Hauptzollamt - KFZ-Steuer Fälligkeitsverschiebung

Hallo,

.....ich könnte mir vorstellen, das da in kürze eine Neuerung in der KFZ Steuer kommt - und die WW mehr löhnen müssen - evtl. ja auch für die geplante PKW Maut.
Wozu sollte man das sonst machen.

Gruß
Claus
 
Die weiße Flotte hat ja auch einen Zuspruch erlebt. Da kann der Staat sich nur dran beteiligen.;) Der komische letzte Verkehrsminister mit den Anzügen hat in 4 Jahren sein Projekt nicht durchgesetzt. Für mich ein Segen. Ich brauche diese zusätzliche Steuer nicht. (Das der Typ wieder in der Provinz ist, auch)
Wenn ich Material von einem Händler beziehe, werden mir 29 Euro LKW - Anfahrtpauschale berechnet. Dieser Posten findet sich auch auf der Rechnung an den Kunden wieder. Wenn es eine PKW-Maut gäbe, käme diese noch dazu.
 
Jo, heute auch den Bescheid bekommen.

Ich schätze Dentmen hat da keinen schlechten Gedanken gehabt.
Wenn der falsch gewesen ist hoffe ich das es keiner in Berlin gelesen hat. =)
 
Tach auch,

Hallo,

...ich habe dieser Tage den Wisch auch bekommen - aber nur grob überlesen.
Bei mir steht irgend was von " ........wir haben festgestellt, das es sich um einen WW handelt - deshalb XX€".

Ich glaube ich muss mir das morgen mal in Ruhe durchlesen, denn da ging es um einen abweichenden höheren Betrag.

Ich lasse nur die KFZ Steuer und Umsatzsteuer abbuchen - bei letzterem zahlt man sonst erhebliche Zuschläge - die können dann richtig ins Geld gehen.

Gruß
Claus

...das Schreiben ist bei mir auch angekommen; vorher war der WW ein Zentralachs- Anhänger (was ja erstmal nicht falsch ist; die Achse ist zentral angeordnet), jetzt ist es eben ein WW. Kostet 9 Euronen mehr im Jahr.

Grüße aus dem Westmünsterland

Klaus
 
Ja @Dentmen irgendwas drehen die da - mancher wohl ganz schön am Rad X(

Deren Bezug auf KraftStG§12Abs2Nr2...
§ 12 KraftStG - Einzelnorm
... sagt zwar was über eine "Neufeststellung" aus, jedoch kann ich diese Punkte bei mir nicht sehen.

Da wird sich eher was an den Typen (ge)änder(t)n haben, denn bei dem vorhergehenden "Zentralachsanhänger" würde die Stützlast abgezogen.
Ist im §8 beschrieben.
Bei mir bleibt es im 200kg-Bereich.
Wenn einer mehr zahlen muß, knackt er mit der hinzugerechneten StLast die nächsten 200er.

Mal sehen was ich für eine Antwort bekomme, auch auf die Frage "warum jetzt.." :confused:
 
TaDa!

die Post war da...bei mir eine Erhöhung von 44 Euro auf 52 Euro durch den Wechsel von Zentralachsanhänger zu Wohnwagen.

Gruß
Helge
 
Hallo,

....im Prinzip ist das eine Steuererhöhung buchstäblich hinten herum. :evil:
Würde mich nicht wundern wenn es für WW in Kürze noch Umweltplaketten gibt ;(.

Gruß
Claus
 
@Helge235 was steht in der Begründung für die Erhöhung?
8 Euro für die Stützlast ist heftig. :eek:

Und @Micha2 das hatten wir schon....
 
Hi Worschtel,

1230 bisher minus 100 ergeben 6 x 7,46 und 1230 ohne Abzug ergibt 7 x 7,46

Ich werde also den Anhänger bei nächster Gelegenheit um 30 kg ablasten lassen...dann geht es wieder auf den alten Betrag.

In Motortalk gibt eine relativ aufschlussreiche Diskussion darüber. Schluß mit Zentralachsanhänger und endlich amtlich Wohnwagenanhänger

Gruß
Helge
 
Tach auch,

...mit der Stützlast kann nicht sein, da ich gestern einen korrigierten Steuerbescheid bekommen habe. Darin wird erklärt,daß bei der Umstellung von Zentralachs- auf Wohnanhänger ein Fehler passiert ist. Die Stützlast wird nun doch wieder vom zGG abgezogen und die Steuer sinkt wieder um den vorher angehobenen Betrag.

Grüße aus dem Westmünsterland

Klaus
 
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