IG-Longlifeintervallgeschädigter, ich bin dabei

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Aber die mangelnde Viskosität kommt durch IMHO durch den erhöhten Dieseleintrag. Gerade aus diesem Grund wäre eine Analyse eine nicht DPF T5 wichtig
 
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Ist das doch IMHO ganz normal am Ende des Intervalls. Das belegt doch nur daß das Öl raus muss, und das sagt das Auto ja auch. Schließlich kann es sich ja nicht um neues Öl handeln was abgelassen werden muss.

Du sagst es:
Normal am Ende des "INTERVALLS", nicht jedoch des Lonfglifeintervalls, bei gleicher Laufleistung.
Ich bin mir sicher, wir bekommen solche Ergebnisse bereits mit Laufleistungen von 12.000 und weniger.
Da hätte VW ja bereits Mühe zu begründen, warum sie für mindestens 15.000km das Öl drin lassen wollen.
;)

Daß sich die Basenzahl so drastisch erniedrigt (und es eigentlich überhaupt kein Longlifeintervall im Prospektsinne hätte geben dürfen), liegt ja an der Konzeptlösung DPF:

Das Beknackte ist nun mal, daß ansich sauberer nacheingespritzter Diesel im Vernebelungsprozeß des IV Arbeitstaktes (Ausstoßtakt) die im Brennraum befindlichen Abgase & Partikel teilweise in sich löst (Abgas) & an sich bindet (Partikel), wobei wiederum des nun verunreingten Diesels sich eben auf der Kolbenwand niederschlägt.

Ich sehe hier auch durchaus Chancen für einen konstruktiven Mangel, da sich ja in der Summe eine Verschlechterung über alle Bereiche ergibt, die auch den Partikelminderausstoß nicht annähernd komopensiert wird.
 
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Ich bin mir sicher, wir bekommen solche Ergebnisse bereits mit Laufleistungen von 12.000 und weniger.
Da hätte VW ja bereits Mühe zu begründen, warum sie für mindestens 15.000km das Öl drin lassen wollen.

Das denke ich sicherlich auch daß ihr solche Ergebnisse bekommt, gar keine Frage. Dennoch ist der Punkt "ab hier ist das Öl nicht mehr tauglich" zu definieren. Und das offiziell und aus allgemeingültiger Quelle. Das hast du ja eingangs schon geschrieben.

Ich sehe hier auch durchaus Chancen für einen konstruktiven Mangel, da sich ja in der Summe eine Verschlechterung über alle Bereiche ergibt, die auch den Partikelminderausstoß nicht annähernd komopensiert wird.

Das das nicht sauber gelöst ist - gar keine Frage. Allerdings könnte nach dieser Auffassung fast alles als konstruktiver Mangel durchgehen, das sich bei Modellwechseln verschlechtert hat. Nehmen wir mal an es wird irgendein Teil ersetzt dass statt 200.000km Laufleistung nur mehr 150.000 km aushält - es ist sicherlich nicht fein so was zu tun - aber ein Konstruktiver Mangel ist das nicht.
Im übrigen impliziert deine Aussage, daß du als Fahrer eines DPF T5´s die gleichen "Rechte", also im Prinzip die gleichen positiven Eigenschaften wie die eines nicht DPF T5 haben musst. Und das ist IMHO falsch, die Fahrzeuge sind getrennt zu werten.


Jetzt nicht daß ihr denkt ich währe immer pro VW. Sicherlich währe es mir lieber einen T5 mit DPF mit den Verbrauch + Intervallvorteilen eines nicht DPF zu haben. Das hat euch VW so aber nie versprochen...(Also das Versprechen daß zwischen den Autos kein Unterschied besteht, auch wenn sich bei den Katalogen nichts verändert hat)

Beipiel Semmel :D:
Wenn du als Kunde gestern eine Semmel kaufst und isst - alles OK.
Wenn du am nächsten Tag noch mal eine Semmel kaufst, ich mach bei der Semmel aber irgendetwas anderes und sie schmeckt dir nicht mehr so wie am Vortag ist das auch kein konstruktiver Mangel. Ich hab dir auch nie das Versprechen gegeben daß die Semmel jeden Tag absolut gleich schmeckt.

