Hi All,
das ist übel. Bin auch quasi geschädigt. Bei longlife der erste" Ruf" bei 14xxx". Aussage
"Falsch programiert" und zurückgesetzt. Letzte woche hatte ich jetzt bei 28xxx den ölwechsel und service.
Eigentlich bleibt einem da doch nur die Karre zu verkaufen und sich was anderes zuzulegen (wenn es auch schwerfällt)
Das würde ich wirklich auch als übel bezeichnen, vor allem weil du nicht mehr mit einfachen Mitteln nachweisen kannst, dass dein Öl vollkommen hinüber war.
Nur soviel zum ziehen von Proben: Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sehr sicher wenn diese Ölproben vor Gericht bestand haben sollen, dann müsste das über einen vereidigten/ zugelassen Gutachter erfolgen der den KMstand und das Fahrzeug (herkunft der probe) bestätigt. Dann die Probe zur anlayse schickt und den rest der Probe verblombt. Sonst haben die Proben doch keinerlei beweiskraft.
Evlt. habe ich ja auch zuviel CSI gesehen aber ich denke das man bei einer Analyse auf eigene Faust in einer Möglichen Gerichtsverhandlung gegen die Wand läuft.
Nachdem diese Frage nach der Beweiskraft immer wieder auftaucht, möchte ich hierzu vielleicht dann doch mal einige allgemeine Ausführungen machen, wie die Realität in der deutschen Justiz (und nicht bei CSI) aussieht:
Sehr viele Prozesse hängen natürlich davon ab, ob die Behauptung, auf die ein Anspruch gestützt wird, auch bewiesen werden kann. Dieser Beweis ist
dann geführt, wenn man den Richtervon der Richtigkeit seiner Behauptung überzeugen konnte. (Der Jurist sagt dazu: Wenn keine
vernünftigen Zweifel mehr beim Richter bestehen.)
Diese Überzeugung wird sich der Richter unter Würdigung
aller in dem Prozess vorgetragenen Umstände bilden.
Wenn es also um die konkrete Frage geht, ob das Ergebnis einer Ölanalyse auch verwertbar ist, dann ist dies nicht allein schon deswegen ausgeschlossen, weil die Probe nicht von einem Profi gezogen wurde.
Natürlich ist es tendenziell so, dass eine Probe, die von einem Profi gezogen wurde, von vorneherein weniger oder gar keine (vernünftige) Zweifel bei einem Richter hinsichtlich des Ergebnisses aufwerfen wird, als wenn die Probe von einem Fachmann gezogen wurde.
Gleichwohl können eventuell bestehende Zweifel des Richters aber auch noch auf andere Weise ausgeräumt werden, z.B. durch die Vernehmung von Zeugen dazu, wie die Probe gezogen wurde.
Es kommt dann überhaupt nicht darauf an, wie hoch dekoriert dieser Zeuge ist und welche Titel er mit sich rumschleift, sondern nur darauf, ob der Richter diesem Zeugen im Rahmen der Beweiswürdigung letztlich Glauben schenkt oder nicht. Bei dieser Beweiswürdigung wird der Richter die Aussage des Zeugen aber nicht für sich isoliert betrachten, sondern vorallem auch daraufhin überprüfen, wie sich die Aussage des Zeugen mit allen sonstigen Umständen, die Gegenstand des Prozesses sind "verträgt". Gerade dann, wenn sich das Ergebnis der Analyse völlig unproblematisch mit dem Analyseergebnissen vergleichbar ist, bei denen die Proben von einem Profi gezogen wurden, sehe ich daher durchaus gute Chancen, dass der Richter dann letztlich auch davon überzeugt werden kann, das Ergebnis der Analyse anzuerkennen, vor allem dann, wenn der Zeuge zusätzlich noch ein paar hübsche Bildchen vorlegen kann, mit denen er die Probenentnahme dokumentiert hat.
Mein Fazit lautet also wie folgt:
Je professioneller die Probeentnahme durchgeführt wird, umso besser ist es natürlich für die Verwertbarkeit des Ergebnisses.
Gleichwohl ist jedes Analyseergebnis - egal wie die Probe gezogen wurde - besser, als gar keine Analyse. Denn auch über die Masse der vergleichbaren Analyseergebnisse kann bei dem Richter die erforderliche Überzeugung hergestellt werden, ohne dass sich der Richter mit der Frage danach, wie die Proben gezogen wurden überhaupt noch großartig beschäftigt. Dies gilt vor allem dann, wenn auch die vom Laien gezogenen Proben letztendlich eins zu eins mit den Ergebnissen vergleichbar sind, bei denen der Weg ins Labor über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ist.
In diesem Sinne gilt: Wer es sich leisten kann und will, lässt seine Probe vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ziehen und ins Labor schicken. An einem solchen Ergebnis wird der Richter keine vernünftigen Zweifel haben, egal was die findigen Juristen von VWN dagegen vorbringen.
Wer überhaupt kein Geld ausgeben will, der nimmt die hier im Board großzügig unterbreiteten Angebote wahr, mit denen in Analysesets kostenlos zur Verfügung gestellt werden und lädt dann für die Entnahme der Probe den Nachbar mit seiner Digicam ein.
Zwischen diesen beiden Extremen gibt es natürlich noch unzählige andere Möglichkeiten, die Probe zu entnehmen, wobei ich auch die Möglichkeit die Probe vom
entnehmen zu lassen durchaus gut finde - wie ich hier ja schon einmal bekundet habe.
Jörg