Höherlegung mit Original Federunterlagen

Mein prüfer in Kiel hat meinen nahezu perfekt ausgebauten Bulli nicht zum Womo umgetragen weil ihm eine "fest" eingebauter Tisch gefehlt hat. Auf meine Frage hin wie man denn das Bett ausklappen, den Kühlschrank auf und überhaupt sich hinten bewegen soll wenn der Tisch festgeschraubt ist meinte er das waere ihm egal. Auf dem Zettel den dir mir vorher gegeben haben stand nur ein Tisch muss vorhanden sein. Ich habe einen Tisch mit ausklappbein welcher am Kühlschrankteil eingehakt wird aber das reicht ihm nicht. Der Kollege der mein Auto vorher auf Gas und HU abgenommen hat war das peinlich meinte aber wenn der Typ das so will muss man es so machen. ich soll einen Tisch reinschrauben und danach könnte ich ihn ja wieder ausbauen. Das habe ich verweigert und Rechtswege angedroht. Am Ende bin ich vom Tüv Kiel zum Tüv Rendsburg geschickt worden und der hat nur noch den Kopf geschüttelt meinte aber das Kiel dafür bekannt ist.
Was für ein Idiot, muss man so mal sagen. Da werden wohl private Probleme über den Job ausgetragen.
 
Die muss er dann schon lange haben der typ ist über die Grenzen bekannt.
Deswegen hat sich der HH ja auch geweigert mir die Reifen einzutragen.
 
Moinersen,

ich bin schon länger im Forum unterwegs und habe hier echt schon viel nützliches erfahren. Bin gerade durch Zufall auf diesen Thread gestoßen weil ich nächsten Monat bei mir die Weitec Scheiben einbauen will.
Da hier aber auch die Reifen- und TÜV- Problematik angesprochen wurde will ich mich jetzt hiermit, in meinem ersten Beitrag, auch mal dazu äußern :)
Ich komme aus Kiel und habe schon oft von den Problemen mit dem hiesigen TÜV gehört. Ich persönlich hatte bisher noch keine Probleme, mein erster T5 Ausbau wurde ohne Probleme als WOMO abgenommen, mein zweiter Ausbau (Citroen Jumper) dann zwar in Rendsburg aber ebenfalls ohne Probleme.
Momentan fahre ich, wie im Profil angegeben einen T5.1 2.5TDI 4motion...Klappbett und Küchenblock sind eingebaut (danke für die Beiträge im ALEX Thread ;)).
Da ich aus Optik und auch praktischen Gründen Offroad Reifen haben wollte, habe ich mir die BF Goodrich AT Ko2 besorgt, Größe 225/65 17, mit original T5 Felgen.
Eintragung wollte ich selbst über den TÜV in Eckernförde machen, aufgrund der offensichtlichen Problematik mit dem TÜV Kiel was solche Eintragungen angeht.
Es hat sich herausgestellt, dass auch der TÜV in ECK Probleme mit der Bereifung hatte, ich habe das Seikel Gutachten, in welchem die Größe drin steht, vorgezeigt (Vielen Dank an ein nettes Forenmitglied!) aber das hat nichts genutzt. Er wollte, Felgenzertifikat, Belastungszertifikat, Bremsetest, Tachotest usw....dementsprechend habe ich das Projekt "Ich-mach-das-mal-selbst" nach 5 Wochen an den Nagel gehängt.

Ich bin dann auf die Offroad Manufaktur in HH gestoßen, Experten was Offroad und Defender angeht.

Ich wurde kompetent beraten und habe dann mithilfe eines Tachozertifikats (Tacho läuft bei der Größe 225/65 17 noch einen Km/H vor) ohne Probleme innerhalb eines Tages für einen sehr erschwinglichen Preis die Eintragung erhalten.

Um zum Schluss zu kommen, will ich eigentlich nur damit sagen, dass im Grunde jede Eintragung möglich ist es m uss nur vernünftig sein und man muss gute Kontakte haben.
Das soll keine Werbung sein aber ich werde mit den Weitec Scheiben ebenfalls nach HH fahren und die Eintragung vom Prüfer der Werkstatt machen lassen, kann ich jedem empfehlen.

Wer Fragen zu Ausbauten, Umbauten, Reifengrößen, Problemen etc. hat darf sich gerne per PN bei mir melden. Nach drei individuellen Ausbauten und fünf verschiedenen Bussen habe ich schon einiges mitgemacht und freue mich nun endlich mein kleines Wissen mit euch teilen zu können :)

Bis dahin und schöne Grüße aus Kiel
Dominic
 
Hi, gruss ebenfalls aus Kiel.
Ich habe gerade gesehen das du 65/17 eintragen willst und keine 70/16 aber das ist warscheinlich im groben dasselbe.
So unterschiedlich sind die Ansprüche des Tüvs. Der in Kiel hat sich am Abgasgutachten aufgehangen.
Das Gutachten von Seikel interessiert keinen solange du nicht das Fahrwerk von denen drin hast. Das dies ja überhaupt keinen EInfluss auf das Abrollverhalten hat ist dem Tüv total egal. Da sind die ganz Stumpf.
Schön das du Glück hattest bei der Womo abnahme ich habe da echt allen Glauben verloren. Der Tüvprüfer in Rendsburg übrigens auch. Der sagte was von er hat schon viel von Kiel gehört aber das schlägt mal wieder den Boden aus dem Fass.