Normal am Ende des "INTERVALLS", nicht jedoch des Lonfglifeintervalls, bei gleicher Laufleistung.
Doch, auch am Ende des Longliveintervalls. Immerhin macht der Bus ja alles richtig! Er sagt ja das Zeug soll raus und nicht den ganzen Longliveintervall gefahren werden. Ich hatte übrigens Ölwechsel bei 19.000km (gemacht aber bei 18.000)

Ich meine das ganze wirklich nicht böse, aber ich denke eure Aussicht auf Erfolge sind schon sehr begrenzt.

Was wirklich ein Fortschritt währe, und dazu braucht es wahrscheinlich gar kein Gericht, ist das man offiziell als DPF Fahrer irgendein anderes billigeres Öl verwenden darf, daß man im Gegenzug dazu alle 15.000 oder von mir aus auch 12.000 km wechselt.
 
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Moin,

Seid ihr eigentlich an diesem Punkt schon weiter gekommen? Das ist nämlich der springende Punkt... solange das nicht geklärt ist bringt die ganze Aktion nichts.

Also der Punkt mit der Ölqualität 'Soll und Ist'.
Vielleicht hilft hier die Definition oder Vorgaben der VW Norm 507 00 weiter. Wenn man da Details in die Finger kriegen könnte, finden sich vielleicht minimal Anforderungen an das Öl, und damit ein Hinweis, ob diese noch gegeben sind bei den festgestellten Werten aus der Ölanalyse.

Ich habe mal ein wenig gegoogelt, aber nicht viel gefunden. Ausser diesem zu 507.00 vielleicht:

"... Konkret bezieht sich die Ölfreigabe auf Motoren mit den Kennbuchstaben BNZ, BPB, BPC, BPD und BPE (R5) sowie AJS, AYH, BLE und BWF (V10). Zuvor galt für beide Motorbaureihen die Ölnorm 50601. Neben der Partikelfilter-bezogenen Anpassung des Additivpakets ist die Rückkehr zur alten HTHS-Viskosität ≥3,5 Millipascalsekunden der wesentliche Unterschied zu den Vorgängernormen. Letzteres betrifft auch die Norm 50400, womit beide im Gegensatz zu den Normen 50300, 50600 und 50601 (HTHS-Viskosität ≥2,9 mPas) wieder rückwärts kompatibel sind, also auch in ältere Motoren und solche mit erhöhten Anforderungen an die HTHS-Viskosität eingefüllt werden dürfen. ..."
(von autoservicepraxis.de)
Aber diese HTHS-Viskosität und besonders der zugehörige Wert sagt mir nun rein gar nichts.

Wir könnten aber eigentlich den VW eigenen Inspektionsintervall-Algorithmus zu Rate ziehen, und die Voreinstellung der '15' als unterste Intervallgrenze heruntersetzen. Was dann ja bei einigen zu einer verfrühten Aufforderung zum Service führen könnte, und damit nachweist, dass entweder - der verwendete Algorithmus grober Unsinn ist, oder - kein grober Unsinn ist und die '15' grober Unsinn ist.
Der Argumentation, dass die VW eigenen Berechnung des Wartungsintervalls unter Umständen die 15.000 als Untergrenze als zu hoch entlarvt, kann sich VW vielleicht nicht ganz so leicht entziehen.
Zumindest könnte es dazu führen, dass sich VW mal zu einer verbindlichen und nicht so widersprüchlichen Sprachregelung durchringt - oder eben genau dieses nicht kann und der ganze Schlamassel anfängt sich zu offenbaren..


einem
 
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ISeid ihr eigentlich an diesem Punkt schon weiter gekommen? Das ist nämlich der springende Punkt... solange das nicht geklärt ist bringt die ganze Aktion nichts.

Das sehe ich auch so. Deswegen habe ich heute ein längeres Telefonat mit der Firma Wearcheck geführt. Neben verschiedenen anderen Details wollte ich wissen, inwieweit deren Untersuchungen vor Gericht Bestand haben können.

Der Gründer des Unternehmens ist ein international anerkannter Gutachter mit langjähriger Erfahrung vor Gericht. Die Test-Sets sind nicht nur darauf abgestellt, über eine Korrelation der Ergebnisse eine objektive Beurteilung des analysierten Öls vor Gericht sicher zu stellen. Darüber hinaus wurde durch das fleissige Unternehmen auch eine "Oil Doc Alliance" ins Leben gerufen, die sich nicht nur um die Normierung der Prüfverfahren in der EG, sondern auch in anderen Industriestaaten kümmert. Speziell das Engagement in China sei recht fruchtbar.

