Hoher Ölverbrauch T5 Multivan 132kw

Was meinst Du mit der Kennzeichnung? AX bedeutet Austauschteil.
Die alten Motoren und AGR Kühler wurden 2015 von VW gesperrt und dürfen nicht mehr verbaut werden,

Das Problem ist mit dem neuen Kühler gelöst und tritt nicht mehr auf.
Alles klar danke. Hatten die VW ATM also auch die AX Kennung bevor VW den AGR Kühler als Ursache kannte? zB Tauschmotor aus 2014? Danke
 
Nein.

Es ist zwar ein Konstruktionsfehler, trotzdem sind aber nicht alle Autos betroffen.

Du musst also nachweisen, dass bei Deinem Auto der Fehler bereits beim Kauf vorlag. Das ist nahezu unmöglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ich den Schönen Bulli mit dem Motorschaden gekauft habe hat den Grund das ich den Motor eh selbst Tauschen wollte. ( Habe ich auch) . Habe bei verschiedenen Motorinstandsetzern Preise eingeholt . Was soll ich sagen … über einen bekannten der bei VW Arbeitet dann mit einem Sehr großzügigen Rabatt den AT Motor geordert mit Dichtungen Zahnriemen dazu mit gleich montieren. ZMS habe ich auch gleich erneuert (Sachs), war ca 50 Prozent verschlissen laut Prüfmethode von Sachs.
Alle Öle Filter Haldexöl usw wirklich alles erneuert .
Preislich habe ich jetzt bei Selbsteinbau ( Bühne habe ich Privat zu Hause ohne geht es nicht) jetzt ca. 6000 Euro bezahlt.


LG Chris

Was ich nicht ersehen kann: Hasst Du den Dieselpartikelfilter denn auch erneuert ? Denn das ist ja die Empfehlung für jeden neuen Motor, um jegliches Risiko einer erneuten Schädigung auszuschließen.
Gruß, Lutz
 
Danke für deine Rückmeldung.
Ich denke es kommt drauf an wie VW die Begründung für die Gewährung der Kulanz formuliert.
Wenn ein erhöhter Ölverbrauch durch Verschleiß aufgrund eines Konstruktionsfehlers vorliegt, dann sollte klar sein, dass der Defekt bereits vor Kauf vorhanden war. VW wird das so aber sicherlich niemals formulieren....
Lässt sich aber nicht irgendwie dadurch, dass dieses Thema sehr bekannt ist und ich den Wagen nur ~6000 km gefahren habe und den Fakt, dass VW Kulanz gewährt, einigermaßen schlüssig argumentieren, dass der Schaden bereits vor Kauf vorgelegen haben muss?
Kann ich mir eigentlich selber beantworten... beweisen ist schwierig und das höchste der Gefühlte ist wsl. maximal ein Vergleich oä. und bis ich dahin komme dauert und kostet das ganze sicherlich eine Stange Geld.
Ein Konstruktionsfehler kann prinzipiell als "Anlage" für einen späteren Mangel durchaus in Erwägung gezogen werden, das stimmt schon. Allerdings gibt es ja für VW ja keine Pflicht, ihre Busse für ewige Haltbarkeit auszulegen. VW kann also - wie früher zumindest für lange Zeit geschehen - einfach abstreiten, dass es einen Konstruktionsfehler gibt. Das Ganze kann ja auch als so etwas wie "Verschleiß" betrachtet werden. Und es waren ja durchaus auch viele Motoren NICHT betroffen (oder noch nicht), so dass man nicht zwingend von einem generellen Fehler sprechen kann.
Vielleicht bringt aber die Tatsache, dass das Thema jetzt endlich - nach Jahren! - in der Presse gelandet ist, Vorteile für betroffene Kunden, das müsstest du vielleicht einmal mit einem Anwalt besprechen und es kommt wahrscheinlich am Ende auch sehr auf den Richter an. Der Richter in höchster Instanz, der aktuell das Urteil gegen VW wegen der Betrugssoftware gesprochen hat, wäre evtl. auf deiner Seite, das muss aber nicht bei allen so sein.
 