Leider ist man gegen diese Willkür machtlos und auch wenn einige hier glauben das es was bringt rechtlich dagegen vorzugehen würde ich davon abraten.

Ich finde den Tip mit HH ganz interessant. Für mich geht es aber erst nächstes Jahr los, dann brauche ich Fachbeistand beim Umbau.
 
Hi, gruss ebenfalls aus Kiel.
Ich habe gerade gesehen das du 65/17 eintragen willst und keine 70/16 aber das ist warscheinlich im groben dasselbe.
So unterschiedlich sind die Ansprüche des Tüvs. Der in Kiel hat sich am Abgasgutachten aufgehangen.
Das Gutachten von Seikel interessiert keinen solange du nicht das Fahrwerk von denen drin hast. Das dies ja überhaupt keinen EInfluss auf das Abrollverhalten hat ist dem Tüv total egal. Da sind die ganz Stumpf.
Schön das du Glück hattest bei der Womo abnahme ich habe da echt allen Glauben verloren. Der Tüvprüfer in Rendsburg übrigens auch. Der sagte was von er hat schon viel von Kiel gehört aber das schlägt mal wieder den Boden aus dem Fass.

Leider ist man gegen diese Willkür machtlos und auch wenn einige hier glauben das es was bringt rechtlich dagegen vorzugehen würde ich davon abraten.

Ich finde den Tip mit HH ganz interessant. Für mich geht es aber erst nächstes Jahr los, dann brauche ich Fachbeistand beim Umbau.

Hat schon mal einer bei der Tüv Zentrale angerufen und gefragt wie das zu handhaben ist.. ohne den Tüv in Kiel zu erwähnen!'? Also rechtlich da was machen zu wollen.. schwierig... aber hinnehmen würd ichs auch nicht! Zumindest nen Leserbrief mit ein paar Fakten zusammenstellen .. ja dass würd ich tun :)
 
Moin...
Also was Beschwerden angeht ist das denke ich ziemlich aussichtslos, denn die Abnahme geschieht ja im ermessen des jeweiligen Prüfers und so lange der sagt, dass er das so nicht eintragen will dann ist das denke ich so. Und bestimmt wird die Zentrale auch nur sagen, dass der Sachverständige schon recht hat und man im Zweifel dem Glauben schenken muss.

LG
 
Moin,

Tüv Prüfer gibt es wie Sand am Meer, hinfahren und fragen...merkst du dann das es ein Typ ist der dir nicht gefällt, fahr zum nächsten! Wenn du das Gefühl hast es ist der richtige der auch Lust auf seinen Job hat, Termin machen, abnehmen lassen und fertig!

Gruß
Stefan
 
Genau das ist das Ding. Liegt im Ermessen des Prüfers und der richtet sich entweder nach den Papieren (ja auch ein Gutachten ist kein Garant für eine Eintragung) oder ob schon solche Eintragungen in dieser Kombination vorher gemacht worden sind. Zu guter letzt scheint bei einigen Prüfern das persönliche Empfinden Anteil zu haben aber selbst das ändert nix dran egal wie schwachsinnig man das findet.

Da gibt es keinen Rechtsweg.

Auch Zentrale Stellen oder Vorgesetzte anrufen ändert nichts denn jeder Prüfer ist sein eigener Chef was die Verantwortung angeht.
Man wird auch keine Tipps bekommen welcher Prüfer solche Eintragungen machen könnte.
 
Auch, wenn hier manche hartnäckig etwas anderes behaupten: Weder der Prüfer macht die Regeln, noch der TÜV. Es gibt ein europäisches Regelwerk, an das sich die Prüfer halten müssen. Nur bei kleinen Auslegungsfragen gibt es Spielraum.
Und ja: wenn ein Prüfer sichtlich falsche Entscheidungen trifft, dann kann man sich an die technische Leitung seines Prüfvereins wenden und ihn zurechtweisen lassen.
 
Das mag in der Theorie stimmen in der Praxis ist es jedoch vollkommen sinnfrei.
Ich erwähnte schonmal das ein Freund von mir eine GTÜ Prüfstelle leitet und der hat herzlichst gelacht bei einigen Aussagen hier.

Die Eintragung von Reifen/Felgen Kombi welche nicht Werksseitig vorgesehen sind und ohne Gutachten daherkommen liegen im persönlichen Ermessen des Prüfers. Findet er einen Grund kann er diese verweigern. Als Grund kann ihm auch reichen das er schlichtweg sagt das er das nicht verantworten will oder kann. So wie eben der Prüfer hier in Kiel der aussagte das es keine Eintragungen im gesamten Norddeutschen Raum gäbe und das wird schon Gründe haben und des weiteren das IHM 7% abweichung im Abrollumfang zuviel sind.
Das hier einige behaupten das bis 8 % abweichung zugelassen ist und irgendwo niedergeschrieben steht konnte mein Bekannter vom GTÜ nicht ratifizieren. Er kennt sich damit aber auch nicht besonders gut aus da er solche Eintragungen nunmal nicht macht.
Selbst wenn wenn einen Zettel hätte wo es draussteht und dieser Zettel eine Relevanz hätte (Also etwas woran man sich halten müßte) dann könnte der Prüfer immer noch sagen das er das nicht macht. Es bleibt einem nicht anderes als sich einen Prüfer zu suchen der diese Eintragung auf seine Kappe vornimmt.
Ich habe im Nordeutschen Raum niemanden gefunden der diese Eintragunng an MEINEM Bulli ohne Fahrwerk vornimmt.
 
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