Hat jemand ein T5 MV mit Koch U4 750er Anhänger ungebremst und 100er Zulassung?

Reddi82

Aktiv-Mitglied
Ort
2375x
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
03/2008
Motor
TDI® 128 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
FIN
WV2ZZZ7HZ8H12xxxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HM
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
BPC, KPE, VCDS HEX-NET
Hey!

Ich versuche gerade herauszufinden, wie es sich mit obiger Kombination verhält und jemand vllt. eine 100er Zulassung für diese Kombi hat. Bei ungebremsten Anhängern, muss das zGG (vom Anhänger) ja <= dem zGG des Zugfahrzeugs (T5) * 0,3 sein.

Das Problem beginnt bei mir, dass das zGG mit 2274 - 2490 kg angegeben ist. D.h., je nachdem welcher Wert zu Grunde gelegt wird, müsste ich den Anhänger auf 682 kg oder 747 kg ablasten. Gäbe es bei dem 747 kg ein Ermessensspielraum bei der Zulassungsstelle? oder wird sowas immer auf geraden 10er auf/abgerundet? 5 - 10 kg würde ich natürlich ablasten, um eine solche Zulassung zu bekommen. Alternativen: Kann man das Leergewicht vom T5 per Tüv-Gutachten um die 10-226 kg nach oben setzen lassen, oder sowas auf keinen Fall machen?

Oder ist der Anhänger selbst gar nicht 100 fähig (Bj 1996) - wobei die aktuellen kann man definitiv mit 100er Zulassung kaufen?

Vielleicht kann ja jemand etwas Licht in diese Angelegenheit bringen. Bei der Zulassungsstelle habe ich ne Anfrage raus, aber da warte ich noch und will mir auch nichts vom Pferd erzählen lassen. :-D


VG
 
Hi

Also Fahrzeug das zieht ist ja erst mal relativ wurscht .. früher war nur eine eingetragene Kombination von Fahrzeug und Anhänger zugelassen...

Dein zGG erscheint mir doch etwas wenig.. 2,5 Tonnen wiegt meiner schon leer... 3,2 Tonnen isser zugelassen. Beim Hänger solltest du eher mal beim Hersteller anfragen. Da gabs wohl Anforderungen an die Achsen... klar auch dass keine alten Reifen drauf sein dürfen.. das müßten maximal 6 Jahre alte sein.

Um meinen 750er Hänger am A8 ungebremst ziehen zu dürfen mit 100 km/H hab ich abgelastet.. glaub auf 680 Kg.

Frank
 
Vielen Dank für die Info!

Dem Hersteller habe ich gerade eine Anfrage bzgl. der grundsätzlichen Tauglichkeit gesendet. Mal schauen was Koch schreibt.

Reifen usw. ist klar. Die kann man auch unproblematisch wechseln. Das Gewicht des Zugfahrzeuges ist alles andere als uninteressant, wenn ich es mit dem Faktor 0,3 multiplizieren soll, um das maximale Anhängergewicht zu bekommen. Ich kann eben nur die Werte aus den Papiere wiedergeben. Alles Andere zählt eh nicht. Bei der 2490 kg Angabe, wäre der Anhänger 3 kg zu schwer, um die 100er Zulassung zu bekommen (Vorausgesetzt Koch bestätigt die 100)...

VG
 
Kleines Missverständniss :) du kannst heute jeden tauglichen Hänger mit 100 km/h zulassen... du mußt kein entsprechendes Zugfahrzeug mehr Nachweisen! Wenn du halt deinen T5 nimmst isses rein rechtlich wohl nicht korrekt... aber ich glaub irgendwie nicht an die Daten ... gibts niemand der nen ähnliches Fahrzeug wie du hast und da mal in die Papiere schaut...
 
Hallo Reddi- kann es sein dass du zGG und Leergewicht verwechselst? Normalerweise gibt es für das zGG nur einen einzigen Wert- das Leergewicht kann je nach Austattung schwanken...

Gruß, Marc

PS: meine Caravelle hatte 3,2t zGG...
 
Hallo,

.....100er Zulassung ???
Ich kann dir sagen, das wenn du so einen 750KG verdeckten Nachläufer vergisst, dieser sich so ab 140km/h durch dezentes klappern bemerkbar macht.
Den kleinen vergesse ich immer, weil man ihn nicht sieht - ich überlege mir aber da einen Fuchsschwanz an einer längeren Antenne zu montieren.

Das 80/100km/h Zulassungsgedöns und das feilschen um das ein oder andere Kilo nervt !!! - typisch deutscher Regulierungswahn - einmal kurz Richtung Frankreich / Belgien sind dort 100 bis 130Km/h erlaubt.

In neuen Kleinanhängern sind doch eigentlich immer 100km/h bereits eingetragen - ich habe einen Brenderup Kippi - da steht unter "Höchstgeschwindigkeit = 100km/h.

Typengenehmigung Teil 1 22-03-2016_Seite_1.jpg
Typengenehmigung Teil 1 22-03-2016_Seite_2.jpg


Gruß
Claus
 
einmal kurz Richtung Frankreich / Belgien sind dort 100 bis 130Km/h erlaubt.
Vorsicht!!

