-Formular und die Lieferantenerklärung (Die kommt von VW, muss angefordert werden). Weiterhin Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie einen internationalen Fahrzeugausweis. Diesen Punkt hat insgesamt ein Zulassungsdienst übernommen, Zeitbedarf wenige Tage nach Bezahlung. Die deutsche MWST muss als Sicherheitsleistung bezahlt werden und wird nach Exportnachweis rückerstattet. Der Exportnachweis an den Händler erfolgt mittlerweile elektronisch.
Die Kosten hat bis hierhin der Verkäufer übernommen.
3. Ich bin mareve sehr dankbar für den Tipp, bei der Schweizer KFZ-Versicherung um eine Kaskodeckung anzufragen: Diese wurde uns problemlos (und kostenlos bei Vertragsabschluss!) garantiert, gibt ein besseres Gefühl bei der Überführung auf eigener Achse. Die deutschen Zollkennzeichen beinhalten nur die obligatorische Haftpflichtversicherung.
4. Die bereits erwähnten Unterlagen (Nettovertrag, CoC, EUR1, Lieferantenerklärung) müssen vorab per Mail (ein Tag reicht) an eine Spedition (bei mir in einem Gebäude beim Zoll Konstanz / Kreuzlingen) gesandt und zur Verzollung im Original mitgebracht werden.
5. Auto abholen, werktags zum genannten Grenzübergang fahren: Dort wird bei der Spedition für 120CHF alles fertig gemacht, man geht zum Deutschen Zoll (Fahrzeug „ausstempeln“) und danach zum Schweizer Zoll (Einführen, MWST und Zoll bezahlen, sind etwa 12% vom Nettopreis zum aktuellen Tageskurs, Limite Plastikgeld bedenken!). Der Gesamtzeitbedarf an der Grenze betrug 30 Minuten.
6. Mit der Quittung vom Zoll, dem CoC-Papier, dem EUR 1 Formular, der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil und 2 sowie dem Stammblatt des Fahrzeugs (vom Schweizer Zoll, mit Stammnummer) meldet man sich bei der MFK = dem Strassenverkehrsamt an, der Wagen wird „eingelöst“ und ist somit regulär in der Schweiz zugelassen. Vorab braucht auch noch die eigene Versicherung die Stammnummer, um die Deckungserklärung an das Strassenverkehrsamt zu schicken.
Die VW-Garantie gilt europaweit mit Schweiz, man kann dann in der Schweiz eine Anschlussgarantieversicherung bei VW / AMAG abschliessen, ist ähnlich (aber nicht gleich!) der verlängerten Werksgarantie. Diese habe ich bei meinem Golf bereits einmal für eine Kleinigkeit gebraucht, funktioniert problemlos.
Noch ein paar Anmerkungen:
- Anrufen und Fragen lohnt, auch wenn die Verkaufsanzeige primär „inakzeptable Lücken“ hat: Oft sind vorhandene Extras nicht ausgewiesen.
- Der Vorgang Export ist für einen Händler kein Problem, wenn ein Verkäufer „komisch tut“ wie man hier in der Schweiz sagt, oder gar „eine Exportfirma zwischenschalten“ will: Danke und tschüss.
- Tradeports sind wider Erwarten im Schnitt am günstigsten und werden in der Fahrzeugzuteilung oder bei der Auswahl offensichtlich bevorzugt
Ich hoffe, dass ich so etwas für die vielen guten Tipps hier aus dem Forum zurückgeben kann!
N.
Dies soll eine kurze Anleitung sein, Vorbild (und lesenswert) ist diese von mareve bei einem Neufahrzeug aus Österreich:
http://www.t5-board.de/threads/ablauf-meines-ersten-fahrzeugsimports-in-die-schweiz.82175/#post-938432
Wesentliche Unterschiede:
- importiert wird ein deutsches Gebrauchtfahrzeug mit ausweisbarer MWST
- dementsprechend entfällt die CO2 Steuer
Ausgangslage:
Wir waren lange auf der Suche nach einem T5; die Neuwagenpreise hier in CH sind ja ein Kapitel für sich, die Occasionspreise sind dann nicht mehr so schlimm, nur ist das Angebot (es gibt hier keine VW-Werksangehörigen, kaum Jahreswagen etc.) sehr dürftig. Letztlich hätte mein Händler vor Ort auch nur versucht, ein Fahrzeug aus Deutschland zu kriegen.
Eine Alternative sind noch die wenigen Händler, die schöne T5 als Importfahrzeuge, meist aus Österreich und neu, anbieten. Die Preise sind bei vergleichbarer Ausstattung und bei Annahme eines ziemlich kompletten Fahrzeugs gut vier- bis knapp fünfstellig höher. Da es sich dann um Neufahrzeuge handelt und man keine zwei Tage Arbeitszeit verliert, hätten wir das bezahlt, nur wird der Edition 25 in Österreich nicht angeboten, Reimporte aus anderen EU-Staaten waren in unserer Ausstattung nicht zu bekommen und auch nochmals teurer.