So erklärt sich auch der Umstand, dass dort täglich weit über 10.000 Analysen gemacht werden.

Das kann man übrigens auch alles auf deren Webseite nachlesen!

Es handelt sich bei Wearcheck um ein international genormtes Prüfverfahren, dem weltweit nichts vergleichbares entgegen gesetzt werden kann. Die Petrochemie kauft tausende dieser Sets, um ihre Forschung und Entwicklung damit abzusichern (!)

Vor diesem Hintergrund habe ich es unterlassen, nach einem Nachlass für das Forum zu fragen. Den Papst würde ich bei der Audienz auch nicht fragen, ob er mir ein paar Cent Kirchensteuer nachlässt.

Wenn dieses Unternehmen zum Schluß kommt: "Ich empfehle Ihnen: Falls noch nicht geschehen, wechseln Sie das Öl sofort!" ist das ein Statement, das sich nicht vom Tisch fegen lässt.

Das sind die Ölpäpste da unten in Brannenburg. Auch wenn das hier einige wohl nicht so recht glauben wollen.

Leute - wenn sich bei meinem Cali raus stellt, dass das Öl schon nach 6.000 km nicht mehr so richtig gut zum Weiterfahren einlädt - was würdet ihr da sagen?

Da sich bislang niemand mit Kilometerstand 4.000 und 6.000 bei mir gemeldet hat, werdet ihr auf mein Ergebnis noch bis zum Sommer warten müssen.

Und wenn zwischenzeitlich VW das MSG noch mal updated, haben meine Proben keinen Relevanz mehr. Es können nur Analysen von weitgehend geichen Motoren verglichen werden, dazu gehört der Softwarestand des MSG.

Wenn VW uns ärgern will, bringen die monatlich ein Update raus. Dann sind alle Analysen wertlos.

Ist es denn so schwer, in die Gänge zu kommen?
 
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...
Im übrigen impliziert deine Aussage, daß du als Fahrer eines DPF T5´s die gleichen "Rechte", also im Prinzip die gleichen positiven Eigenschaften wie die eines nicht DPF T5 haben musst. Und das ist IMHO falsch, die Fahrzeuge sind getrennt zu werten.


Jetzt nicht daß ihr denkt ich währe immer pro VW. Sicherlich währe es mir lieber einen T5 mit DPF mit den Verbrauch + Intervallvorteilen eines nicht DPF zu haben. Das hat euch VW so aber nie versprochen...(Also das Versprechen daß zwischen den Autos kein Unterschied besteht, auch wenn sich bei den Katalogen nichts verändert hat)
..t.

Es hat sich sehr wohl etwas geändert bei den Katalogen: Sowohl CO2-Ausstoss als auch Dieselverbrauch haben sich laut Katalog und EU-Konformitätsbescheinigung von 2005 auf 2007 VERRINGERT :eek:.
Ich habe im Moment ca 27000km runter, erster Ölwechsel war bei 15 oder 16 tausend Kilometer, muss ich nachschauen, habe das Auto mit 23300km erstanden. Der nächste Ölwechsel steht wohl bevor...
 
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Wichtige Informationen zur Rückstellprobe

Laut Auskunft der Fa. Wearcheck werden die Proben nach der Analyse 12 Wochen gelagert und dann entsorgt. Es ist möglich, sich die Probe nach 12 Wochen zurück senden zu lassen, die Versandgebühr beträgt jedoch stolze 15,- € zzgl. 19% Mwst. Als kostengünstigere Alternative empfiehlt Wearcheck zur Absaugpumpe kompatible Gefässe, die über die Firma Martechnic in Hamburg, Martechnic® bezogen werden können.

Nach Rücksprache mit Martechnic wurde mir für diese Gefässe ein Stückpreis von 1,10 € genannt, Mindestabnahme sind 100 Stück, hinzu kommen die Versandkosten und die Mwst.

Von einer Rückstellprobe "im Gurkenglas" raten sowohl Wearcheck als auch Martechnic ausdrücklich ab. Es müssen unbenutzte, als steril ausgewiesene Behältnisse verwendet werden.

@ pille, gäbe es aus dem Bereich Apothekerbedarf eine Alternative? Es wäre ja denkbar, dass ein taugliches Behältnis (100 ml) zur technischen Grundausstattung einer jeden Apotheke gehört. Die korrekte Bezeichnung hierfür voraus gesetzt, könnte der aktuelle Bedarf bei der Apotheke vor Ort beschafft werden. Das wäre günstiger, als sich 100 leere Fläschchen ans Lager zu legen und dann für teuer Porto durchs Land zu schicken.
 
