Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

hollekubi

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15370 Petershagen
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2010
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TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
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6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Startline
Radio / Navi
RNS 510
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Kein weiterer T5 vorhanden
Hallo

Bin Holger aus Randberlin, ganz neu hier und demnächst öfter :), weil: Ich beabsichtige den langersehnten Kauf eines T5.

Und nun die Frage: Ich kaufe bei einem Händler. Will den Wagen eigentlich über meine freiberufliche Tätigkeit zum Teil absetzen. Der Händler sagt, ich muss ihm vorher sagen, ob ich den Wagen als Privatperson oder für die Firma kaufen will. Ich habe ihm gesagt, dass ich noch nicht ganz sicher bin, ob ich ihn absetze. Er sagte, er muss es in die Rechnung schreiben, damit ich es absetzen kann. Okay hab ich gesagt, dann soll er´s reinschreiben. Nun kann der Händler natürlich die Gewährleistung ausschliessen, weil er es ja nicht an eine Privatperson verkauft. Aber das will ich eigentlich nicht. Kann ich denn trotzdem ihm sagen, ich kaufe den Wagen privat, er soll aber Ust. getrennt ausweisen und dann trotzdem den Wagen absetzen ? Denn ich kann doch auch im März ein Auto kaufen und mich im November entscheiden, den Wagen abzusetzen. Wie ist es richtig ? Auf jeden Fall möchte ich eigentlich nicht auf die Gewährleistung verzichten.

Ich danke Euch für Eure Antworten
Holger
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Hallo, das geht natürlich nicht je nach dem wann du deine Ust Erklärung abschickst ( Monatlich oder Quartal ) muss das auch mit in die Bücher ( Thema Rechnungsdatum ) Sollte aber eig jeder Selbstständige wissen.. Möchtest ja sicherlich auch deine Vorsteuer wieder bekommen, du kannst den Händler fragen ob er dir kulanterweise Garantie oder Gewährleistung gibt muss er aber nicht wenn er an Gewerbe verkauft.
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Egal ob er an privat verkauft oder nicht - die USt. muß er ohnehin ausweisen.

Allerdings kann er natürlich die Gewährleistung ausschließen wenn es kein Privatkauf ist. Wenn er darauf verzichtet sollte das aber ganz klar im Vertrag stehen - sonst gibt es garantiert Streit wenn was ist. Deine Position bei einem derartigen Streit wäre auch eher schlecht.

Gruß, Marcus
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Ja, das stimmt natürlich. Ich mache aber meine Ust. nur 1x im Jahr. Von daher ginge das. Ich bin allerdings freiberuflich tätig, bin Musikker, habe also keine Firma in dem Sinne. Also theoretisch könnte ich doch den Wagen einfach auf meinen Namen ganz normal kaufen, also privat. Eine Rechnung eines Händlers ist doch trotzdem ohnehin mit separater Umsatzsteuer. Und dann kann ich doch das Auto auch absetzen. Wenn ich in den Laden gehe und einen Notenständer kaufe, fragt mich der Verkäufer doch auch nicht, ob er es an Privat oder Gewerbe verkauft. Ausser dass ich eine Rechnung und nicht nur einen Kassenbon verlange. Und dann setze ich den Artikel ja auch ab. Warum sollte das beim Autokauf anders sein ? Oder sehe ich da was falsch ?
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Das Problem ist, dass im Falle einer Gerichtsverhandlung der Vorsteuerabzug ganz klar reicht um das Auto dem Betriebsvermögen zuzuordnen (Firma / GmbH / Freiberuflich spielt dabei keine Rolle. Freiberuflich reicht schon damit Du kein Verbraucher mehr bist). Damit kann der Händler über seine AGBs die Gewährleistung ausschliessen und das war es dann.

Gruß, Marcus
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Nun ja, hätte ich Privat gekauft, gäbs ja auch keine Gewährleistung, Ausserdem sitzt der Händler 500km von mir entfernt. Dann werd ich es wohl so lassen.

Danke
Holger
 
Moin,

Kaufst du privat, hast du automatisch 2 Jahre Gewährleistung. Diese kann der Händler im Vertrag auf 1 Jahr kürzen. Schließt er sie ganz aus, ist das falsch und du hast automatisch wieder 2 Jahre.
Anders bei Gewerbe, da kann er sie von vorneherein ganz ausschließen, muß das aber nicht. Und da würde ich ansetzen. Auch wenn er 500 km weg ist. Wenn der Motor oder das Getriebe die Grätsche macht, sind 500 km das geringste Problem.