Einen sog. Konstruktionsfehler kannst du ausschließen- VW argumentiert, daß es nur bei bestimmten Fahrprofilen zu den Auswaschungen auf der Alu-Oberfläche des Kühlers kommt.
Fakt ist auch, das nicht jeder Motor betroffen ist- Fahrprofil eben- vielleicht hat es auch was mit dem verwendeten Diesel zu tun.
Ist aber nur Vermutung meinerseits.
Da nicht jeder Motor betroffen ist- kein Konstruktionsfehler- so einfach ist die Welt.
 
Was ich nicht ersehen kann: Hasst Du den Dieselpartikelfilter denn auch erneuert ? Denn das ist ja die Empfehlung für jeden neuen Motor, um jegliches Risiko einer erneuten Schädigung auszuschließen.
Gruß, Lutz
 
Was ich nicht ersehen kann: Hasst Du den Dieselpartikelfilter denn auch erneuert ? Denn das ist ja die Empfehlung für jeden neuen Motor, um jegliches Risiko einer erneuten Schädigung auszuschließen.
Gruß, Lutz


Der Partikelfilter muss bei den BiTDI beim Motortausch immer NEU !! Sonst droht Turboschaden und evtl Tod durch Partikel des Turbos !

MFG
 
Nein.

Es ist zwar ein Konstruktionsfehler, trotzdem sind aber nicht alle Autos betroffen.

Du musst also nachweisen, dass bei Deinem Auto der Fehler bereits beim Kauf vorlag. Das ist nahezu unmöglich.
Ja wird schwierig. Sollte in Zukunft direkt beim Kauf einen Ölwechsel und Ölverbrauchsmessung machen und obendrein noch eine Ölprobe ziehen und auf Verschleißmetalle prüfen ...

Ein Konstruktionsfehler kann prinzipiell als "Anlage" für einen späteren Mangel durchaus in Erwägung gezogen werden, das stimmt schon. Allerdings gibt es ja für VW ja keine Pflicht, ihre Busse für ewige Haltbarkeit auszulegen. VW kann also - wie früher zumindest für lange Zeit geschehen - einfach abstreiten, dass es einen Konstruktionsfehler gibt. Das Ganze kann ja auch als so etwas wie "Verschleiß" betrachtet werden. Und es waren ja durchaus auch viele Motoren NICHT betroffen (oder noch nicht), so dass man nicht zwingend von einem generellen Fehler sprechen kann.
Vielleicht bringt aber die Tatsache, dass das Thema jetzt endlich - nach Jahren! - in der Presse gelandet ist, Vorteile für betroffene Kunden, das müsstest du vielleicht einmal mit einem Anwalt besprechen und es kommt wahrscheinlich am Ende auch sehr auf den Richter an. Der Richter in höchster Instanz, der aktuell das Urteil gegen VW wegen der Betrugssoftware gesprochen hat, wäre evtl. auf deiner Seite, das muss aber nicht bei allen so sein.
Ich kann mir evtl. von meinem Anwalt mal eine Einschätzung der Lage machen lassen. Hört sicher aber nicht so an als sollte ich mir Hoffnung machen. Ich will ja auch nur vom Händler Geld zurück weil der mir einen stark Öl verbrauchenden Motor verkauft hat. Aber ja... Beweislastumkehr ist hier halt bitter und den Prozess zum Spaß führen spar ich mir.

Einen sog. Konstruktionsfehler kannst du ausschließen- VW argumentiert, daß es nur bei bestimmten Fahrprofilen zu den Auswaschungen auf der Alu-Oberfläche des Kühlers kommt.
Fakt ist auch, das nicht jeder Motor betroffen ist- Fahrprofil eben- vielleicht hat es auch was mit dem verwendeten Diesel zu tun.
Ist aber nur Vermutung meinerseits.
Da nicht jeder Motor betroffen ist- kein Konstruktionsfehler- so einfach ist die Welt.
Ja da spinnt die Welt. Aber ich versteh auch, das was die Kunden mit ihren Autos tun nicht in VWs Vertantwortung liegt. Aber bei lückenloser Service Historie müsste so ein Auto trotzdem die "design" Betriebsstunden/km schaffen, egal bei welchem Fahrstil. Und die liegen ja nicht bei 80-140k km. Schwach, aber ökonomisch und rechtlich nachvollziehbar.

