Hilfe mei Bus ist kaputt

Na schauen wir, was bei raus kommt.
Dann haben wir alle wieder was gelernt 😀
 
So kenne ich das:
Ja bei einem wirtschaftlichen Totalschaden leuchtet mir das ein.Bei einem Fahrzeug wert der doppelt so hochist wie der Schaden jedoch nicht. Mein Verständnis wäre die Versicherung bezahlt meinen Schaden hier 20400 und die Wertminderung von 3000 . Die MwSt können Sie behalten. Da das Auto mir allein gehört hat die Versicherung nix damit zu tun. Ich könnte den ja auch an die Seite stellen und in 5 Jahren wenn ich in Rente gehe selbst reparieren .
 
Wir hatten vor 5 Jahren einen Totalschaden, von der Versicherung gab es den Wiederbeschaffungswert Inclusive der Mehrwertsteuer, da wir einen neuen Bus gekauft haben. Die Reperatur war allerdings knapp höher als der Restwert. Das Auto wurde dann an den 1. aus der Börse verkauft, den Rest gab es von der Versicherung. Hier denke ich wird die Instandsetzung bezahlt plus die Wertminderung. Eigentlich müsste die Versicherung auch einem neu Kauf zustimmen, denn dann fährt sie günstiger. Der Bus wird verkauft, von der Versicherung gibt es dann die Differenz bis zum Wiederbeschaffungswert.
Grüße vom Bodensee
 
Ich werde neukaufen. Aber das ist doch allein meine Entscheidung. Da hat die Versicherung doch nix mit zu tun. Ich möchte die Nettoschadenshöhe und die Wertminderung von der Versicherung.
 
Ohne Anwalt wird die Versicherung vom Wiederbeschaffungswert den Restwert abziehen, sehr schlecht für dich.

Mit Anwalt hast du Anspruch auf die Reparaturkosten netto plus die Wertminderung und kannst mit dem Auto machen was du möchtest. (z.B. zum Restwert oder noch höher verkaufen)

Und nein, ich bin KEIN Anwalt. Ich verstehe nur nicht warum sich Menschen immer von Versicherungskonzernen so über den Tisch ziehen lassen wollen indem sie keinen Anwalt beauftragen. Es kostet sie nicht mal was.

P.S.: Ein cleverer Gutachter hätte den Wiederbeschaffungswert gar nicht ins Gutachten geschrieben bzw. Rep.kosten plus Wertminderung unterhalb 50% des Wiederbeschaffungswertes gehalten, dann ist die Angabe des Wiederbeschaffungswertes obsolet und die gegn. Versicherung kommt nicht auf die Idee mit WBW-RW zu regulieren. So wurde es ihnen jedoch fast vorgebetet.


Gruß T2-Fahrer
 
Mit Anwalt hast du Anspruch auf die Reparaturkosten netto plus die Wertminderung und kannst mit dem Auto machen was du möchtest. (z.B. zum Restwert oder noch höher verkaufe
Bist du sicher. Genau das wäre mein Rechtsverständnis auch. Also meinst du auch das ich mit meinem Auto machen kann was ich will und die Versicherung den entstandenen Schaden bezahlen muss.
 
Ja, bin ich.



Was sagt dein Anwalt dazu ?

Er hat die Aufgabe für sein Honorar das Beste für dich herauszuholen.
Ohne Anwalt wirst du abgeledert, glaube mir. Nochdazu wo das Gutachten so ungeschickt gerechnet ist.

Du hast mit Sicherheit nicht die gleichen Waffen wie der SIGNAL IDUNA Konzern, oder täusche ich mich da ?

Viel Erfolg !

T2-Fahrer

Aber wir können in diesem Fred noch weitere 10 Seiten schreiben, es wird nicht zielführend sein, sondern nur noch mehr Verwirrung stiften.

Ich hab meine Tips aus 30 Jahren Praxis gegeben und bin dann raus.
 
Ich werde neukaufen. Aber das ist doch allein meine Entscheidung. Da hat die Versicherung doch nix mit zu tun. Ich möchte die Nettoschadenshöhe und die Wertminderung von der Versicherung

Bist du Privatmensch oder zum Vorsteuerabzug berechtigt???

Für den Privatmenschen müsste es ja schon einen Unterschied machen, ob er die Nettosumme kriegt oder auch die Mehrwertsteuer, auch wenn es aktuell "nur" 16 % sind. Bei 20.000 € netto sind das mal eben 3200 Euro, haben oder nicht haben. Wie lange die Fristen sind - Wiederbeschaffung durch Neufahrzeug kann ja dauern - würde ich auch mit einem Profi (Anwalt) klären. Hier war meine Versicherung selbst bei einem Kaskoschaden recht entspannt, solange ich dann eine Rechnung vorlegen kann, die im logischen Kontext zum Schaden steht, gibt es die MWSt. dazu. Der Versicherung ist das auch egal, weil die die Steuer ja eh nur durchreichen.
 
Wie manchen Menschen mit Ihren und den Daten Anderer umgehen ...

@TE
Hoffe es gibt zeitnah eine für dich gute Lösung!
 
Bei mir vor 2 Wochen... am Straßenrand geparkt und jemand Frontal in die Seite. Der hat sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert.

wirtschaftlicher Totalschaden
28000 wiederbeschaffungswert
9500 Restwert
danach gibt es nochmal 5000€ oben drauf für Campingausbau aus dem alten ausbauen & in den neuen einbauen.
Also 33000 komplett. Ist ganz fair eigentlich

für mich wird’s nur schwierig wieder so einen ausgestatteten Transporter zu finden... Scheiben hinten, Scheibenverdunkelt, lackierte Stoßfänger, ...
 

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@Reini114 - was sagt denn dein Anwalt zu Deinen Ansprüchen?
Hat er Deine Vorstellungen bestätigt?
Ich glaube nicht …(und immer schön dran denken, dem Anwalt ist dein Vorgang egal, denn er bekommt sein Geld sowiso - entweder von Dir oder von der Gegenseite; also Obacht ...)
 
@Reini114 - Gibt's was neues in deinem Schaden?
 
Ich habe gestern den Unfallwagen für 35 000 verkauft. Was die Versicherung nun endgültig raus tut weiß ich noch nicht. Mindestens 17 000 müssen die. Dann bin ich schon mal bei 52 k . Ich lass mich mal überraschen. Der neue ist nur unwesentlich teurer dank Rabatt. Von gut 20%
 
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