Höheres Leergewicht eintragen

Womo-Ed

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2017
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Hallo zusammen,

ich möchte, um der 100er Zulassung des Anhängers gerecht zu werden, das Leergewicht höher eintragen lassen. Ich muss auf min 2.200 kg kommen.

In dem Fahrzeugschein steht unter G 2.047 kg
In den COC Papieren steht unter 13 2.047 kg
In den COC Papieren steht unter 13.2. 2.454 kg
Auf der Waage ohne Insassen ca. 2.410 kg

Wie bekomme ich nun das höhere Leergewicht eingetragen (was der Bus meines Erachtens ja auch hat) um einen 2.200 kg Anhänger mit 100 km/h Zulassung auch so schnell ziehen zu dürfen ?

Oder brauche ich keinen Eintrag in den Fahrzeugschein weil die COC Papiere mit 13.2 gelten ?

Kennt jemand den Weg und kann mir helfen ?

Danke für die Hilfe und Gruß,

Guido
 
Hallo Guido,

das hängt auch von der Art des Anhängers ab.

Das kannst du hier nachlesen:

Gespanne 100kmh-Zulassung

Willst du einen Wohnwagen oder einen Last- bzw. Pferdeanhänger ziehen?
Hat dein Auto die Kupplung ab Werk?

Gruß

Peter
 
Ich dachte auch mal, dass dies wichtig ist. Die 100km/h bringen aber nur marginal etwas. Zudem nur in Deutschland und nur dann, wenn kein Überholverbot für Gespanne herrscht, was leider immer mehr um sich greift. Fährt man konstant 90, wird kein Hahn danach krähen....
 
Fährt man konstant 90, wird kein Hahn danach krähen....
Er will aber nicht lahme 90 fahren, sondern 100 oder noch ein bisschen schneller. Da kräht auch kein Hahn danach.
 
Wie bekomme ich nun das höhere Leergewicht eingetragen
Der Eintrag in den CoC reicht nicht aus. Du brauchst einen formalen Eintrag in deine Papiere. Das geht relativ einfach und wird vom TÜV/Dekra gemacht.

Der voll gedankte Wagen muss ausgeräumt werden, Warndreieck, Verbandskasten, Reserverad, Bordwerkzeug und Fußmatten verbleiben im Wagen. So wird er dann beim TÜV/Dekra gewogen. Von der Tankfüllmenge werden 10% abgezogen und für Fahrer+Handgebäck 75lg hinzu addiert. Die Summe ist das neue Leergewicht. Mit der Bescheinigung kann bei der Zulassungsstelle der Eintrag erfolgen.
 
Ich dachte auch mal, dass dies wichtig ist. Die 100km/h bringen aber nur marginal etwas. Zudem nur in Deutschland und nur dann, wenn kein Überholverbot für Gespanne herrscht, was leider immer mehr um sich greift. Fährt man konstant 90, wird kein Hahn danach krähen....
Morgen

wenn es mal ganz schnell gehen soll, dann ab nach Frankreich da sin 130 km/h erlaubt :confused:.
 
Hoj,

mit nem Mopedanhänger oder nem mittleren Planenhänger mache ich das auch in Deutschland, wenn's brennt. Da kräh' ich auch keinem Hahn nach.
Aber mit nem großen Wohnwagen ist das brandgefährlich. Da reichen schon starke Böen von der Seite und das Gespann macht den Abflug. Sehr schön im Sommer zu sehen, wenn die Spanienfahrer auf der südlichen AB regelmäßig von der Bahn "fallen".
130 ist für einen meist ungeübten WoWafahrer definitiv zu viel.

Grüßle
 
Hallo,
die 130 km/h in Frankreich sind aber auch nicht pauschal für alle Gespanne!

Hierzu bitte die einschlägigen Infos (ADAC oder ähnliches) lesen, da sind auch Staffelungen nach Gewicht drin, also Vorsicht.
 
Morgen

wenn es mal ganz schnell gehen soll, dann ab nach Frankreich da sin 130 km/h erlaubt :confused:.


und trotz aller länderspezifischen Regelung darf die, in den Fahrzeugpapieren angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit, nicht überschritten werden. Wenn also im Fahrzeugschein des Anhängers 80km/h steht, darf ich damit auch in Frankreich nur 80km/h fahren. 130 km/h können da schon als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden!
 
Vielen Dank für die vielen Antworten.

Bei meinem Anhänger handelt es sich um einen Wohnwagen mit einer eingetragenen 100er Zulassung und einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.200 kg. Das heisst ich muss, um auch 100 fahren zu dürfen, bei dem Bus ein Leergewicht von min. 2.200 kg haben (Verhältnis min. 1:1).

Ich fahre also, wie oben beschrieben zum Tüv/Dekra, lasse den Bus wiegen, gehe dann mit dem Schein zur Zulassungsstelle und die tragen das ein ?

Wird der Brief auch gebraucht ?
 
Kleine Anekdote, letztes Jahr bin ich mit nem Audi A4 und nem kleineren Wohnwagen mit 110 durch Frankreich gedüst. Ich war schweissnass nach 10 Minuten und hatte auch kein gutes Gefühl, wollte mal probieren ob das Sinn macht. Mal abgesehen vom "Nutzen vs. massivem Mehrverbrauch" war das Gefühl einfach Scheisse. Als ich mir gerade überlegte den Tempomat wieder bei 100 einzuregeln, schoss ein Twingo mit einem Festkiel-Schlauchboot mit gefühlten 140 an mir vorbei, leicht schwankend....

Das sah so böse aus, dass ich meine Geschwindigkeit reduzierte und gemütlich weiter gefahren bin.

Ca. 15 km weiter habe ich den Twingo dann wieder getroffen und dem Fahrer aus seinem Wrack in der Leitplanke leicht verletzt raus geholfen...

Mehr als 100 spare ich mir seitdem.

Dennoch möchte ich den Spielraum zwischen 80 und 100 gesetzeskonform nutzen und suche daher oben beschriebene Lösung.

Danke für euren Support.
 
..war da nicht mal was, das der Hänger das 1,1 fache des Fzg wiegen muß? oder ist das bei Wohnwagen anders???..mein Ex Pferdehänger ( schwarzes Kennzeichen, damit auch für Tiertransport geeignet) hat bei 1600kg Max Gewicht im Gutachten für die 100km/h zu stehen, das das Zugfahrzeug min 1360 kg Leergewicht haben muß und über ESP Gespannstabilisierung verfügen muß
 
Hallo Nemo,

liest du in dem Link im Beitrag 2.

Wohnwagen max. 0,8 bzw. 1,0 und

Lastanhänger oder Pferdeanhänger max. 1,1 bzw. 1,2 des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs.

Gruß

Peter
 
..der Link tat bei mir nicht, darum konnte ich ihn auch nicht lesen!
 
Naja, kann man aber auch mit dem Suchbegriff 100er Zulassung finden.

Gruß

Peter
 
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