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@all

hallo Leute!

Wenn ich hier nicht ständig mitdiskutieren kann, dann liegt das nicht daran, dass sich in meiner bisher hier geäußerten Meinungetwas geändert hätte, sondern einfach nur darin, dass ich auch ansonsten relativ viel zu tun habe.

Ich habe am kommenden Donnerstag, den 31.01.2008 einen Termin mit einem Motorensachverständigen hier in Stuttgart, damit dieser eine aktuelle Probe von meinem Öl zieht (derzeitige Laufleistung 14.000 km).

Bei dieser Gelegenheit möchte ich mit dem Sachverständigen auch über das Problem insgesamt sprechen, um meine Vermutungen sachverständigenseits erörtern zu können. Ich gehe davon aus, dass die Ergebnisse dieser ersten Besprechung um so konkreter sein werden, je mehr Fakten in Form von bereits vorliegenden Analyseergebnissen ich dort besprechen kann.

Daher mein

AUFRUF AN ALLE:

Wenn ihr schon das Ergebnis einer Ölanalyse vorliegen habt, dann bitte ich darum, mir schnellstmöglich mir diese zukommen zu lassen per PDF-Anhang zu einer PM.

Ich werde euch dann von dem Ergebnis des Gesprächs gerne berichten!
 
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@all

mir schnellstmöglich mir diese zukommen zu lassen per PDF-Anhang zu einer PM.

Moin,

kurz nur was Technisches: Die Funktion "persönliche Nachrichten" (PN oder PM) läßt nur Textübermittlung zu, nicht jedoch die Übermittlung von Dateianhängen. :uuups:

Dafür bleibt nur der Austausch per email.
 
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Ich werde euch dann von dem Ergebnis des Gesprächs gerne berichten!

Hallo, ich möchte nicht kleinkariert sein, aber bedeutet es, dass du nicht über das Gespräch berichten wirst, wenn dir niemand seine Analyse-Ergebnisse schickt? ;)
 
AW: IG-Longlifeintervallgeschädigter, ich bin dabei

Hallo, ich möchte nicht kleinkariert sein, aber bedeutet es, dass du nicht über das Gespräch berichten wirst, wenn dir niemand seine Analyse-Ergebnisse schickt? ;)

Ich werde Euch auf jeden Fall berichten. Je mehr Fakten (in Form von Analysen) ich aber mit dem Sachveständigen besprechen kann, umso besser werden aber auch die Ergebnisse sein, von denen ich hier berichten kann.

Also her mit euren analyse-Ergebnissen. Um die Sache zu vereinfachen: E-Mail an info@m2kw.de
 
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Also her mit euren analyse-Ergebnissen. Um die Sache zu vereinfachen: E-Mail an info@m2kw.de

Funktioniert nicht.
Fehlermeldung: Mail konnte nicht zugestellt werden.

Gruß
Winfried
 
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sorry, veraltete Adresse.

Hier müsste es gehen: zentrale@m2kw.de

Danke für den Hinweis!

Jetzt sieht es besser aus - müsste schon in Deinem Postfach sein. Bitte anonym halten.

Gruß
Winfried
 
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Pille hat schon einige Analysen, meine auch, bitte ihn fragen.

Gruss aus dem Thalys Paris-Amsterdam

erwin
 
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So, gestern hat der wirklich :D eine Probe entnommen ( wollte aber wissen, warum und war dann sehr erstaunt über die zu erwartenden Werte..) und die Wartung durchgeführt. Hat prima geklappt und der Service war nicht teuer. Probe ist gestern schon zu WC gegangen, mal sehen, wann das Ergebnis vorliegt...

Mein Set kommt heute bei pille an, der dieses dann weiterverteilt....:pro:
 
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Hi All,

das ist ist wirklich übel. Bin auch quasi geschädigt. Bei longlife der erste" Ruf" bei 14xxx". Aussage :) "Falsch programiert" und zurückgesetzt. Letzte woche hatte ich jetzt bei 28xxx den ölwechsel und service.
Eigentlich bleibt einem da doch nur die Karre zu verkaufen und sich was anderes zuzulegen (wenn es auch schwerfällt)


Nur soviel zum ziehen von Proben: Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sehr sicher wenn diese Ölproben vor Gericht bestand haben sollen, dann müsste das über einen vereidigten/ zugelassen Gutachter erfolgen der den KMstand und das Fahrzeug (herkunft der probe) bestätigt. Dann die Probe zur anlayse schickt und den rest der Probe verblombt. Sonst haben die Proben doch keinerlei beweiskraft.
Evlt. habe ich ja auch zuviel CSI gesehen aber ich denke das man bei einer Analyse auf eigene Faust in einer Möglichen Gerichtsverhandlung gegen die Wand läuft.

my 2 cent

Jörg
 
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Hallo Leute,

war gestern beim Motoren-SV, der eine Probe von meinem Öl genommen hat.

