Hab es nicht früher geschafft.....
Zahlen, Daten, Fakten:
Ausgangssituation / Verrechnungssatz:
Anhand der verwendeten Positionsnummern und hierzu veranschlagten Kosten lässt sich auch insbesondere an der Positionsnummer 1. "Geführte Funktion" der Netto-Stundensatz erkennen = 107€ netto, bzw. 127€ inkl. Mwst. pro Stunde.
Warum die Positionsnummer 1= "Geführte Funktion" mit einer Stunde angerechnet wird, muss vom Serviceberater hergeleitet werden. Ich sehe den Mehrbedarf an Zeit nicht? Üblich ist hier die Berechnung einer halben Lohnstunde, also 50 ZE.
Positionen Nr. 2-5 sind nicht zu beanstanden. Dazu am Ende noch mal ein Statement.
Positionen Nr. 6-7 betreffen den Ausbau des Wasserkühlers und des Kühlgebläses. Diese Arbeiten gehören
nicht zum normalen Umfang. Wenn man dem Kunden das so verkaufen möchte, weil man der Meinung ist, dass es unabdingbar ist, müsste man entsprechend transparent darauf hinweisen, dass man von den normalen Vorgaben abweicht und dies ggf. Mehrkosten verursacht.
Ersatzteilpositionen:
Wie
@Slaughtercult schon festgestellt hat und von mir voraus schon befürchtet wurde, erhebt der Händler 19% Aufschlag auf die Ersatzteile, indem er aus dem Bruttopreis, einfach einen Nettopreis macht und dann zum Kompott (Nachtisch) abermals die Mehrwertsteuer anzurechnen.
Nur weil dieses Vorgehen weit verbreitet ist, ist es noch lange nicht selbstverständlich und darf zumindest kritisch hinterfragt werden. Bei einer Ölablassschraube fällt das evtl nicht so auf, aber gerade bei etwas höherpreisigen Teilen, oder Aufträgen mit größerem Umfang, schmerzen die 19% Aufschlag schon heftig. Die Händler argumentieren immer mit den Kosten der Lagerhaltung. Blödsinn. Es gibt kaum noch Lagerhaltung. Die Werkstätten halten in der Regel nur noch Serviceteile auf Lager. Alles Andere wird teilweise noch am gleichen Tag vom Zentrallager geliefert. Die Teile, an denen man auch ohne Aufschlag verdienen würde und welche einfach nur durchlaufende Posten sind, werden so teilweise unbezahlbar.
Das hier in Rede stehende AGR Ventil/Kühler steigt durch den Aufschlag des Händlers im Preis auf über 1000€. Zur Erinnerung: Es handelt sich um ein Produkt der Fa. Pierburg, welches im freien Handel zwischen 500-600 Euro zu haben ist. Und hier wäre auch schon eine Marge enthalten.
Ergo: Zu diesen Konditionen würde ich den Auftrag nicht erteilen. Hier darf man den Serviceleiter ansprechen. Ein Entgegenkommen und die Minderung des Ersatzteilaufschlages um 9% hilft evtl. beiden Seiten. Geht man darauf nicht ein, kann der Auftrag nicht erteilt werden.
E-Teile Position Nr. 10 ist zuviel, weil in Position 16 enthalten ....
Ersatzteilposition Nr. 15 ist zuviel, weil in Nr. 16 enthalten. (noch) ein netter Versuch. Klappt bestimmt hin und wieder.
Die Bezeichnung der Ersatzteilpostion 16 "Halter" gibt es so garnicht. Mit dieser Begrifflichkeit versucht man offensichtlich herzuleiten, dass ein Ventil (Pos 15) extra bezahlt werden muss. Kompletter Blödsinn. Was soll das? Ich versuche es mal galant auszudrücken. Der KV ist hart am Wind und touchiert, wie in anderen Beispielen auch, mindestens die Grenze zum Täuschungsversuch. Bei konkreten Nachfragen kommt dann meistens die Antwort, dass der KV von einem "neuen" Kollegen gefertigt wurde, oder ein Fehler der Schreibkraft vorliege........
Warum da ein Ölwechsel auftaucht, wird der Serviceberater erklären können. Er wird den wohl empfohlen haben? Wenn es denn so sein soll und/oder gewünscht wurde, kann man das Öl anliefern.
Jetzt nochmal ein Statement zu Positionen 4-5:
Wer an so vielen Stellen des KV offensichtlich "daneben liegt" (und das ist neutral formuliert), seinem Kunden 19% Aufschlag auf E-Teile "gönnt" und dann zum Kompott noch Positionen wie "2x Scheinwerfer einstellen" reindrückt, hat nicht alle Latten am Zaun. Das ist "Jenseits von Gut und Böse". Der KV und die Einlassung, dass es sich um den "empfohlenen Umfang der Arbeiten handelt, trifft so nicht zu.
Mein klare Empfehlung: lass dir ein Angebot einer anderen, evtl "freien" Werkstatt machen. Da sollte selbst inkl. Ölwechsel die 1500€ Marke nicht überschritten werden und alle Beteiligten freuen sich. Vorher kannste ja nochmal sachlich nachfragen, ob sie bei dem KV beweglich sind. Manchmal ist es am besten, wenn man solche "Irrtümer" sachlich, aber bestimmt in direkten Dialog aus der Welt schafft.
Gruß
Anbei ein Anhang des bearbeiteten KVA