- Ort
- München
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 01/2009
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Extras
- Diverses ...
(Ex Werksauto)
Sicherlich ist es ein Fall für die Gewährleistung, aber man muss ja nicht nach dem Motto "scheiss egal, mich kostet es ja eh nix" verfahren, das würde ich auch nicht wollen. Ist immer gut wenn beide Vertragsparteien sich fair und sachlich verhalten, oder "Schadensbegrenzend".
Meine Aussage:
Am Ende ist das auch egal. Das ist eindeutig ein Fall für die Gewährleistung des verkaufenden Händlers.
Bezog sich auf die Vorgeschichte und nicht darauf, dass der Motor evtl. kaputt geht.
Gruß, Marcus