In Belgien bis 120km/h

In Frankreich für T5 3000 kg + Hänger 750 kg, also über 3,5t Gesamtzuggewicht gilt auf Autobahnen Tempolimit 90km/h, für Gespanne unter 3500 kg 110 km/h.

@reddi 82: Ich würde mittels einer Waage - zweckmäßigerweise beim TÜV - das Leergewicht ermitteln, vorher natürlich volltanken, gut vespern und beim Wiegevorgang dick und fett auf dem Fahrersitz Platz nehmen (der Fahrer gehört dazu, oder der TÜV muss pauschal 70 oder 80 (?) Kilo addieren), so solltest du doch die 2250 kg reißen können. Dann lässt du das exakte Leergewicht eintragen und fertig ist die Laube (wenn der Hänger 100 km/h fahren darf).
 
Hallo Reddi- kann es sein dass du zGG und Leergewicht verwechselst?

Jaein. Habe mich verschrieben. Das zGG ist fix. Das Leergewicht ist mit von-bis angegeben.


Ich würde mittels einer Waage - zweckmäßigerweise beim TÜV - das Leergewicht ermitteln, vorher natürlich volltanken, gut vespern und beim Wiegevorgang dick und fett auf dem Fahrersitz Platz nehmen (der Fahrer gehört dazu, oder der TÜV muss pauschal 70 oder 80 (?) Kilo addieren), so solltest du doch die 2250 kg reißen können. Dann lässt du das exakte Leergewicht eintragen und fertig ist die Laube (wenn der Hänger 100 km/h fahren darf).
Die Idee hatte ich auch. Unser TÜV hat leider keine Waage. Werde zum Schrotthändler fahren und erst mal so wiegen lassen, damit ich weiß wo ich überhaupt liege.

Vielen Dank für die Hinweise.
 
Moin
Und vor allem mit LEEREM Tank wiegen, da kannste nochmal 70 kg rausholen. Hat ein Bekannter mit seiner VKlasse auch so gemacht, dann hat es gerade so noch gereicht.

Gruß Donnerkeil
 
Moin
Und vor allem mit LEEREM Tank wiegen, da kannste nochmal 70 kg rausholen. Hat ein Bekannter mit seiner VKlasse auch so gemacht, dann hat es gerade so noch gereicht.

Gruß Donnerkeil
Ähm, je schwerer der Zugwagen, desto mehr darf der Hänger wiegen, also eher den Tank voll machen ;). Und vorher gut vespern.
 
Ok ich dachte hier geht es um die 3,5 t Gesammtgewicht mit Hänger.
Das man den Hänger nicht so viel ablasten muss.
 
Ok ich dachte hier geht es um die 3,5 t Gesammtgewicht mit Hänger.
Das man den Hänger nicht so viel ablasten muss.
Ne, der TE will einen ungebremsten 750kg-Hänger mit Tempo 100 Zulassung mit seinem T5 herumzerren. Das scheint in dem Fall kein Problem zu sein.
 
Jaein. Habe mich verschrieben. Das zGG ist fix. Das Leergewicht ist mit von-bis angegeben.
Für ungebremste Hänger gilt

zGg des Hängers <= 0,3 * LEERgewicht des Zugfahrzeugs!!!!

Bei mir steht die gleiche Leergewichtsvon-bis Angabe im Schein.
 
Hallo zusammen
wenn der Anhänger ein GG v. 750 Kg haben soll muss das Leergewicht vom T5 2500 Kg sein. Inkl. Campingblock und Wasserkanister habe ich trotz Hubdach und Allrad gerade mal 2510 Kg zusammen bekommen.

Mfg
Norbert
 
Zum Teufel ist die Rechnung tückisch.

3 x 750 kg = 2250 kg

2500 kg x 0,3 = 750 kg

Mein Fettsack schafft das :D .
 
Hey du Schlaumeier,
Nur Geteilt durch 0.3 ist nicht gleich Mal 3. Anders sieht es bei 0,25 oder 0,5 aus.
Das hat mir gerade meine Neugeborene Enkelin bestätigt. Ja Mathe ist nicht leicht. Bei 2250 Kg GG kommt leider nur 675 Kg für den Hänger raus. Um ne Textaufgabe zu lösen sollte man zusätzlich auch der jeweiligen Sprache mächtig sein

Schönen Gruß an deinen Fettsack:-?
 
Moin,

ich habe es damalas nur geschaft unseren 650kg Bootstrailer auf 100km/h zu bekommen. Übrigens war bei dem nichts eingetragen.
Mit der dazu üblichen 100er Plakette ist dann man Schwager auch am Astra damit rumgedüst.

Mein jetziger gebremster 1,3 to Hänger darf niemals nicht die 100km/h aber was soll ich machen? Von einem LKW anschieben lassen.

Gruss,
Peter
 
Mein jetziger gebremster 1,3 to Hänger darf niemals nicht die 100km/h aber was soll ich machen?
Klarer Fall, einen neuen gebremsten Hänger mit Tempo-100-Zulassung anschaffen und damit 120 km/h fahren :D.
 
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