Hier mein Bericht:

Interessant finde ich zunächst, dass der Sachverständige die Probe ebenfalls bei Wear-Check analysieren lässt (wie alle Analysen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit analysieren lassen muss). Der gute Ruf dieser Firma - von dem oben ja berichtet wurde - wurde von dem Sachverständigen bestätigt. Ich finde es sehr beruhigend, dass wir also davon ausgehen können, dass die bis jetzt vorliegenden Analyseergebnisse auch wirklich ernst genommen werden können.

2. Ich habe mit dem Sachverständigen unser Problem diskutiert, und ihm die bis jetzt vorliegenden Analyseergebnisse gezeigt. Das Problem war ihm selbst bisher in dieser konkreten Form noch nicht bekannt. (Dass es insgesamt Probleme mit dem DPF gibt, weiß ja im Grunde jeder, der sich ein bisschen mit Kfz auskennt)

Seine erste spontane Reaktion war die, dass er sagte, das ist definitiv zuviel Diesel im Öl. Er meint, dass 1%-2% noch als normal angesehen werden könne (in nachvollziehbaren Einzelfällen vielleicht auch mal mehr). Wenn es aber so sei, dass es sich hier um ein Massenphänomen handelt - und dafür würden die Ergebnisse der bis jetzt vorliegenden Analysen durchaus sprechen - meinte er, dass dann die Vermutung eines konstruktiv bedingten Fehlers - also im juristischen Sinne ein beseitigungspflichtiger Mangel - durchaus nahe liegt.

Er war auch der Meinung, dass mit zuviel Diesel im Öl die erforderlichen Schmiereigenschaften nicht mehr gewährleistet seien, mit der Folge von übermäßigem Verschleiß (eine gefahrene Strecke von "nur" 3.000 km mit schlechtem Öl könne dabei für ganz erhebliche Schäden am Motor schon ausreichend sein.) Auf den ersten Blick würde er sagen, dass es daher nicht zu tolerieren sei, wenn ein Motor konstruktiv bedingt grundsätzlich mehr als 2% Diesel im Motoröl anreichere.

Ich bitte zu beachten, dass diese Aussagen natürlich noch lange nicht ein gerichtlich belastbares Gutachten darstellen, sondern bisher im Grunde nur die persönliche und vorläufige Ersteinschätzung des SV darstellen.

Gleichwohl bin ich mit diesen ersten Einschätzungen des SV durchaus zufrieden, zeigen sie mir doch, dass ich/wir uns mit unseren Vermutungen - die ich bisher ja nur als gegeben unterstellt habe - zumindest nicht auf dem Holzweg befinden.

Zum weiteren Vorgehen bin ich mit dem SV so verblieben:

Wir warten jetzt mal das Ergebnis meiner Analyse ab, da ich in der kommenden Woche ohnehin im Urlaub bin. Er wird sich in der zwischenzeit mal etwas eingehender mit der Thematik beschäftigen.

Nach der Rückkehr aus meinem Urlaub werde ich mich mit ihm dann nochmal zusammensetzen und überlegen, ob und wenn ja wie es möglich sein könnte, mittels Gutachten den Nachweis dafür zu führen, dass ein Mangel vorliegt, und zwar möglichst so, dass dieser Nachweis nicht nur für das jeweils individuelle Fahrzeug gilt, sondern dass dieser Nachweis für alle Motoren dieser Bauart veralgemeinerungsfähig wäre.

Eines ist in diesem Zusammenhang klar: je breiter die Datenbasis ist, auf die ein Gutachten gestützt werden kann, um so größer sind die Aussichten, hier eine veralgemeinerungsfähige Aussage treffen zu können.

