Hoher Ölverbrauch T5 Multivan 132kw

Der Artikel klingt interessant, leider hinter der Paywall. Weiß hier im Forum jemand etwas über das Gutachten?

Ich bin mit Roland in Kontakt, habe aber den Artikel noch nicht von ihm bekommen. Er will in mir aber zukommen lassen.
 
In der Facebook Gruppe VW T5 - T6 BiTDI Freunde gibt’s es seit heute ein PDF mit dem Bericht.
 
Hallo zusammen , anbei der Bericht
 

Anhänge

  • Motortod beim VW T5_ Vor diesem Gutachten zittert VW _ Leben & Wissen _ BILD.de.pdf
    2,7 MB · Aufrufe: 162
Es wird sicher noch interessant sein zu sehen, wer nach welcher Zeit von einem Urteil ggf. noch profitieren kann. Wobei ich gerade noch nicht erkenne, warum in dem Artikel von "Reparaturkostenbeteiligung noch nach vielen Jahren" gesprochen wird. Die Haftung für die "zu erwartende Beschaffenheit" aus dem Gewährleistungsrecht endet ja nach 2 Jahren durch Verjährung und sie hätte ohnehin ja auch keine Haftung von VW zur Folge, von der in dem Artikel die Rede ist. Vielmehr würde diese Haftung nur die Endverkäufer betreffen, also die VW-Partner/Verkaufshäuser sowie auch alle Gebrauchtwagenhändler. Die würde es dann allerdings tatsächlich auch nach vielen Jahren noch treffen, obwohl sie ja nichts dafür können.
Hat jemand einenen Einblick, auf welcher Gesetzesgrundlage der Anwalt hier seine Forderungen gegenüber VW überhaupt argumentiert?
 
Hat jemand einen Einblick, auf welcher Gesetzesgrundlage der Anwalt hier seine Forderungen gegenüber VW überhaupt argumentiert?
Allgemein:
Die Gerichte entscheiden in Deutschland bei - gleichem - Sachverhalt sehr unterschiedlich.

Fragt man 12 Fachrechtsanwälte zum gleichen Sachverhalt, kann es bis zu 12 verschiedene Aussagen geben.

Kommt eine Sammelklage zustande ?

In Summe kann der Rechtsstreit wie Hornberger schießen ausgehen.
 
Wenn es ein Konstruktionfehler ist, fällt der nicht unter die übliche Garantie.
Die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren grundsätzlich drei Jahre nach der möglichen Kenntnis des Geschädigten von dem Schaden, dem Fehler des Produkts und der Person des Ersatzpflichtigen. Der Anspruch erlischt endgültig 10 Jahre nach Inverkehrbringen des schadenauslösenden fehlerhaften Produkts.
(IHK München)
 
Wenn es ein Konstruktionfehler ist, fällt der nicht unter die übliche Garantie.
Die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren grundsätzlich drei Jahre nach der möglichen Kenntnis des Geschädigten von dem Schaden, dem Fehler des Produkts und der Person des Ersatzpflichtigen. Der Anspruch erlischt endgültig 10 Jahre nach Inverkehrbringen des schadenauslösenden fehlerhaften Produkts.
(IHK München)

Die Produkthaftung greift nur für Folgeschäden durch ein defektes Produkt, nicht aber für das Produkt selbst.

Altes Beispiel: Dir platzt ein Reifen mit einem Produktionsfehler auf der Autobahn und das FZG überschlägt sich 17 Mal. Der Reifenhersteller wird das Auto und die KKH Rechnung bezahlen - nicht aber den ursächlichen Reifen.
 
Die Produkthaftung greift nur für Folgeschäden durch ein defektes Produkt, nicht aber für das Produkt selbst.
Ist ja richtig;
Ich würde als defektes Produkt den AGR-Kühler ansehen
und als Folgeschaden den Motorschaden.. 🤷‍♂️

Abgesehen davon, dass es bei mir ehe keinen Sinn machen würde (Alter/km).
 
Ich habe den einzeln gekauft... wie auch in meinem Profil steht.

edit: sind ja auch verschiedene Hersteller... AGR/Motor

Dein neuer Kühler ist kein Problem.

Ansprüche gegenüber Herstellern von Einzelteilen kannst Du vergessen - es gibt keine Geschäftsbeziehung zu ihnen.
 
Ansprüche gegenüber Herstellern von Einzelteilen kannst Du vergessen - es gibt keine Geschäftsbeziehung zu ihnen.
Die braucht es hierbei auch nicht. Tatsächlich ist - anders als bei der Gewährleistung, wo es nur ein Anspruchsrecht gegenüber dem Verkäufer gibt - bei der Produkthaftung immer (auch) ein Anspruchsrecht gehenüber dem Hersteller gegeben. Der Haken dabei ist allerdings, das dieses Recht nur dann greift, wenn dem Hersteller oder dem Händler ein Verschulden anzulasten ist, z.B. in Form von Mitwissen, Fahrlässigkeit bei Prüfpflichten oder ein Vorsatz. Das könnte dann gut auch der Grund sein, warum VW das Problem über viele Jahre geleugnet hat.
Vielleicht würde das Ganze aber auch unter den Unterbegriff der Produkthaftung "Weiterfresser-Schaden" fallen (verschuldensunabhängig). Für den ist die Haftung allerdings auf solche Teile begrenzt, die leicht austauschbar und die von geringem Wert gegenüber dem Gesamtwert sind (z.B. Verschleißteile). Dass ein AGR hierunter fällt, würde ich aber eher bezweifeln.
 
Die nächsten 25 Seiten in diesem Thread sind gesichert, mit oder ohne 2 Staatsexamen.

Eine erfrischende Diskussion ! 🤔 😮
 

Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)
§ 2 Produkt

Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.

Das könnte man schon als relevant ansehen, WENN der AGR-Kühler nachweislich die Ursache ist.

Wenn ein Gericht, wie zitiert, tatsächlich ein Gutachten in Auftrag gegeben hat (BILD glaube ich erst mal nichts), und das Gutachten die Ursächlichkeit bestätigt, wird es nun entscheiden müssen, ob das als urspürngliches fehlerhaftes Produkt im Sinne des ProdHAftG anzusehen ist.

Werden wir noch mitbekommen, denke ich.
Vermutlich sind bis zur Entscheidung aber alle relevanten Motoren schon getauscht und die 3 Jahre Verjährungsfrist 'rum. 8)
 
Wenn ein Gericht, wie zitiert, tatsächlich ein Gutachten in Auftrag gegeben hat
Ein vom Gericht anerkannter und bestellter Gutachter kommt in der Regel im Bezug eines Beweissicherungsverfahren um den ursprünglichen Sachverhalt zu klären.
 
Korrekt,
Ich wollte mich nur vorsichtig ausdrücken, da die Informationen, dass ein Gutachter das festgestellt hat, aus dem Hause BILD kommt. :D
Wollte halt klarstellen, dass ein Gutachten für sich erst mal gar nicht aussagt.
 
Mein bei knapp 40k km von C auf D vorsorglich gewechseltes Teil (insges. ca 1.500 €) wird mir wohl niemand nachträglich bezahlen.
Aber besser auf diese Weise als mit Frust und Ärger.
 

2016 neuer Motor von VW, muss also auch einer mit AGR Version D sein, jetzt 1l Öl Verbrauch. Irgendwie scheinen sich die Fälle doch sehr zu häufen in letzter Zeit, wo die ab 2016 reparieren Busse jetzt +- 100.000 km auf der Uhr haben. :-(
 
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