HILFE: Neukauf bleibt noch auf VW-Händler angemeldet

t6m

Jung-Mitglied
Registriert
27 Juli 2012
Beiträge
20
Reaktionspunkte
4
Punkte
5
Mein Auto
T5 Multivan
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Hi,
habt ihr Erfahrung damit:

Mein Freundlicher bietet mir einen fast neuen Vorführwagen VW T5.2 an. Vorteil: wenig Kilometer, Neuwagenzustand, guter Preis.

Dieser muss jedoch noch ein paar Wochen auf den VW Händler zugelassen bleiben, da er diesen von VWN nur für einen bestimmten Preis bekommen hat, wenn er für X Monate
auf das Autohaus zugelassen bleibt.

D.b. ich kaufe einen Vorführwagen, bezahle ihn, versichere ihn auf meinen Namen und fahre damit noch ein paar Wochen mit dem Kennzeichen und unter der Zulassung des Händlers herum.

Kennt ihr sowas?

Findet ihr das in Ordnung?

Ist das gängige Praxis?


Da der Brief bis zur Ummeldung beim Händler verbleibt (verbleiben muss), bin ich doch eigentlich nicht der Besitzer. Oder reicht der Kaufvertrag?

Was ist, wenn der Händler Insolvenz anmelden muss?

Und was passiert, wenn mir der T5 gestohlen wird? Hat der Händler ein Recht das Geld einzufordern, da er im Brief noch als Halter vermerkt ist?

Ein etwas verwirrter T6m.
 
AW: HILFE: Neukauf bleibt noch auf VW-Händler angemeldet

Hmm, hört sich jetzt etwas komisch an, der Teil mit "du versicherst ihn und er ist weiterhin Fahrzeughalter". Gehört hab ich so was noch nicht (bin aber auch nicht wirklich erfahren in der Materie).

Mir leuchtet bloss nicht ein, warum er den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil I) behalten muss. Er kann ihn dir ja aushändigen und du sicherst ihm vertraglich zu, ihn erst in 3 Wochen umzumelden, ansonsten Mehrzahlung von X Euro. Den Rest würde ich mal mit deiner Versicherung klären, d.h. kannst du ein Auto versichern ohne dass du es umgemeldet hast auf deinen Namen... Wichtig wegen Vollkasko, da Haftpflicht immer irgendwie drauf ist. Oder halt Mietvertrag bis Zeitpunkt X und dann erst kaufen.

Christian
 
AW: HILFE: Neukauf bleibt noch auf VW-Händler angemeldet

Ist ganz einfach: So lange Du den Brief nicht hast fliesst kein Geld. Alles andere ist zu viel Risiko.

Macht der Händler Pleite und Du hast den Brief noch nicht dann hast Du ein großes Problem.

Mietvertrag ist sicher eine mögliche Lösung: Der Kaufpreis wird um 1000 EUR gemindert. Dafür mietest Du das Auto für diese 1000 EUR für die entsprechende Zeit.
Nach Ablauf des Mietvertrags greift der Kaufvertrag.

Gruß, Marcus
 
AW: HILFE: Neukauf bleibt noch auf VW-Händler angemeldet

Hallo,

....diese Verfahrensweise ist nichts neues, das wird oft gemacht.
Wie es sich aber bei einer Insolvenz verhält, kann ich nicht sagen.

Normalerweise kann man sich den Brief aber aushändigen lassen, es geht hier ja lediglich um einen Zeitraum X, wo das Fahrzeug auf den Händler angemeldet bleiben muss, sonst nichts.
Im Prinzip ist es eine reine Formsache, sollte allerdings Vertraglich entsprechend geregelt werden.

Aber wie schon beschrieben = ganz normal.

Zu ähnlichen Bedingungen können doch Journalisten günstige Fahrzeuge bei VW kaufen, müssen diesen dann aber X Tage fahren ......also muss der Wagen zumindest so lange auf den Journalist angemeldet bleiben.

Zur Info ...@Kölsche Jung wartet so ja auch auf seinen "neuen" .....der läuft im Moment noch auf das Autohaus, er darf aber jeden morgen schon mal an den Felgen lecken. =)=)

Gruß
Claus
 
Hi
Ich kann ebenfalls bestätigen dass das gängige Praxis ist. Macht mein :-) auch immer mit seinen Vorführern. Wie das vertraglich geregelt ist kann ich aber auch leider nicht sagen. Ist aber auf jeden Fall nichts ungewöhnliches.

VG
Michi
 
AW: HILFE: Neukauf bleibt noch auf VW-Händler angemeldet

@ all,

vielen Dank für eure Antworten. Nun bin ich deutlich beruhigter und auch informierter.
Da der Deal preislich so attraktiv ist,werde ich ihn wohl eingehen.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

LG,
t6m
 
Zurück
Oben