Hoher Ölverbrauch T5 Multivan 132kw

Sicherlich ist es ein Fall für die Gewährleistung, aber man muss ja nicht nach dem Motto "scheiss egal, mich kostet es ja eh nix" verfahren, das würde ich auch nicht wollen. Ist immer gut wenn beide Vertragsparteien sich fair und sachlich verhalten, oder "Schadensbegrenzend".

Meine Aussage:

Am Ende ist das auch egal. Das ist eindeutig ein Fall für die Gewährleistung des verkaufenden Händlers.

Bezog sich auf die Vorgeschichte und nicht darauf, dass der Motor evtl. kaputt geht.

Gruß, Marcus
 
Moin Thomas,

Bis jetzt ist doch alles, ähm ok bis auf den Motor, gut gelaufen!

Das ist jetzt eine saubere Sache und guck mal hier, das hatte mir dentmen damals geschrieben:

"Für dein Problem gibt es die TPI 2028426/3 ......danach hat der "VW Fritze" dein Problem gefälligst auf zu nehmen und den tatsächlichen Ölverbrauch zu ermitteln."

Du wirst das Gleiche wie ich haben und das Problem ist bei VWN ja nun hinlänglich bekannt...
 
alles gut Marcus, ich hab dich schon verstanden. Meine Aussage war auch allgemein gültig;)

Die TPI hab ich schon weiter geleitet und ich werde noch eine Mail nach schieben zu dem Gespräch mit dem Vorbesitzer @Sportline , den damit ergibt das eine klare "Ereigniskette" und man muss nicht ewig darüber Grübeln warum nichts in der Historie zu ernennen ist.

Gute Nacht Euch.
 
Die TPI hab ich schon weiter geleitet und ich werde noch eine Mail nach schieben zu dem Gespräch mit dem Vorbesitzer @Sportline , den damit ergibt das eine klare "Ereigniskette" und man muss nicht ewig darüber Grübeln warum nichts in der Historie zu ernennen ist.

Gute Nacht Euch.

Genau so hätte ich das auch gemacht! Ich bin da ganz positiv :)
 
So, Update.
Auto eben in der Werkstatt abgegeben, dort kennt man das Problem nur aus anderen Fz ,
aber man hat wohl weniger Multivans mit dieser Motorisierung da.
Nun ja, Bulli wird jetzt für eine "Ölmessungsfahrt" vorbereitet und heute Abend hole ich ihn wieder ab.
Das Ergebnis sollte eigentlich klar sein, würde mich zumindest wundern wenn ich mehr als 400-500km komme ganz zu schweigen von 1000km, aber wie dann die Werkstatt, bzw das verkaufende Autohaus reagiert wird spannend.

Mfg Thomas
 
Moin Thomas,

Meiner verbrauchte zum Schluss am meisten bei AB Fahrten mit einer Geschwindigkeit von konstant 140 km/h. Im Stadtverkehr war der Ölverbrauch nicht so hoch.

Wenn du also die Sache schnell hinter dich bringen willst, s.o. :D:D:D
 
AB Fahrten lassen sich gar nicht vermeiden.
Ich wohne ländlich und da habe ich zwangsläufig 2/3 AB und Landstraße , wenn nicht sogar 80%.

Ich finde es nur immer wieder erstaunlich, wie man versucht den Kunden als "Ahnungslos" hin zu stellen.
Als ich auf die Erfahrungen hier hin gewiesen hab, weil der Meister angeblich noch nichts von diesen Problemen gehört hat,
wurde, Zitat: "In den Foren steht ja auch viel Scheisse" gesagt.
Klar, ohne die Foren hätten es die AH wesentlich leichter ;)
Am Ende hat er sogar zugegeben, dass in solchen Fällen diverse andere Versuche den Ölverbrauch durch Reparaturen in den Griff zu bekommen nichts brachten.
Vielleicht auch deshalb gleich der Vorschlag am Telefon, gegenüber dem Verkäufer, dass das Verkaufende AH bei Verdachtsbestätigung die Reparatur selbst übernimmt.
Ich glaube der weiss genau was da kommt ;)

Hoffen wir das das AH nicht vom Kaufvertrag zurück tritt, darauf habe ich vorerst kein Bock. Gestern habe ich zudem noch eine defekte Spiegelheizung, ein Lautsprecher ohne Funktion und eine lose Gummidichtung festgestellt, wird aber vorerst noch nicht repariert, man will erstmal das Ergebnis der Ölfahrt abwarten....
 
Hallo Thomas,
es handelt sich bei dieser Sache um Verbraucherschutzrechte. Und da hat sich seit der Schuldrechtsreform in 2002 viel für die Verbraucher getan.
Etwas anderes ist, wenn ein Fahrzeug für gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten gekauft wird. Dann kann die Gewährleistungspflicht bzw. seit 2002 NachErfüllungspflicht eines Verkäufers durchaus ausgeschlossen werden.
Dein Verkäufer hat höchstens noch die Möglichkeit den Kaufvertrag anzufechten. Was aber sehr sehr schwierig für ihn wird.
Zum Erfüllungsort (für die Nacherfüllung eines mangelfreien Fahrzeuges) gibt es wohl unterschiedliche Ansichten. Aber der BGH hat wohl in 2005 schon mal grundsätzlich entschieden, dass die Nacherfüllung grundsätzlich am Ort des Kaufgegenstandes zu erfolgen hat, also in deinem Fall wohl bei der VWN-Werkstatt wo der Wagen jetzt steht.