Danke für alle Kommentare hier. Meinen Bus kann man jedenfalls auch in den Ticker mit aufnehmen.
 
Es kommt noch ein weiterer Faktor hinzu: Der GW Händler muss Dir keinen neuen Motor einbauen - er hat Dir ja kein neues Auto verkauft.
Er kann einen gebrauchten, (noch) funktionierenden Motor einbauen. Der würde dann wieder 1 Jahr halten ...

Gruß, Marcus
 
Liebes Forum,

wir haben uns noch vor der Corona-Krise einen Multivan T5 (132 kw, 2.0 Bi-Turbo, Erstzulassung 2010) zugelegt und ihn über das letzte Wochenende das erste Mal über eine größere Strecke hinweg im Einsatz gehabt. Davor wurde er nur im Alltag genutzt. Am Wochenende mussten wir nun auch in relativ kurzen Abständen 2x Öl nach füllen (jeweils knappen Liter). Der Bus hat inzwischen ca. 188tsd km runter, wurde immer fleißig vom Vorbesitzer gepflegt und von VW gewartet (bis auf beim letzten Mal – bei ca. 180tsd km, was eine andere Werkstatt übernommen hat). Bis auf ein paar Filter, wurden keine größeren Reparaturen vorgenommen. Soweit ich das aus den Belegen entnehmen kann ... Nachdem wir nun ein bisschen recherchiert haben, sind wir auf die bekannte Öl-Problematik des T5 2.0 gestoßen. Da das Auto ja auch schon ein bisschen älter ist, ist davon auszugehen, dass wir auch betroffen sind.

Durch den Artikel in der Autobild bin ich auf eine Werkstatt gestoßen, die einen neuen Motor einbauen würde. Anbei findet ihr das Angebot.

KVA_VW T5.png

KVA_VW T5_2.png

1) Was haltet ihr davon? Die insgesamt 6.2000 Euro erscheinen mir recht günstig.
2) Was müsste denn unbedingt noch gemacht werden bzw. welche Austauscharbeiten fehlen in diesem Angebot? Ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass bestimmte Teile (Turbo, DPF etc.) mit ausgetauscht werden sollten.
3) Welche Arbeiten erwarten mich denn in der nahen Zukunft denn noch (also abseits vom Motor)?
4) Hat man mit diesem neuen Motor dann wirklich Ruhe? Wie sind denn eure Erfahrungen? Wir haben uns auf den T5 sehr gefreut und er fährt sich wirklich super und wollten damit die nächsten Jahre eigentlich fleißig in den Urlaub fahren/die Welt bereisen ...

Danke für eure Hilfe!
 
Der DPF MUSS getauscht werden! - Gerade bei der Laufleistung.

Prüfen kann man den nach dem Motorschaden nicht.
 
Das Riemenpaket (Zahn- und Rippenriemen) + Freiläufe noch in neu.
DPF, wie Marcus sagt.

Und die Kupplung kann man sich noch überlegen, weil die eh grad frei zugänglich ist, billiger kommt man da nicht mehr ran...
 
Einen sog. Konstruktionsfehler kannst du ausschließen- VW argumentiert, daß es nur bei bestimmten Fahrprofilen zu den Auswaschungen auf der Alu-Oberfläche des Kühlers kommt.
Fakt ist auch, das nicht jeder Motor betroffen ist- Fahrprofil eben- vielleicht hat es auch was mit dem verwendeten Diesel zu tun.
Ist aber nur Vermutung meinerseits.
Da nicht jeder Motor betroffen ist- kein Konstruktionsfehler- so einfach ist die Welt.

Ein Konstruktionsfehler bleibt es.

Allerdings hat das juristisch keine Relevanz, da es diesen Begriff juristisch so nicht gibt.
 
