AW: Hat schon mal jemand bei amazon.co.uk bestellt?
Versandkosten werden auf jeden Fall fällig und dann schaltet sich eventuell auch noch der Zoll ein!?!
Moin,
der schaltet sich IMMER ein...
Darum ja "Kleinkram" ...
in ganzen Zahlen ausgedrückt:
beträgt der Wert der per Paketdienst (DHL / DPD / UPS usw...) aus einem NICHT-EU Land an einen EU _Bürger gesendeten Sachen zw. 22 - 150 EUR, so wird darauf kein Zoll erhoben, sondern lediglich "nur" die
Einfuhrumsatzsteuer von 19%.
Wobei die Bezahlung direkt (z.B.) aus dem Amazon Portal heraus erfolgen kann, man bekommt dann eine entsprechende Aufstellung, bestehend aus "shipping costs & tax fees".
Sinngemäß gilt das auch für "Großkram (> 150 EUR), hier kommt zusätzlich noch der eigentliche Einfuhrzoll hinzu (der in seinem Prozentsatz von der Produktart abhängt) und auf den Gesamtpreis wird dann noch die E.Ust. aufgeschlagen.
Die Verauslagung der Zollgebühren bei Einfuhr an Empfängers statt ist nur dazu besonders ermächtigten Organisationen erlaubt: Wer die Ware mit DHL(Post) bezieht, hat da kein Problem, andere Dienstleister haben die Erlaubnis u.U. nicht.
Auch das sollte idealerweise ein Verkaufsportal erkennen und solche Versender als nicht auslieferfähig markieren.
Passiert das doch, bleibt's Paket auf dem zuständigen Einfuhr / Empfänger Zollamt liegen
und man darf versuchen, Besitz von der Sache nach Gebührenermittlung zu erlangen.
Das gilt natürlich auch, wenn dem Zoll Verdachtsmomente vorliegen, daß nicht genehmigte Waren eingeführt werden.
Bei uns gerne genommen: Vermuteter Inhalt: Arzneimittel, die eine "pharmacy / drug store" als Absenderadresse enthalten.
Da kommen die Kunden dann schon mal mit der "Zollamtlichen Benachrichtigung"
und wir dürfen dann die Waren in ihrer Verkehrsfähigkeit beurteilen...
Zu guter Letzt: selbst MITGEBRACHTE Waren (die nicht unter den Freimengenkatalog fallen) aus dem EU Ausland dürfen den Wert von 430 EUR nicht überschreiten....Kinder unter 15 max 175 EUR...., sonst sind Abgaben fällig...
Für die eigene Fotoausrüstung empfiehlt sich bei Reiseantritt eine sogen. Nämlichkeitsbescheinigung