Ich denke auch VW ist kulant, einmal nach Interesse des Händlers (guter Kunde) und sonst nach der Art des Kulanzantrages durch den Kunden, wer sich sachlich und nachvollziehbar beklagt über eine enttäuschende Leistung oder Qualität eines VW Produktes kann mit Kulanz rechnen und das nach Betriebsjahr und km Leistung des Fahrzeugs.
Die Händler ticken ähnlich, wenn ein Produkt oder Bauteil nicht den Erwartungen entspricht (z. B. erwartete Laufleistung deutlich unterschritten wie in unserem Fall) dann setzen sie sich für Kulanz ein. Die Händler wollen zufriedene Kunden, aber auch verdienen insbesondere an Ersatzteilen. Auch der Händler verzichtet auf Einnahmen, wenn VW 50% auf die Teile gibt.
Rechtlich sehe ich allenfalls eine Chance auf einen Design- oder Konstruktionsfehler, denn der AGR-Kühler hat eine unerwünschte Eigenschaft, die er gar nicht haben sollte, den Motor irreparabel zu zerstören. Deshalb wird über Ursachen- und Wirkungszusammenhänge des erhöhten Ölverbrauchs auch nichts offiziell verbreitet an die Kunden oder Händler und selbst das Design des AGR-Kühlers unangetastet gelassen. Ein neu designter AGR-Kühler würde den Konstruktionsfehler bestätigen, mögliche Untersuchungen nach sich ziehen von Kunden durch Sachverständige und dann könnten Kunden / Halter also wir auf die Idee kommen VW rechtlich anzugreifen und den Austausch des AGR-Kühlers alter Bauart fordern und VW müsste ggf. nachweisen, dass das alles gar nicht so schlimm ist und wie viele Schäden es statistisch sind usw.
So wie jetzt, ist es in erster Linie aufwändig für die Kundenbetreuung, das sind die Deppen, die die Schwächen eines Unternehmens in Qualität und Kommunikation abfangen müssen, aber für die Finanzabteilung und das Managment von VW ist das Thema Öltod bis dato eher ein laues Lüftchen.
Deswegen sag ich mir immer, bei allem Ärger immer höflich und sachlich bleiben.