Gruß Tom


Schnell mal auf'm Taschentelefon getippt
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Freiberufler?

Bist du überhaupt zum Abzug der Vorsteuer berechtigt? Nur mal so ein Gedanke....

Ciao
Klaus

p.s. Gebrauchtwagen......werden oft differenzbesteuert. Wie ist es da mit dem Vorsteuerabzug. Vielleicht mal jemanden fragen, der sich mit Steuern auskennt.....aber wer tut das schon.
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Ja, ich bin vorsteuerabzugsberechtigt, habe nicht die Kleinunternehmerregelung. Mache das ja schon seit ein paar Jahren. Differenzbesteuerung ist ja noch einmal ein anderes Thema. Das fände aber in meinem Fall keine Anwendung. Ich lasse natürlich meine Steuererklärungen von einem amtlichen Steuerberater machen. Mir ging es jetzt nur darum, dass ich ja erstmal trotzdem von dem Händler eine ganz normale Rechnung für mich wie jede andere Privatperson bekommen kann. Denn ob ich mich dafür entscheide, den Wagen abzusetzen oder nicht, werde ich noch entscheiden. Das hat ja nicht nur Vorteile, macht auch Arbeit u.U. Daher überleg ich noch.

Gruß
Holger
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Die Differenzbesteuerung kommt zur Anwerndung wenn der Händler das Auto von privat ohne ausgewiesene MWSt. gekauft hat. Dann kann er natürlich auch keine MWSt. ausweisen - daher ist das Auto dann differenzbesteuert.

Solche Autos sind für einen Käufer der vorsteuerabzugsberechtigt ist nicht interessant da sie faktisch 19% teurer sind.

Grßu, Marcus
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Moin,

Gebrauchtwagen werden dann differenzbesteuert, wenn der Vorbesitzer ein Privatmann war und somit keine MwSt. mehr ausweisbar ist. Die Differenzbesteuerung sind dann 19% auf den Gewinn. Da hat aber ein Käufer nichts davon, weil die Differenzsteuer nicht separat ausgewiesen wird.

@ hollekubi
Ich weiß nicht, ob der Händler dir da noch die Wahl lässt. Jede Gewährleistung ist ja nunmal ein nicht abwägbares finanzielle Risiko für den Händler. Und wenn der die Möglichkeit hat, an Gewerbe zu verkaufen, dann nutzt er das natürlich auch.
Ich vekaufe auch prinzipiell nur an Gewerbe. Ein Privatmann könnte auf Knien angerutscht bekommen, der bekäme kein Auto von mir.

Was das allerdings mit der Rechnung zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Egal ob er die Kiste an Privat oder Gewerbe verkauft. Bei der Größenordnung muß er die MwSt. eh separat ausweisen.

Gruß Tom
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Ist nicht auch zu bedenken, das er - wenn er den Dicken über die Steuer laufen lässt - entweder den Neupreis versteuern (1 Prozentreglung) bzw ein Fahrtenbuch führen muss?

Gruß

Mathias
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Na ja, das weiß ich ja was das Besteuern betrifft. Ich würde mich für die 1% Regelung entscheiden, weil ich keine Lust habe , Fahrtenbuch zu schreiben. Und ja, diese 1% beziehen sich immer auf den Listenneupreis.
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Hallo,

Ich würde mich für die 1% Regelung entscheiden, weil ich keine Lust habe , Fahrtenbuch zu schreiben

Das kann man so nicht sehen. die 1 % Regelung ist nur interessant bei Neufahrzeugen oder jungen Gebrauchten. Ansonsten zahlst du nur drauf.

Beispiel:

Neupreis Auto: 50.000 Euro
Abschreibung in 6 Jahren pro Jahr: 8333 €
1 % Regelung: 6000 €/Jahr
Steuervorteil noch von 2333 €/Jahr

Das selbe Auto als gebrauchter für 20.000 €:
Abschreibung in 6 Jahren pro Jahr: 3333 €
1 % Regelung: 6000 €/Jahr

Also kein Steuervorteil mehr vorhanden und Mehrkosten von 2667 € pro Jahr.

