Hoher Ölverbrauch T5 Multivan 132kw

Nochmal zur aktuellen Abwicklung von Kulanzanfragen: Ich glaube wenn VW eine Standardlösung anbietet und jeder das gleiche bekommt, kann versucht werden daraus einen Rechtsanspruch abzuleiten. Somit könnte dann evtl. tatsächlich, wie hier schon oft gefordert, vor Gericht geklagt werden. So lange nachweislich immer individuelle und unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden, ist das nicht möglich. Standard- vs. Einzelentscheidung. Für VW ist die Einzelentscheidung deutlich billiger.
 
Nochmal zur aktuellen Abwicklung von Kulanzanfragen: Ich glaube wenn VW eine Standardlösung anbietet und jeder das gleiche bekommt, kann versucht werden daraus einen Rechtsanspruch abzuleiten. Somit könnte dann evtl. tatsächlich, wie hier schon oft gefordert, vor Gericht geklagt werden. So lange nachweislich immer individuelle und unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden, ist das nicht möglich. Standard- vs. Einzelentscheidung. Für VW ist die Einzelentscheidung deutlich billiger.

Warum sollte das so sein? Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Gruß, Marcus
 
Das ist wie beim Neuwagenkauf. Wenn ein Firmenchef bei seinem alten Schulfreund im Autohaus seinen neuen Touareg bestellt und noch ein paar Leute in Wolfsburg kennt, kriegt er mehr Rabatt als wenn Lieschen Müller mit Jogginghose einen Up finanzieren möchte.

Connections, Auftreten und Händler helfen da auf jeden Fall weiter
 
Im Bankenbereich ist das genau die Begründung warum immer Einzelentscheidungen getroffen werden müssen. Wenn man einen Vergleich standardartiert anbietet, kann man ihn kaum jemand bestimmten nicht gewähren.
 
Dabei meine ich rechtlicher Anspruch auf Kulanz bei Motortausch!
 
Hersteller haben auch ein Kulanzbudget pro Fahrzeug

soll heissen, mussten die vorab schonmal was streuen gibts beim zweiten Schaden nicht mehr ganz so viel

mal ganz unabhängig von deren anderen Mechanismen um den Kunden finanziell maximal an deren ab werk eingebauten und in diesem fall vorherplanbaren Fehlern zu beteiligen ...
 
Im Bankenbereich ist das genau die Begründung warum immer Einzelentscheidungen getroffen werden müssen. Wenn man einen Vergleich standardartiert anbietet, kann man ihn kaum jemand bestimmten nicht gewähren.

Dabei geht es aber um einen bestehenden rechtlichen Anspruch und dem Umgang damit. Ein Vergleich ist eine außergerichtliche Einigung bei bei einer bestehenden Rechtsgrundlage. Man versucht einem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen weil das eine Signalwirkung hätte. Außerdem vertraut man darauf, dass viele Kunden Ihre Ansprüche aus Faulheit oder Unkenntnis nicht geltend machen.

Hier gibt es aber keinerlei rechtlichen Anspruch. Außerdem steht es bei den Kulanzentscheidungen auch immer dabei ("ohne einen rechtlichen Anspruch gewähren wir hiermit ...".)

Gruß, Marcus
 
ußerdem steht es bei den Kulanzentscheidungen auch immer dabei ("ohne einen rechtlichen Anspruch gewähren wir hiermit ...".)
Was doch meine These untermauern könnte. Geschädigter A kann nicht sagen, er hätte gern die gleiche Kulanz wie Geschädigter B. Ich werde es nicht lösen können, da ich kein Jurist bin.

Fakt ist: Der verkaufte Gegenstand ist aus der 2 jährigen Garantiezeit und hat darüber hinaus in den meisten Fällen zehntausende km gut funktioniert. Aus dieser Perspektive kann man nicht realistisch erwarten das eine volle oder sehr hohe Kostenübernahme erfolgen kann. Auch rechtliche Ansprüche sind ja nach 2 Jahren ausgeschlossen.

Allerdings bin ich mir auch ziemlich sicher das es einen wichtigen Grund hat, warum immer einzeln entschieden wird. Denn das ist teuer (Menschenarbeit) und aufwendig für alle Beteiligten. Ein Grund ist mit Sicherheit das Budget welches zur Verfügung steht.
 
Allerdings bin ich mir auch ziemlich sicher das es einen wichtigen Grund hat, warum immer einzeln entschieden wird.

Klar - man will keinen Automatismus. Mit der Einzelfallentscheidung spart man einfach Geld. Wer sich richtig bemüht bekommt mehr.

Juristische Gründe hat das aber nicht.

Gruß, Marcus
 
Da es ja hier schon diverse Beispiele gibt, habe ich eigentlich nur das Gefühl bekommen, dass die Entscheidungen per Zufallsgenerator ausgeknobelt werden. Von super bis Kopfschütteln ist alles dabei. Die einzige Konstante ist anscheinend, das die Inspektionen bei VWN durchgeführt worden sein müssen.
 
Da ja hier schon diverse verschiedenste Beispiele gibt, habe ich eigentlich nur das Gefühl bekommen, dass die Entscheidungen per Zufallsgenerator ausgeknobelt werden. Von super bis Kopfschütteln ist alles dabei. Die einzige Konstante ist anscheinend, das die Inspektionen bei VWN durchgeführt worden sein müssen.

