Reddi82
Aktiv-Mitglied
- Ort
- 2375x
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 03/2008
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- FIN
- WV2ZZZ7HZ8H12xxxx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HM
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- BPC, KPE, VCDS HEX-NET
Hey!
Ich versuche gerade herauszufinden, wie es sich mit obiger Kombination verhält und jemand vllt. eine 100er Zulassung für diese Kombi hat. Bei ungebremsten Anhängern, muss das zGG (vom Anhänger) ja <= dem zGG des Zugfahrzeugs (T5) * 0,3 sein.
Das Problem beginnt bei mir, dass das zGG mit 2274 - 2490 kg angegeben ist. D.h., je nachdem welcher Wert zu Grunde gelegt wird, müsste ich den Anhänger auf 682 kg oder 747 kg ablasten. Gäbe es bei dem 747 kg ein Ermessensspielraum bei der Zulassungsstelle? oder wird sowas immer auf geraden 10er auf/abgerundet? 5 - 10 kg würde ich natürlich ablasten, um eine solche Zulassung zu bekommen. Alternativen: Kann man das Leergewicht vom T5 per Tüv-Gutachten um die 10-226 kg nach oben setzen lassen, oder sowas auf keinen Fall machen?
Oder ist der Anhänger selbst gar nicht 100 fähig (Bj 1996) - wobei die aktuellen kann man definitiv mit 100er Zulassung kaufen?
Vielleicht kann ja jemand etwas Licht in diese Angelegenheit bringen. Bei der Zulassungsstelle habe ich ne Anfrage raus, aber da warte ich noch und will mir auch nichts vom Pferd erzählen lassen. :-D
VG
Ich versuche gerade herauszufinden, wie es sich mit obiger Kombination verhält und jemand vllt. eine 100er Zulassung für diese Kombi hat. Bei ungebremsten Anhängern, muss das zGG (vom Anhänger) ja <= dem zGG des Zugfahrzeugs (T5) * 0,3 sein.
Das Problem beginnt bei mir, dass das zGG mit 2274 - 2490 kg angegeben ist. D.h., je nachdem welcher Wert zu Grunde gelegt wird, müsste ich den Anhänger auf 682 kg oder 747 kg ablasten. Gäbe es bei dem 747 kg ein Ermessensspielraum bei der Zulassungsstelle? oder wird sowas immer auf geraden 10er auf/abgerundet? 5 - 10 kg würde ich natürlich ablasten, um eine solche Zulassung zu bekommen. Alternativen: Kann man das Leergewicht vom T5 per Tüv-Gutachten um die 10-226 kg nach oben setzen lassen, oder sowas auf keinen Fall machen?
Oder ist der Anhänger selbst gar nicht 100 fähig (Bj 1996) - wobei die aktuellen kann man definitiv mit 100er Zulassung kaufen?
Vielleicht kann ja jemand etwas Licht in diese Angelegenheit bringen. Bei der Zulassungsstelle habe ich ne Anfrage raus, aber da warte ich noch und will mir auch nichts vom Pferd erzählen lassen. :-D
VG