Ein wichtiger Baustein für diese Datenbasis werden natürlich weitere Ölanalysen sein. Und zwar möglichst solche, bei denen die Fahrleistung von 15.000 km noch nicht erreicht war und die seit dem letzten Ölwechsel mit dem Software-Update unterwegs waren und trotzdem von Wear-Check ein ausrufezeichen bekommen.

Ausserdem sollte ein Fragebogen entwickelt werden, den möglichst viele ausfüllen, egal ob sie mit Werks-dpf unterwegs sind oder nicht.


Abgefragt werden sollte neben den allgemeinen Fahrzeugdaten alles ums Thema Öl. Z.B.:
- Wann und von wem wurden bisher Wechsel durchgeführt (Datum, km-Stand usw.)?
- Grund für den Wechsel (Bimmel, Sonstiges)?
- welches Öl war/ist drin?
- Ist eine Ölanalyse vorhanden?
- Besteht die Bereitschaft/Absicht eine Analyse zu machen? (auf eigene Kosten, wenn sie mir jemand bezahlt, nein)

Ausserdem vielleicht gleich noch folgende Infos abfragen:
- gibt es eine Rechtsschutzversicherung, die beim Kauf des t5 schon bestand?
- besteht Interesse, sich an einer juristischen Aktion gegen VWN zu beteiligen. (ja, egal was es kostet (wg. RSV), nur wenn die Kosten nicht über ____ € liegen werden, nur wenn mir dadurch keine Kosten entstehen, gar nicht)

- usw.

Vielleicht findet sich während meiner Urlaubsabwesenheit ja jemand hier im Board, der schonmal einen solchen Fragebogen entwerfen und dann mit mir abstimmen kann, wenn ich wieder da bin.

Also dann bis nach meinem Urlaub!



 
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Hi All,

das ist übel. Bin auch quasi geschädigt. Bei longlife der erste" Ruf" bei 14xxx". Aussage :) "Falsch programiert" und zurückgesetzt. Letzte woche hatte ich jetzt bei 28xxx den ölwechsel und service.
Eigentlich bleibt einem da doch nur die Karre zu verkaufen und sich was anderes zuzulegen (wenn es auch schwerfällt)

Das würde ich wirklich auch als übel bezeichnen, vor allem weil du nicht mehr mit einfachen Mitteln nachweisen kannst, dass dein Öl vollkommen hinüber war.


Nur soviel zum ziehen von Proben: Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sehr sicher wenn diese Ölproben vor Gericht bestand haben sollen, dann müsste das über einen vereidigten/ zugelassen Gutachter erfolgen der den KMstand und das Fahrzeug (herkunft der probe) bestätigt. Dann die Probe zur anlayse schickt und den rest der Probe verblombt. Sonst haben die Proben doch keinerlei beweiskraft.
Evlt. habe ich ja auch zuviel CSI gesehen aber ich denke das man bei einer Analyse auf eigene Faust in einer Möglichen Gerichtsverhandlung gegen die Wand läuft.

Nachdem diese Frage nach der Beweiskraft immer wieder auftaucht, möchte ich hierzu vielleicht dann doch mal einige allgemeine Ausführungen machen, wie die Realität in der deutschen Justiz (und nicht bei CSI) aussieht:

Sehr viele Prozesse hängen natürlich davon ab, ob die Behauptung, auf die ein Anspruch gestützt wird, auch bewiesen werden kann. Dieser Beweis ist dann geführt, wenn man den Richtervon der Richtigkeit seiner Behauptung überzeugen konnte. (Der Jurist sagt dazu: Wenn keine vernünftigen Zweifel mehr beim Richter bestehen.)

Diese Überzeugung wird sich der Richter unter Würdigung aller in dem Prozess vorgetragenen Umstände bilden.

Wenn es also um die konkrete Frage geht, ob das Ergebnis einer Ölanalyse auch verwertbar ist, dann ist dies nicht allein schon deswegen ausgeschlossen, weil die Probe nicht von einem Profi gezogen wurde.

Natürlich ist es tendenziell so, dass eine Probe, die von einem Profi gezogen wurde, von vorneherein weniger oder gar keine (vernünftige) Zweifel bei einem Richter hinsichtlich des Ergebnisses aufwerfen wird, als wenn die Probe von einem Fachmann gezogen wurde.

Gleichwohl können eventuell bestehende Zweifel des Richters aber auch noch auf andere Weise ausgeräumt werden, z.B. durch die Vernehmung von Zeugen dazu, wie die Probe gezogen wurde.

