Ein Konstruktionsfehler kann prinzipiell als "Anlage" für einen späteren Mangel durchaus in Erwägung gezogen werden, das stimmt schon. Allerdings gibt es ja für VW ja keine Pflicht, ihre Busse für ewige Haltbarkeit auszulegen. VW kann also - wie früher zumindest für lange Zeit geschehen - einfach abstreiten, dass es einen Konstruktionsfehler gibt. Das Ganze kann ja auch als so etwas wie "Verschleiß" betrachtet werden. Und es waren ja durchaus auch viele Motoren NICHT betroffen (oder noch nicht), so dass man nicht zwingend von einem generellen Fehler sprechen kann.
Vielleicht bringt aber die Tatsache, dass das Thema jetzt endlich - nach Jahren! - in der Presse gelandet ist, Vorteile für betroffene Kunden, das müsstest du vielleicht einmal mit einem Anwalt besprechen und es kommt wahrscheinlich am Ende auch sehr auf den Richter an. Der Richter in höchster Instanz, der aktuell das Urteil gegen VW wegen der Betrugssoftware gesprochen hat, wäre evtl. auf deiner Seite, das muss aber nicht bei allen so sein.