Hier würde ich die Fahrtenbuchregelung nehmen und nur die tatsächlichen Privatkilometer abrechnen.

Gruß Heinz
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Wenn der Händler Dir gegenüber als "Geschäftsperson" die Gewährleistung einschränken oder gar ausschliessen will, dann gehen mir dazu zwei Punkte durch den Kopf:
1) Warum? Hat die Karre etwa Macken, die er kennt oder zumindest ahnt, die ihm auf die Füsse fallen könnten? Dann -> Finger weg
2) Preis! Schliesst er die Gewähr aus,spart er sich ein mässiges bis erhebliches Risiko, dass sollte sich dann im Preis auswirken. Wenn er Ahnung vom Kalkulieren hat (und Preisgestaltung nicht auf dem Basar von Hintertukschistan gelernt hat), hat er im Preisaufschlag auf den EK dafür einen %-Satz X drin.
Der sollte Dir dann zu gute kommen.
Gleicher Preis wie an den Privaten ist nicht!
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Hallo,



Das kann man so nicht sehen. die 1 % Regelung ist nur interessant bei Neufahrzeugen oder jungen Gebrauchten. Ansonsten zahlst du nur drauf.

Beispiel:

Neupreis Auto: 50.000 Euro
Abschreibung in 6 Jahren pro Jahr: 8333 €
1 % Regelung: 6000 €/Jahr
Steuervorteil noch von 2333 €/Jahr

Das selbe Auto als gebrauchter für 20.000 €:
Abschreibung in 6 Jahren pro Jahr: 3333 €
1 % Regelung: 6000 €/Jahr

Also kein Steuervorteil mehr vorhanden und Mehrkosten von 2667 € pro Jahr.

Hier würde ich die Fahrtenbuchregelung nehmen und nur die tatsächlichen Privatkilometer abrechnen.

Gruß Heinz


Moin Heinz,

ist jetzt etwas :ot:aber das stimmt so nicht ganz.
Einen gebrauchten PKW kannst du auch über drei Jahre abschreiben.
Da relativiert sich das wieder, zumindest für die Zeit der Abschreibungen, danach zahlst du natürlich drauf.
Wobei immer noch strittig ist, ob nicht die Kostendeckelung bei 100% greift. Soll heißen, die private Nutzungsentnahme kann nicht höher sein als die tatsächlich entstandenen Kosten. Seitens des StB-Verbandes war sogar mal ein Verfahren zur 50%-Deckelung anhängig, da ein Kfz mit mind. 50% betrieblicher Nutzung auf jeden Fall notwendiges Betriebsvermögen darstellt.

Der TS sollte aber auch bedenken, dass beim Verkauf des Kfz die stillen Reserven wieder aufgedeckt werden. D.h. wenn das Kfz auf 0,00€ abgeschrieben ist, muss der volle VK-Erlös als Betriebseinnahme verbucht werden und unterliegt der USt und später noch der ESt!

In solchen Fällen würde ich das Fzg immer privat kaufen und nur die betrieblichen Kilometer gesondert als Betriebsausgabe ansetzen.

:ot: Ende.
 
AW: Händlergeschäft - Ausschluss der Sachmängelhaftung ?

Hallo,

eitens des StB-Verbandes war sogar mal ein Verfahren zur 50%-Deckelung anhängig, da ein Kfz mit mind. 50% betrieblicher Nutzung auf jeden Fall notwendiges Betriebsvermögen darstellt.

Der TS sollte aber auch bedenken, dass beim Verkauf des Kfz die stillen Reserven wieder aufgedeckt werden. D.h. wenn das Kfz auf 0,00€ abgeschrieben ist, muss der volle VK-Erlös als Betriebseinnahme verbucht werden und unterliegt der USt und später noch der ESt!


Stimmt. Aber so explizit wollte ich das nicht aufdrösseln. Wenn man alles richtig aufstellt, kann man erkennen, das der Vorteil eines Geschäftswagens gar nicht so groß ist, wie manche Leute glauben.

In solchen Fällen würde ich das Fzg immer privat kaufen und nur die betrieblichen Kilometer gesondert als Betriebsausgabe ansetzen.

So würde ich es auch machen. Bei einem gebrauchten ist das fast immer die beste Lösung.

Gruss Heinz
 
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