Es kommt dann überhaupt nicht darauf an, wie hoch dekoriert dieser Zeuge ist und welche Titel er mit sich rumschleift, sondern nur darauf, ob der Richter diesem Zeugen im Rahmen der Beweiswürdigung letztlich Glauben schenkt oder nicht. Bei dieser Beweiswürdigung wird der Richter die Aussage des Zeugen aber nicht für sich isoliert betrachten, sondern vorallem auch daraufhin überprüfen, wie sich die Aussage des Zeugen mit allen sonstigen Umständen, die Gegenstand des Prozesses sind "verträgt". Gerade dann, wenn sich das Ergebnis der Analyse völlig unproblematisch mit dem Analyseergebnissen vergleichbar ist, bei denen die Proben von einem Profi gezogen wurden, sehe ich daher durchaus gute Chancen, dass der Richter dann letztlich auch davon überzeugt werden kann, das Ergebnis der Analyse anzuerkennen, vor allem dann, wenn der Zeuge zusätzlich noch ein paar hübsche Bildchen vorlegen kann, mit denen er die Probenentnahme dokumentiert hat.

Mein Fazit lautet also wie folgt:

Je professioneller die Probeentnahme durchgeführt wird, umso besser ist es natürlich für die Verwertbarkeit des Ergebnisses.

Gleichwohl ist jedes Analyseergebnis - egal wie die Probe gezogen wurde - besser, als gar keine Analyse. Denn auch über die Masse der vergleichbaren Analyseergebnisse kann bei dem Richter die erforderliche Überzeugung hergestellt werden, ohne dass sich der Richter mit der Frage danach, wie die Proben gezogen wurden überhaupt noch großartig beschäftigt. Dies gilt vor allem dann, wenn auch die vom Laien gezogenen Proben letztendlich eins zu eins mit den Ergebnissen vergleichbar sind, bei denen der Weg ins Labor über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ist.

In diesem Sinne gilt: Wer es sich leisten kann und will, lässt seine Probe vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ziehen und ins Labor schicken. An einem solchen Ergebnis wird der Richter keine vernünftigen Zweifel haben, egal was die findigen Juristen von VWN dagegen vorbringen.

Wer überhaupt kein Geld ausgeben will, der nimmt die hier im Board großzügig unterbreiteten Angebote wahr, mit denen in Analysesets kostenlos zur Verfügung gestellt werden und lädt dann für die Entnahme der Probe den Nachbar mit seiner Digicam ein.

Zwischen diesen beiden Extremen gibt es natürlich noch unzählige andere Möglichkeiten, die Probe zu entnehmen, wobei ich auch die Möglichkeit die Probe vom :) entnehmen zu lassen durchaus gut finde - wie ich hier ja schon einmal bekundet habe.


Jörg

in diesem Sinne: viel Spaß beim freudigen Probe ziehen! Egal wie ihr es macht, die Hauptsache ist, dass Ihr es macht!
 
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Leider habe ich das mit dem Zitieren noch nicht so richtig drauf. Daher zur besseren Übersichtlichkeit nochmal ein Versuch (wenns jetzt klappt, kann ja jemand der sich mit sowas auskennt mein Post-Nr. 79 rauswerfen)


Hi All,

das ist ist wirklich übel. Bin auch quasi geschädigt. Bei longlife der erste" Ruf" bei 14xxx". Aussage :) "Falsch programiert" und zurückgesetzt. Letzte woche hatte ich jetzt bei 28xxx den ölwechsel und service.
Eigentlich bleibt einem da doch nur die Karre zu verkaufen und sich was anderes zuzulegen (wenn es auch schwerfällt)

Das würde ich wirklich auch als übel bezeichnen, vor allem weil du nicht mehr mit einfachen Mitteln nachweisen kannst, dass dein Öl vollkommen hinüber war.

Nur soviel zum ziehen von Proben: Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sehr sicher wenn diese Ölproben vor Gericht bestand haben sollen, dann müsste das über einen vereidigten/ zugelassen Gutachter erfolgen der den KMstand und das Fahrzeug (herkunft der probe) bestätigt. Dann die Probe zur anlayse schickt und den rest der Probe verblombt. Sonst haben die Proben doch keinerlei beweiskraft.
Evlt. habe ich ja auch zuviel CSI gesehen aber ich denke das man bei einer Analyse auf eigene Faust in einer Möglichen Gerichtsverhandlung gegen die Wand läuft.

