Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

schrotti

Aktiv-Mitglied
Registriert
16 Aug. 2005
Beiträge
345
Reaktionspunkte
0
Punkte
30
Ort
Gärtner
Mein Auto
T5 California
Erstzulassung
26.06.2005
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Motortuning
neeeeeee
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Extras
19 Mängel
unter anderem Haarriß im Motorblock
Umbauten / Tuning
Schiebetür schleift am Kotflügel
Hallo an alle,
hat schon jemand probiert beim Freundlichen nach Gesetz den mangelhaften T5 in einen mängelfreinen zu tauschen?
Gruß
schrotti
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

Ist das nicht einfach eine besondere Art des Rüchtritts vom Kaufvertrag ('Wandelung')? Es wird der alte zurückgegeben und gleichzeitig ein neuer geliefert. Nutzungsentgelt für die 'mangelhafte Sache' muss auch in diesem Fall gezahlt werden.

Oder stehe ich auf dem Schlauch?
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

Hallo Chris W,

nicht ganz glaube ich, sollte der Wagen als Gebrauchtwagen gekauft sein müßte dass theoretisch auch gehen (sofern bestimmte Vorraussetzungen vorliegen), so hat es jedenfalls -meine ich- der BGH im Jahr 2006 mal entschieden.

Die Sache mit dem Nutzungsersatz scheint auch im Fluss zu sein, hier ist eine Sache am EuGH anhängig, weil der Nutzungsersatz in einigen Fällen möglicherweise mit der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie kollidiert (also nix Nutzungsersatz-möglicherweise).

Jedenfalls habe ich mit Hinweis auf ein paar Aktenzeichen meine Rückabwicklung problemlos durchbekommen. Eine Art Nutzungsersatz, die aber weniger als die o,5 bis o,7 % vom Kaufpreis betrug habe ich bezahlt, da alles andere wohl auf eine gerichtliche Auseinandersetzung rausgelaufen wäre und dies einfach mir persönlich in diesem Fall zu lange gedauert hätte.

Aber eine ganz andere Frage ist doch wohl mitlerweile schon berechtigt: Hat denn VW überhaupt mangelfreie T5 im Angebot, oder gibt es nur welche mit weniger, also noch erträglichen Mängeln?

Naja, unser 2. ist bis jetzt noch ganz gut drauf, obwohl sicher auch nich wirklich 100% mangelfrei, obwohl ja jeder Käufer wohl 100% des Kaufpreises zahlt - ich wäre dafür einen Sicherheiteinbehalt demnächst einzuführen von mind. 10% der Kaufsumme...

Schöne Grüße
Daniel
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

Ist das nicht einfach eine besondere Art des Rüchtritts vom Kaufvertrag ('Wandelung')?
-Ja aber keine Wandlung, sondern kaputt gegen ganz.

Es wird der alte zurückgegeben und gleichzeitig ein neuer geliefert.
-Ja.

Nutzungsentgelt für die 'mangelhafte Sache' muss auch in diesem Fall gezahlt werden.
-Nein. Muß nicht, soweit ich das verstanden habe.
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

Naja, unser 2. ist bis jetzt noch ganz gut drauf, obwohl sicher auch nich wirklich 100% mangelfrei, obwohl ja jeder Käufer wohl 100% des Kaufpreises zahlt - ich wäre dafür einen Sicherheiteinbehalt demnächst einzuführen von mind. 10% der Kaufsumme...

-Einfacher wäre ja ein mängelfreier VW, ohne Betatester und mal sehen ...
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

An alle,
ich hole das mal wieder hoch. Cali steht im Hof und wartet auf die Dinge die da kommen . . .
Bisher wehrt sich VW noch, die Wandlungskonditionen gehen stark nach unten, aber wandeln kommt für mich nicht in Frage! Ich will einen funktionierenden Cali!
Hat noch jemand Tips?
Bin für alles dankbar.
Im Fernsehen war auch schon so ein Fall:
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2007/februar/070224_3.phtml
Gruß
schrotti
der Unwandelbare ohne fahrbaren Cali
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

Ja, soweit die Mängel dokumentiert sind, schriftlich die Lieferung einer mangelfreien bis zum (14 Tage Frist aus dem Bauch raus) unter Beifügung der Dokumentation verlangen. Danach der Gang zum Anwalt. Dein Händler kann nicht wirklich was dafür. Er darf nach seinen Verträgen mit dem Hersteller nicht ohne Zustimmung von VWN bzw. der Region Wandeln oder Nachliefern. Druck bekommt man in die Sache, wenn man das Schreiben nicht nur zum Händler schickt sondern als Kopie nach Hanover. Eine Nutzungsentschädigung ist bei Nachlieferung nicht zu zahlen. Die sieht das Gesetz nur bei Rückabwicklung vor.
PS
Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung. Der Streitwert ist reichlich hoch, als das dir ein Anwalt keine Vorschussrechnung schickt.
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung. Der Streitwert ist reichlich hoch, als das dir ein Anwalt keine Vorschussrechnung schickt.

