Haltefrist bei Umweltprämie?

Cambert

Jung-Mitglied
Ort
S
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
08/2018
Motor
Otto 110 KW
DPF
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Trendline
Radio / Navi
Radio Composition MEDIA
Hallo zusammen,

mein Problem ist aktuell, dass entgegen der vor der Bestellung genannten Lieferdauer die bestätigte (und laut letzter Info vom Händler auch voraussichtlich reale) Lieferdauer deutlich länger ist als ursprünglich angesagt. Da der alte aber Mangels TÜV mittlerweile längst verschrottet ist bin im im Moment komplett ohne Fahrzeug. Dies hat zur Konsequenz, dass im Moment sowohl sämtliche für Mai aufgrund der Feier- und Brückentage angedachte Kurztrips ins Wasser fallen. Außerdem kommen bei jedem Trip aktuell Mietwagenkosten auf mich zu und unserer für Sommer geplanter Campingtrip steht in Frage, da wir den Multivan mit einem Aufstelldach aufrüsten lassen wollten was aber ohne Fahrzeug die Absprache eines Termins mit einem Ausbauer eher schwierig macht. Soviel zur Vorgeschichte.

Aufgrund der aktuellen Situation (Unflexibilität, ständige Mietwagenkosten, Urlaub gefährdet) stellt sich für uns daher die Frage ob es möglich ist, den bestellten nach Lieferung zu verkaufen und stattdessen irgendwo einen sofort/kurzfristig verfügbaren zu erwerben. Kann mir also jemand sagen ob es
  1. eine Haltefrist für ein unter in Anspruchnahme der UP erworbenen Multivan gibt bevor ich ihn verkaufen kann
  2. wo/wie ich so ein Fahrzeug am sinnvollsten zu einem akzeptablen Preis loswerde
Viele Grüße

Frank
 
Und was sagt dein Händler bzgl. Ersatzmobilität?
 
Ich bin nicht betroffen. Das eine war ja nur seine Aussage bzw. die Aussage in der Bestellung (03/2018 ). In der AB hieß es dann 06/2018.

Und bei mir geht es auch nicht um nen TDI sondern den 110 kw TSI (auch wenn ich dei 538 Seiten im Liefertermine-Thread trotzdem alle mitgelesen habe ;-) )
 
  1. eine Haltefrist für ein unter in Anspruchnahme der UP erworbenen Multivan gibt bevor ich ihn verkaufen kann

Eine Haltefrist nicht, aber er muss zwingend auf Dich zugelassen werden (Halter des Altfahrzeuges, Käufer und Zulassungsnehmer des Neufahrzeuges müssen identisch (oder verheiratet und adressidentisch) sein). Dies wird bei Zahlung und Fahrzeugübergabe überprüft, danach kannst Du mit dem Auto machen, was Du willst.
 
Mit wieviel Personen reist Ihr denn das du umbedingt das Aufstelldach drauf haben willst?
 
Zwei Erwachsene und zwei Kinder. Ohne Dach wird das zu eng.
 
Zwei Erwachsene und zwei Kinder. Ohne Dach wird das zu eng.

Ich sehe als großes Problem die Lieferzeit der Dächer. Die wenigsten Ausbauer haben welche auf Lager. Ein Dach kann gut und gerne mal 3-6 Monate Lieferzeit haben. Wäre es da nicht sinnvoll evtl erst mal ein Dachzelt zu leihen oder günstig eins zu erwerben und dann lieber sein Konfigurierten MV zu nehmen ?

LG Niclas
 
Ich bin nicht betroffen. Das eine war ja nur seine Aussage bzw. die Aussage in der Bestellung (03/2018 ). In der AB hieß es dann 06/2018.

Und bei mir geht es auch nicht um nen TDI sondern den 110 kw TSI (auch wenn ich dei 538 Seiten im Liefertermine-Thread trotzdem alle mitgelesen habe ;-) )
Multivan Bestellung 3/18 und Umweltprämie???? Wie hast denn das gemacht?
 
Sorry, das war missverständlich ausgedrückt. In der Bestellung Mitte Dezember hat der Händler noch 03/2018 reingeschrieben. In der AB stand dann 06/2018 drin.
 
Hallo Frank,

nur mal als Anregung:
Warum den neuen MV verkaufen?
Ich würde eher das "zwischengekaufte" Auto nach erhalt des MV verkaufen.
Dürfte wahrscheinlich den geringeren Verlust "produzieren".

Grüße Torsten
 
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