Hallo Larz7,
ich kann dir nur dringend empfehlen, die hier bereits veröffentlichten VW-Rechnungen bzw. VW-Kostenvoranschläge durchzuschschauen und mit deinem Angebot zu vergleichen. Zwingender Austausch des DPF ist erforderlich, sonst kriegst du keine 2 Jahre Gewährleistung auf den neuen Motor. Bumms, sind schon wieder 1,5k€ zusätzlich, die dein Angebot "verschlechtern".
Was ist das für ein Motor? Warum steht da nicht die VW-Teilenummer dabei?
Alleine das ganze Einbaugeraffel (Zahnriemen + Zub., Keilrippenriemen + Zub., Dehnschrauben, Dichtungen, Koppelstangen) summieren sich auch noch mal locker auf einen guten 1000er. Die sind bei deinem Angebot versteckt-verschämt vollkommen unverbindlich "angedeutet" - Höhe unbekannt!
Die bei der Laufleistung sinnvollen Sachen (Kupplung, ggf. Antriebswelle rechts, etc) tauchen ebenfalls nicht auf.

Ich habe großes Verständnis, dass man nicht zu VW gehen möchte sondern "zum Freien". Aber dann sollte bei einer Reparatur dieser Größenordnung auch ein exakt formuliertes Angebot dazugehören, mit größtmöglicher Rechtssicherheit für dich (und letztlich auch für die Werkstatt). Und wenn die Rechnung dann ähnlich wischiwaschi abgefasst wird wie das Angebot hast du bei einem etwaigen Verkauf des Wagens massiv Probleme, dem aufgeklärten Käufer zu erklären, was tatsächlich gemacht wurde.

Die 88€ für die DPF-Prüfung kannst du dir z.B. sparen. Und eine Werkstatt die auf dieser Basis unterwegs ist würde mein Vertrauen nicht bekommen!

Viele Grüße
Jochen
 
Hallo an alle!
Bin neu in der Community und eigentlich aktuell noch gar kein Besitzer eines T5!
Meinen alten T5 habe ich Anfangs der Woche verkauft - hatte den 77kw Motor und lief
supergut. Jetzt am Wochenende hole ich mir einen T5.2 mit den bekannten 132 kw Motor.

An dem Auto wurde bereits 10/2014 der Motor getauscht - allerdings so scheint es - wurde nur
der gleiche Motor (halt ganz!) eingesetzt. Ab Dezember 2014 wurde dann der alte Motor von
VW gesperrt und ein neuer Motor (mit neuer Versorgungsnummer) und neuem AGR Kühler
freigegeben.
Nach Infos von VW hat sich beim alten AGR Kühler die Beschichtung gelöst - die Teile sind in
den Brennraum gewandert und haben dort im Laufe der Zeit durch Riefenbildung den Motortot
verursacht.
Bei dem T5 vom Wochenende verbraucht der Motor noch kein Öl (lt. Verkäufer) und läuft
einwandfrei. Ich möchte jetzt (bevor ich ihn intensiv nutze) präventiv den AGR Kühler tauschen
lassen. Macht das Sinn?
 
Vielleicht, hängt von der Laufleistung ab.

Ich würde das Auto so auf keinen Fall kaufen.

PS: Den geänderten AGR Kühler gibt es seit 11/2015.
 
Den geänderten AGR Kühler gibt es seit 11/2015.

deswegen

Ich möchte jetzt (bevor ich ihn intensiv nutze) präventiv den AGR Kühler tauschen
lassen.

Das ist natürlich wie pokern 😉
Ich habe das gemacht, bei Bosch für 1200€ und 2x Ölwechsel... damit auch der letzte Dreck raus ist.
Seit dem scheint der grenzwertige Ölverbrauch, den ich vorher hatte, auch weg zu sein.
Ich vermute, dass der AGR Kühler ein Leck hatte, war total zu (wegen der Ölkohle habe ich den nicht vollständig auseinandr bekommen)
und Ventll war auch fest. Ich bin noch am testen.
Du solltest vorher (möglicht auf der BAB) prüfen, ob der wirkleich keinen bis wenig Ölverbrauch hat.
 
Bei 200.000 den AGR Kühler getauscht? Das behebt aber nicht das Problem der geschädigten Zylinderlaufbahnen und der Kolbenringe. Außerdem hat der DPF auch schon Ölasche bekommen. Hat der Händler was gezahlt?
 
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