ist das nicht vertragsrecht? ist bei den meisten verbrech...ääähhh versicherern ausgeschlossen, und dann machen die
a020.gif
c025.gif
a020.gif


holzwurm...
c060.gif
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

Das ist kein Problem für mich, meine Anwältin kenne ich gut :) , hat schon in DM-Zeiten viel Geld bei einer Baumarktkette für mich zurückgeholt, ohne Gericht :D .
Um Kosten zu vermeiden ist Cali jetzt abgemeldet.
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

Nöh müsste versichert sein, wenn Vertragsrechtsschutz besteht oder die ARB das dem Verkehrsschutz zuordnen.
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

oder die ARB das dem Verkehrsschutz zuordnen.
Ist eindeutig Verkehrs- / Fahrzeug RS

@lili&holzwurm
Vertragsrecht ist bei den gängigen RS-Verträgen eingeschlossen. Ausnahme Bilig- / und Internetversicherer. (Das Thema hatten wir schon). Ausnahme davon wieder ist der selbständige/ gew. Bereich, wiederum mit der Ausnahme: Freie Berufe.
Genügend Ausnahmen? Sonst suche ich noch welche;)
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

Och, irgend ein Grund die Deckungszusage zu verweigern wird sich schon finden:D
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

Och, irgend ein Grund die Deckungszusage zu verweigern wird sich schon finden:D
Klausel nullachtschrägstricheinsfünf (extra kleingedruckt): Der Versicherungsschutz erlischt automatisch längstens 24 Std. vor Schadeneintritt, ohne daß es einer besonderen Erklärung bedarf.8)
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

he schrotti,

lies mal deine pn
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

liebe mitleser,
für den morgigen gerichtstermin bitte ich hiermit kurzfristig noch um ratschläge.

hier die legende vorab:

ich hatte gekauft einen kombi mit tageszulassung aber neuwagengarantie. dieser wurde über die volkswagenbank teilfinanziert. den ersten tausch der schiebefenster hatte ich direkt beim verkäufer in auftrag gegeben. nachdem die undichtigkeit aber fortbestand verlor ich das vertrauen und wechselte die werkstatt. die folgenden beiden nachbesserungsversuche ließ ich bei einem anderen vertragshändler mit nutzfahrzeugzulassung durchführen. auch hier wurden jeweils erfolglos die scheiben getauscht. ab diesem zeitpunkt wollte ich vom kaufvertrag zurücktreten, konnte mich mit dem verkäufer aber leider nicht gütlich einigen. also zum anwalt gegangen. es folgte der erste gerichtstermin, in welchem der gegner alles abstritt. das gericht gab ein gutachten bezüglich der undichtigkeit in auftrag. darin wurde ein mit dieser fensterkonstruktion irreparabler schaden bescheinigt. der verkäufer stritt erneut ab. somit wurde vom gericht ein ergänzungsgutachten in auftrag gegeben. auch dieses fiel für mich wieder positiv aus. es wurde in vollem umfang auf das erstgutachten verwiesen. der richter hat meinen anwalt angeschrieben, dass einer wandlung nichts widerspricht. er verwies aber auf die gängigen 0,67 % nutzungsentschädigung, wogegen mein anwalt vorab 0,4 % gefordert hatte. mein anwalt meinte zu mir, dass wir das akzeptieren müssen zudem könne der gegner sowieso auch noch in berufung gehen.

fragen:

wie kann ich argumentieren um den prozentsatz vor gericht zu drücken? viele sprechen hier von möglichen 0,5 %. auf frühere aktenzeichen kann ich nicht verweisen, da ich leider keine habe. alles was man im i-net findet ist schon jahre alt.

die 0,4 % auf an- und abzahlung sind vermutlich nicht verhandelbar.

die bezahlten zinsen werde ich versuchsweise mal ansprechen.

kosten für zulassung usw. ist vielleicht erbsenzählerei - mal sehen.

das fahrzeug ist seit 06 stillgelegt und hat keinen tüv. kann ich verlangen, dass es der händler selbst abholt, erfolgreiche verhandlung vorausgesetzt?

wie ist das mit dem in berufung gehen? wie und in welchem zeitraum würde das ablaufen?

schon mal danke für hoffentlich den ein oder anderen tipp.
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

wie ist das mit dem in berufung gehen? wie und in welchem zeitraum würde das ablaufen?
Hi Wolle,

das mit der Berufung ist erst der übernächste Schritt. Beim ersten Termin versucht das Gericht zunächst mal den Fall zu erledigen. Im Regelfall durch einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag. Damit werden die meisten Angelegenheiten aus der Welt geschafft.