Ich vermute, dass da andere Dinge dahinterstecken.

Einer der wichtigsten Faktoren für die Kulanz im Konzern ist, ob und wie weit sich der Händler beteiligt. Davon bekommt der Kunde zunächst nichts mit. Gerade bei diesem Problem geht es nur um ältere Autos. Die meisten dieser FZG werden schon lange nicht mehr beim Händler gewartet, der das Auto mal verkauft hat. Ein Händler der den Kunden nicht kennt wird aber, logischerweise, nichts dazu bezahlen. Daher gibt es bei der ersten Anfrage meist überhaupt nichts.

Wenn man dann selbst bei VWN nachhakt, hängt es vor allem davon ab, wie gut man selbst argumentiert und sich verkauft. Wenn man eine Email schreibt, die außer einem Ultimatum zur Einschaltung BGH nichts enthält, wird man auch nichts bekommen.

Gruß, Marcus
 
Ich denke auch VW ist kulant, einmal nach Interesse des Händlers (guter Kunde) und sonst nach der Art des Kulanzantrages durch den Kunden, wer sich sachlich und nachvollziehbar beklagt über eine enttäuschende Leistung oder Qualität eines VW Produktes kann mit Kulanz rechnen und das nach Betriebsjahr und km Leistung des Fahrzeugs.

Die Händler ticken ähnlich, wenn ein Produkt oder Bauteil nicht den Erwartungen entspricht (z. B. erwartete Laufleistung deutlich unterschritten wie in unserem Fall) dann setzen sie sich für Kulanz ein. Die Händler wollen zufriedene Kunden, aber auch verdienen insbesondere an Ersatzteilen. Auch der Händler verzichtet auf Einnahmen, wenn VW 50% auf die Teile gibt.

Rechtlich sehe ich allenfalls eine Chance auf einen Design- oder Konstruktionsfehler, denn der AGR-Kühler hat eine unerwünschte Eigenschaft, die er gar nicht haben sollte, den Motor irreparabel zu zerstören. Deshalb wird über Ursachen- und Wirkungszusammenhänge des erhöhten Ölverbrauchs auch nichts offiziell verbreitet an die Kunden oder Händler und selbst das Design des AGR-Kühlers unangetastet gelassen. Ein neu designter AGR-Kühler würde den Konstruktionsfehler bestätigen, mögliche Untersuchungen nach sich ziehen von Kunden durch Sachverständige und dann könnten Kunden / Halter also wir auf die Idee kommen VW rechtlich anzugreifen und den Austausch des AGR-Kühlers alter Bauart fordern und VW müsste ggf. nachweisen, dass das alles gar nicht so schlimm ist und wie viele Schäden es statistisch sind usw.

So wie jetzt, ist es in erster Linie aufwändig für die Kundenbetreuung, das sind die Deppen, die die Schwächen eines Unternehmens in Qualität und Kommunikation abfangen müssen, aber für die Finanzabteilung und das Managment von VW ist das Thema Öltod bis dato eher ein laues Lüftchen.

Deswegen sag ich mir immer, bei allem Ärger immer höflich und sachlich bleiben.
 
Rechtlich sehe ich allenfalls eine Chance auf einen Design- oder Konstruktionsfehler, denn der AGR-Kühler hat eine unerwünschte Eigenschaft, die er gar nicht haben sollte, den Motor irreparabel zu zerstören.

Wie kommst Du da drauf? Es gibt im EU weiten Verbraucherrecht KEINE Handbabe bei Konstruktionsfehlern.

Ich verstehe nicht, wo diese Gerüchte immer herkommen.

NACH ABLAUF DER GEWÄHRLEISTUNG (=24 Monate) GIBT ES KEINERLEI WEITERE ANSPRÜCHE. Fertig.

Gruß, Marcus
 
Nicht aufregen, ich meinte mit "rechtlich ... allenfalls" lediglich, "wenn es überhaupt rechtlich einen Ansatz zum Angriff gäbe, dann nur über den Begriff Konstruktionsfehler. Da es aber nur um den schnöden Tod einer Dieselmaschine geht und nicht um einen toten oder verletzten Menschen, wird es wohl nichts.

Am Ende bleibt nicht viel mehr als VW enttäuscht den Stinkefinger zu zeigen und zukünftig bei einem anderen Hersteller glücklich zu werden.
 
Du, ich rege mich nicht auf ;)

Es geht nur darum, dass alle paar Wochen jemand meint, aus einem Konstruktionsfehler einen rechtlichen Anspruch abzuleiten.

Das ist leider falsch - es gibt keinerlei rechtliche Handhabe auch im Falle eines Konstruktionsfehlers. Es gibt nur die Gewährleistung - mehr nicht.

Gruß, Marcus
 
Hallo zusammen,

nach meinem Brief an VW wurde jetzt tatsächlich (bisher allerdings nur telefonisch) auch eine Kulanzregelung zugesagt - bemerkenswert, da ich wie schon auf Seite 313 erläutert keine Garantie und auch keinen lückenlosen Vertragswerkstattservice nachweisen konnte. Genaue Zahlen wurden mir noch nicht genannt, aber noch im gleichen Moment rief mich der Vertragshändler meines Vertrauens an und war von VW auch schon informiert worden.
Er sprach von 50% auf Lohn und Teile - mal abwarten - die genaue Kalkulation werde ich nachreichen.

Gruß Romi
 
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