AW: Hat schon jemand Nacherfüllung nach §439 probiert?
wie ist das mit dem in berufung gehen? wie und in welchem zeitraum würde das ablaufen?
Hi Wolle,
das mit der Berufung ist erst der übernächste Schritt. Beim ersten Termin versucht das Gericht zunächst mal den Fall zu erledigen. Im Regelfall durch einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag. Damit werden die meisten Angelegenheiten aus der Welt geschafft.
Falls ein Urteil ergeht, hat jede Partei 1 Monat, gerechnet ab Zustellung des schriftlichen Urteils, Zeit in Berufung zu gehen. Ein Beispiel (andere Angelegenheit, aber vergleichbares Rechtsproblem) von mir, zwar kein Auto, sondern der TG-Platz wo ich das Fahrzeug abstellen wollte:
1.
TG hat gravierende Mängel, die werden trotz Vorliegen eines Mängelberichtes der unteren Baubehörde (drei Jahre lang) bestritten.
2.
Gerichtliches Beweissicherungsverfahren (Gutachten).
3.
Erster Termin beim LG.
4.
LG unterbreitet folgenden Vergleichsvorschlag: Rückgabe des TG-Stellplatzes Zug um Zug mit der Erstattung des Kaufpreises. Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte (Hier Bauträger)
Zum Nutzungsentgelt: Hier wurden mir für die Zeit in der die TG in meinem Besitz war die ortsübliche Miete berechnet. Im Gegenzug wurde der Kaufpreis ab Kaufdatum mit einem Zinssatz, der 5% über dem Basiszins (aktuell 2,5%) lag verzinst.
Die Annahme des Vergleichs wurde von beiden Parteien erklärt, der Vergleich wurde dadurch sofort rechtskräftig.
Übertragen auf deinen T5 würde das bedeuten, dass Du um einen Abschlag für die Nutzung des Fahrzeugs nicht ganz herumkommst. Die exakte Höhe ist zu erstreiten, da das Fahrzeug wegen Abmeldung ja nicht genutzt werden kann. Hier ist dein Anwalt gefordert.
Der Zinsverlust aus der Finanzierung ist nachzuweisen und ebenfalls einzuklagen. Einfacher ist die Berechnung mit Basiszins + 5 %, da hier keine Nachweise (Speziell für das eingebrachte Eigenkapital) erbracht werden müssen.
Folgende Frage ist mir nicht ganz klar geworden: Da der Richter deinen Anwalt angeschrieben hat, vermute ich, dass bereits ein schriftliches Vorferfahren stattgefunden hat. Ist das Schreiben des Gerichts evtl. schon ein Vergleichsvorschlag? Falls dieser nicht (innerhalb einer genannten Frist) von beiden Parteien angenommen wird/wurde, wäre morgen bereits die Hauptverhandlung. Nach Urteil ggf. Berufung. Meiner Erfahrung nach ist aber auch da noch ein Vergleich möglich.
Ich drück dir die Daumen