Falls ein Urteil ergeht, hat jede Partei 1 Monat, gerechnet ab Zustellung des schriftlichen Urteils, Zeit in Berufung zu gehen. Ein Beispiel (andere Angelegenheit, aber vergleichbares Rechtsproblem) von mir, zwar kein Auto, sondern der TG-Platz wo ich das Fahrzeug abstellen wollte:

1.
TG hat gravierende Mängel, die werden trotz Vorliegen eines Mängelberichtes der unteren Baubehörde (drei Jahre lang) bestritten.
2.
Gerichtliches Beweissicherungsverfahren (Gutachten).
3.
Erster Termin beim LG.
4.
LG unterbreitet folgenden Vergleichsvorschlag: Rückgabe des TG-Stellplatzes Zug um Zug mit der Erstattung des Kaufpreises. Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte (Hier Bauträger)
Zum Nutzungsentgelt: Hier wurden mir für die Zeit in der die TG in meinem Besitz war die ortsübliche Miete berechnet. Im Gegenzug wurde der Kaufpreis ab Kaufdatum mit einem Zinssatz, der 5% über dem Basiszins (aktuell 2,5%) lag verzinst.
Die Annahme des Vergleichs wurde von beiden Parteien erklärt, der Vergleich wurde dadurch sofort rechtskräftig. 8)

Übertragen auf deinen T5 würde das bedeuten, dass Du um einen Abschlag für die Nutzung des Fahrzeugs nicht ganz herumkommst. Die exakte Höhe ist zu erstreiten, da das Fahrzeug wegen Abmeldung ja nicht genutzt werden kann. Hier ist dein Anwalt gefordert.
Der Zinsverlust aus der Finanzierung ist nachzuweisen und ebenfalls einzuklagen. Einfacher ist die Berechnung mit Basiszins + 5 %, da hier keine Nachweise (Speziell für das eingebrachte Eigenkapital) erbracht werden müssen.

Folgende Frage ist mir nicht ganz klar geworden: Da der Richter deinen Anwalt angeschrieben hat, vermute ich, dass bereits ein schriftliches Vorferfahren stattgefunden hat. Ist das Schreiben des Gerichts evtl. schon ein Vergleichsvorschlag? Falls dieser nicht (innerhalb einer genannten Frist) von beiden Parteien angenommen wird/wurde, wäre morgen bereits die Hauptverhandlung. Nach Urteil ggf. Berufung. Meiner Erfahrung nach ist aber auch da noch ein Vergleich möglich.

Ich drück dir die Daumen:)
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/

Zinsen § 246 BGB
0,4 % OlG Karlsruhe 14 U 154/01 vom 7.3.2003 bei Dieselmotoren
Az. VIII ZR 200/05 BGH hat EuGH zur Klärung des Nutzungsentgeld aufgefordert, geht aber nur bei Neuwagen.

Viel Glück!
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

hallo keki,

herzlichen dank für die prompte und ausführliche antwort über die ich mich sehr gefreut habe.

die morgige verhandlung ist bereits die zweite mündliche, jeweils beim landgericht. bei der ersten wurde einzig beschlossen das gutachten in auftrag zu geben.

auf der ladung steht: termin zur güteverhandlung, bei erfolglosigkeit unmittelbar anschließender haupttermin zur mündlichen verhandlung. persönliches erscheinen ist pflicht, wobei ich natürlich in jedem fall erschienen wäre...

ich hatte mir ende 05, also schon während der streitigkeit mit dem undichten fahrzeug, den volksbus, werksseitig ohne schiebefenster, gekauft. ich ging seinerzeit davon aus, dass die wandlung schnell und unkompliziert vollzogen wird, wo ich mich offensichtlich getäuscht habe. zeitgleich mit dem neukauf habe ich den alten abgemeldet und bin einzig mit dem neuen gefahren. der alte wurde gekauft in 6/03 und hat seit stilllegung unverändert ca. 35.000 km.
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

auch dir, schrotti, ein herzliches dankeschön für die aktenzeichen.

das mit der wandlung bei mercedes lese ich gleich mal durch.
 
AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?

Hi Wolle,
du hast eine PN.

Liebe Grüße Klaus
 
Zurück
Oben