- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 11/2012
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- neuer Motor von VW bei KM 93000
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- RCD 310+DAB (+) MJ2013?
- Extras
- HA-Sperre, drittes Bremssystem auf dem Beifahrersitz, Xenon, LSH, Zölzer, Primavelo .........
- Umbauten / Tuning
- Goldschmitt 4K-LFW, Niveauregulierung, autom. Nivellierung, 3,5t zGG + 3,5t AHK, 7t GzG, 1950kg HA-Last
- FIN
- WV2ZZZ7HZD-----
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
An die Juristen und Versicherungsfachleute hier im Board:
Folgender Fall:
Vier Mädels unter 23 Jahren fahren mit dem Auto eines der Mädels (A) zusammen eine längere Strecke in den Urlaub. Das Auto ist auf die Eltern des Mädels (A) zugelassen, fahrberechtigt im Versicherungsvertrag sind lediglich der Halter (Vater) und dessen Ehegattin. Trotzdem fährt Mädel A bereits seit zwei Jahren mit dem Auto unbedarft nicht gerade wenige Kilometer Lang- und Kurzstrecke, es ist aber nie etwas passiert.
Nach ein paar hundert Kilometer wird Mädel A müde und bittet Mädel B das Steuer zu übernehmen. Die Frage, ob Mädel B fahrberechtigt und mitversichert sei wird von Mädel A bejaht, ob aus Unkenntnis, aus Gleichgültigkeit, aus Dummheit oder aus Müdigkeit oder einer Kombination aller Aspekte sei dahingestellt.
Kurz darauf verursacht Mädel B schuldhaft einen Unfall mit zwei Totalschäden und mehreren Leicht- und Schwerverletzten, es entstehen hohe Arzt- und Krankenhauskosten, eventuelle Langzeitfolgen sind derzeit nicht absehbar.
Ist die Versicherung des Fahrzeughalters in der Leistungspflicht ? Ich vermute eher nicht.
Ist die private Haftpflichtversicherung von Mädel B in der Leistungspflicht ? Wenn nicht, dann hätte Mädel B ein ernsthaftes Problem.
Bin auf die Beurteilungen gespannt.
Folgender Fall:
Vier Mädels unter 23 Jahren fahren mit dem Auto eines der Mädels (A) zusammen eine längere Strecke in den Urlaub. Das Auto ist auf die Eltern des Mädels (A) zugelassen, fahrberechtigt im Versicherungsvertrag sind lediglich der Halter (Vater) und dessen Ehegattin. Trotzdem fährt Mädel A bereits seit zwei Jahren mit dem Auto unbedarft nicht gerade wenige Kilometer Lang- und Kurzstrecke, es ist aber nie etwas passiert.
Nach ein paar hundert Kilometer wird Mädel A müde und bittet Mädel B das Steuer zu übernehmen. Die Frage, ob Mädel B fahrberechtigt und mitversichert sei wird von Mädel A bejaht, ob aus Unkenntnis, aus Gleichgültigkeit, aus Dummheit oder aus Müdigkeit oder einer Kombination aller Aspekte sei dahingestellt.
Kurz darauf verursacht Mädel B schuldhaft einen Unfall mit zwei Totalschäden und mehreren Leicht- und Schwerverletzten, es entstehen hohe Arzt- und Krankenhauskosten, eventuelle Langzeitfolgen sind derzeit nicht absehbar.
Ist die Versicherung des Fahrzeughalters in der Leistungspflicht ? Ich vermute eher nicht.
Ist die private Haftpflichtversicherung von Mädel B in der Leistungspflicht ? Wenn nicht, dann hätte Mädel B ein ernsthaftes Problem.
Bin auf die Beurteilungen gespannt.