Zum nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/
http://www.vz-nrw.de/Gewaehrleistungsrechte-fuer-Kaeufer
 
Danke sehr.
Das mit dem "Ort der Nacherfüllung" ist ja sehr interessant, mein Verkäufer meinte zwar das, falls ein grösserer Mangel auftreten sollte wie zb Motor, dann würden sie den Wagen abholen zum reparieren. Im Vertrag ist dazu nur diese Regelung zu finden, klingt jedoch nach einer Vereinbarung "Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden".
 
Moin,

mit "Ort der Nacherfüllung" ist nicht der Ort der Reparatur gemeint.

Du musst Dich nur nicht weiter "bewegen". Holt der Verkäufer den Bus auf seine Kosten ab und liefert ihn wieder an diesen Punkt zurück, bist Du schadenfrei gehalten.
Weiter musst Du dem Verkäufer die Gelegenehit geben, den Mangel abzustellen. Die Art und Weise ist ihm überlassen. Kann man also nur hoffen, dass dieser nicht anfangen will zu basteln und den Motortausch so in die Länge zieht.

Wichtig ist auf jedenfall, die Dukumentation des Mangels, was ja aber bereits durch die Werkstatt geschehen sein dürfte und die Anzeige des Mangels beim Verkäufer sowie die Aufforderung des Mangelbeseitigung (Fristsetzung!!!). Das alles natürlich in Papierform.
 
Fristsetzung klingt ja gut und schön, nur wie sollte hier der Rahmen aussehen?
Ich hatte vorab Telefonisch den Mangel angegeben, dann das ganze per Mail nochmal dokumentiert und seit gestern Abend habe ich das Fz zur Ölverbrauchsfahrt von der Werkstatt bekommen. Wenn sich der Mangel danach so bestätigt, wovon stark auszugehen ist, dann werde ich das ganze in Papierform angeben und auch eine Frist setzten. Hat jemand einen Zeitraum für mich den man da ansetzt?
Bisher läuft aber soweit alles, so das die Fristsetzung wohl eher als reine Formsache zu betrachten wäre.

Hab was gefunden , aber das klingt für mich schwammig.
"Es reicht es aus, wenn der Käufer den Verkäufer auffordert, den Mangel "umgehend" zu beseitigen. Darin kommt unmissverständlich zum Ausdruck, dass dem Verkäufer für die Erfüllung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht. Dieser Zeitraum muss anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmbar sein. Ausreichend sind dafür auch beispeilsweise Aufforderungen wie "in angemessener Zeit" oder "so schnell wie möglich". Auch diese beinhalten ein zeitliche Grenze (BGH, Versäumnisurteil vom 12.8.2009, Az. VIII ZR 254/08)."
 
Bevor Du Dir die Mühe machst würde ich erst mal abwarten wie der Verkäufer sich verhält. Wenn er sagt, kein Thema, neuer Motor dann brauchst Du ihm auch keine Frist zu setzen.

Gruß, Marcus
 
So sehe ich das auch @MarcusMüller , es läuft ja bisher. Von daher wäre es wohl reine Formsache.
 
Bevor Du Dir die Mühe machst würde ich erst mal abwarten wie der Verkäufer sich verhält. Wenn er sagt, kein Thema, neuer Motor dann brauchst Du ihm auch keine Frist zu setzen.

Gruß, Marcus

Aber natürlich gilt es eine Frist zu setzen. Das ist doch nicht böse gemeint und man kann es dem Verkäufer auch so erklären.

Das gesprochene Wort zählt hier nicht. Der Verkäufer kann noch so nett sein, aber
  • dann ist der Motor grade nicht lieferbar
  • der Mechaniker erkrankt
  • irgendein Teil fehlt
  • es gab grade etwas wichtigeres
  • mit der Buchhaltung muss noch etwas geklärt werden
  • usw. usw.
Alles Dinge die dem "Gläubiger" nicht interessieren.

ALso Frist setzen, 14 Tage, dann ggf. Nachfrist......die wird sicher nicht nötig sein (hoffentlich).
 
Auf der anderen Seite kommt man freundlich und ohne die große Keule oft weiter.

Wenn es nicht klappt kann man die immer noch auspacken und hat nur 1-2 Wochen Zeitverlust.

Gruß, Marcus
 
da bin ich auch eher für...für die freundlcihe Variante...
'denkbares' Problem eventuell, bei diesem Händler haben sich die Eigentümerverhältnisse wie ich es meine zu wissen am 1.1.2015 geändert. Bitte nicht als Panikmache verstehen...
Alles Gute und eine gute Lösung
Alfred
 
@klingeahm , Wüsste jetzt nicht was am Übergang in schweizer Besitz problematisch wäre, oder warum man da Panik bekommen könnte.
 
Update.
Eben auf Arbeit angekommen und "Ölstand prüfen"
Gefahren 610km, hab aber keine Ahnung wie voll die den gemacht hatten.
 
Die werden ihn sicher auch "Max." aufgefüllt haben. Das bedeutet Du brauchst gut 1,6l / 1000km. Das ist schon extrem sportlich.

Gruß, Marcus
 
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