Nachdem diese Frage nach der Beweiskraft immer wieder auftaucht, möchte ich hierzu vielleicht dann doch mal einige allgemeine Ausführungen machen, wie die Realität in der deutschen Justiz (und nicht bei CSI) aussieht:

Sehr viele Prozesse hängen natürlich davon ab, ob die Behauptung, auf die ein Anspruch gestützt wird, auch bewiesen werden kann. Dieser Beweis ist dann geführt, wenn man den Richtervon der Richtigkeit seiner Behauptung überzeugen konnte. (Der Jurist sagt dazu: Wenn keine vernünftigen Zweifel mehr beim Richter bestehen.)

Diese Überzeugung wird sich der Richter unter Würdigung aller in dem Prozess vorgetragenen Umstände bilden.

Wenn es also um die konkrete Frage geht, ob das Ergebnis einer Ölanalyse auch verwertbar ist, dann ist dies nicht allein schon deswegen ausgeschlossen, weil die Probe nicht von einem Profi gezogen wurde.

Natürlich ist es tendenziell so, dass eine Probe, die von einem Profi gezogen wurde, von vorneherein weniger oder gar keine (vernünftige) Zweifel bei einem Richter hinsichtlich des Ergebnisses aufwerfen wird, als wenn die Probe von einem Fachmann gezogen wurde.

Gleichwohl können eventuell bestehende Zweifel des Richters aber auch noch auf andere Weise ausgeräumt werden, z.B. durch die Vernehmung von Zeugen dazu, wie die Probe gezogen wurde.

Es kommt dann überhaupt nicht darauf an, wie hoch dekoriert dieser Zeuge ist und welche Titel er mit sich rumschleift, sondern nur darauf, ob der Richter diesem Zeugen im Rahmen der Beweiswürdigung letztlich Glauben schenkt oder nicht. Bei dieser Beweiswürdigung wird der Richter die Aussage des Zeugen aber nicht für sich isoliert betrachten, sondern vorallem auch daraufhin überprüfen, wie sich die Aussage des Zeugen mit allen sonstigen Umständen, die Gegenstand des Prozesses sind "verträgt". Gerade dann, wenn sich das Ergebnis der Analyse völlig unproblematisch mit dem Analyseergebnissen vergleichbar ist, bei denen die Proben von einem Profi gezogen wurden, sehe ich daher durchaus gute Chancen, dass der Richter dann letztlich auch davon überzeugt werden kann, das Ergebnis der Analyse anzuerkennen, vor allem dann, wenn der Zeuge zusätzlich noch ein paar hübsche Bildchen vorlegen kann, mit denen er die Probenentnahme dokumentiert hat.

Mein Fazit lautet also wie folgt:

Je professioneller die Probeentnahme durchgeführt wird, umso besser ist es natürlich für die Verwertbarkeit des Ergebnisses.

Gleichwohl ist jedes Analyseergebnis - egal wie die Probe gezogen wurde - besser, als gar keine Analyse. Denn auch über die Masse der vergleichbaren Analyseergebnisse kann bei dem Richter die erforderliche Überzeugung hergestellt werden, ohne dass sich der Richter mit der Frage danach, wie die Proben gezogen wurden überhaupt noch großartig beschäftigt. Dies gilt vor allem dann, wenn auch die vom Laien gezogenen Proben letztendlich eins zu eins mit den Ergebnissen vergleichbar sind, bei denen der Weg ins Labor über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ist.

In diesem Sinne gilt: Wer es sich leisten kann und will, lässt seine Probe vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ziehen und ins Labor schicken. An einem solchen Ergebnis wird der Richter keine vernünftigen Zweifel haben, egal was die findigen Juristen von VWN dagegen vorbringen.

Wer überhaupt kein Geld ausgeben will, der nimmt die hier im Board großzügig unterbreiteten Angebote wahr, mit denen in Analysesets kostenlos zur Verfügung gestellt werden und lädt dann für die Entnahme der Probe den Nachbar mit seiner Digicam ein.

Zwischen diesen beiden Extremen gibt es natürlich noch unzählige andere Möglichkeiten, die Probe zu entnehmen, wobei ich auch die Möglichkeit die Probe vom :) entnehmen zu lassen durchaus gut finde - wie ich hier ja schon einmal bekundet habe.


In diesem Sinne: viel Spaß beim freudigen Probe ziehen! Egal wie ihr es macht, die Hauptsache ist, dass Ihr es macht!
 
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