Voraussetzungen fahrzeugseitig
- Die Mehrwertsteuer muss ausweisbar sein.
- Idealerweise war der Wagen vor mehr als 6 Monate erstmals zugelassen, dann entfällt die CO2-Steuer beim Import. Ein deutscher (grenznaher) VW-Händler hat mir erzählt, dass sie schon Fahrzeuge einen Monat haben stehen lassen, damit der Schweizer Käufer diese Abgabe beim Import sparen kann. Soweit ich das verstanden habe, muss der Wagen nicht ganze sechs Monate angemeldet, sondern nur mehr als 6 Monate vor Export erstmals zugelassen gewesen sein.
- Uns war auf der Suche noch wichtig, dass wir nicht „in ein schwarzes Loch“ überweisen, da war ein Tradeport als direkte Aussenstelle von VW ganz gut.
Ablauf:
1. Fahrzeug finden, Probefahrt, Vertrag unterschreiben, Kaufbetrag anweisen.
2. Händler ist bereit, den Wagen, mit einer Kopie der ID des Käufers (Wohnsitz Schweiz) in die Schweiz zu verkaufen (Das machen nicht alle!) und lässt das Fahrzeug auf Zollkennzeichen (Gültigkeit 4 Wochen) zu.
Alternativ kann man das auch selbst machen, habe ich 2011 hinter mir, kostet eben einen halben Tag mehr (Und macht keinen Spass!).
Dazu benötigt der Händler: Die eigene Nettorechnung, das CoC-Papier (=EU-Konformitätsbescheinigung), ein sogenanntes EUR1-Formular und die Lieferantenerklärung (Die kommt von VW, muss angefordert werden). Weiterhin Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie einen internationalen Fahrzeugausweis. Diesen Punkt hat insgesamt ein Zulassungsdienst übernommen, Zeitbedarf wenige Tage nach Bezahlung. Die deutsche MWST muss als Sicherheitsleistung bezahlt werden und wird nach Exportnachweis rückerstattet. Der Exportnachweis an den Händler erfolgt mittlerweile elektronisch.
Die Kosten hat bis hierhin der Verkäufer übernommen.
3. Ich bin mareve sehr dankbar für den Tipp, bei der Schweizer KFZ-Versicherung um eine Kaskodeckung anzufragen: Diese wurde uns problemlos (und kostenlos bei Vertragsabschluss!) garantiert, gibt ein besseres Gefühl bei der Überführung auf eigener Achse. Die deutschen Zollkennzeichen beinhalten nur die obligatorische Haftpflichtversicherung.
4. Die bereits erwähnten Unterlagen (Nettovertrag, CoC, EUR1, Lieferantenerklärung) müssen vorab per Mail (ein Tag reicht) an eine Spedition (bei mir in einem Gebäude beim Zoll Konstanz / Kreuzlingen) gesandt und zur Verzollung im Original mitgebracht werden.
5. Auto abholen, werktags zum genannten Grenzübergang fahren: Dort wird bei der Spedition für 120CHF alles fertig gemacht, man geht zum Deutschen Zoll (Fahrzeug „ausstempeln“) und danach zum Schweizer Zoll (Einführen, MWST und Zoll bezahlen, sind etwa 12% vom Nettopreis zum aktuellen Tageskurs, Limite Plastikgeld bedenken!). Der Gesamtzeitbedarf an der Grenze betrug 30 Minuten.
6. Mit der Quittung vom Zoll, dem CoC-Papier, dem EUR 1 Formular, der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil und 2 sowie dem Stammblatt des Fahrzeugs (vom Schweizer Zoll, mit Stammnummer) meldet man sich bei der MFK = dem Strassenverkehrsamt an, der Wagen wird „eingelöst“ und ist somit regulär in der Schweiz zugelassen. Vorab braucht auch noch die eigene Versicherung die Stammnummer, um die Deckungserklärung an das Strassenverkehrsamt zu schicken.
Die VW-Garantie gilt europaweit mit Schweiz, man kann dann in der Schweiz eine Anschlussgarantieversicherung bei VW / AMAG abschliessen, ist ähnlich (aber nicht gleich!) der verlängerten Werksgarantie. Diese habe ich bei meinem Golf bereits einmal für eine Kleinigkeit gebraucht, funktioniert problemlos.
Noch ein paar Anmerkungen:
- Anrufen und Fragen lohnt, auch wenn die Verkaufsanzeige primär „inakzeptable Lücken“ hat: Oft sind vorhandene Extras nicht ausgewiesen.
- Der Vorgang Export ist für einen Händler kein Problem, wenn ein Verkäufer „komisch tut“ wie man hier in der Schweiz sagt, oder gar „eine Exportfirma zwischenschalten“ will: Danke und tschüss.
- Tradeports sind wider Erwarten im Schnitt am günstigsten und werden in der Fahrzeugzuteilung oder bei der Auswahl offensichtlich bevorzugt
Ich hoffe, dass ich so etwas für die vielen guten Tipps hier aus dem Forum zurückgeben kann!
N.