Gutachten Anhängerlast erhöhen.

Marvin Meyer

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Ort
Selm
Mein Auto
T5 Caravelle
Erstzulassung
10.2008
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
Aftermarket
Extras
Keine
Umbauten / Tuning
Keine
FIN
WV2ZZZ7HZ9H081459
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hallo zusammen,

ich habe mir vor ein paar Wochen einen T5 Transporter in lang zugelegt. (Bj. 2008)
Ich benutze das Fahrzeug hauptsächlich als Transport Fahrzeug um meine Baumaschienen zu transportieren.
Leider benötigt mein Fahrzeug eine höhere Anhängerlast ( aktuell 2500kg bis 8% Steigung.
Ich war mit dem Fahrzeug auch schon bei meinem Bekannten, der TÜV Prüfer ist. Er hat sich das Fahrzeug und den D-Wert der Anhängerkupplung angesehen. Soweit passt alles. Um die erhöhte Anhängerlast eintragen zu können, benötigt er ein Formstück (ähnlich Gutachten) wo dieses drin steht. Es kann für eine stolze Summe im Internet erworben werden, welches ich gerne umgehen möchte.
Hat einer von euch schon mal so ein Gutachten bestellt, oder hat so ein Formstück um die Anhängerlast zu erhöhen, was er mir zukommen lassen kann.

Vielen Dank im Voraus.
 

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nach besten Wissen erledigt 👍🏼
Leider etwas unübersichtlich hier….
 
Hab das Thema erst vor 2 Jahren durch (Bei meinen Opel Astra).
Die Gutachten sind soweit ich in Erfahrung bringen konnte Fahrgestellnummer gebunden.
Musste dafür 660 Euro hinlegen.
 
Bei meinem ist eine AHK von dem Anbieter verbaut:

Inkl Erhöhung der Anhängelast.
 
Ich benötige eigentlich nur das Gutachten. Egal ob es Fahrgestellnummer bezogen ist.
Mein Bekannter könnte mir die Erhöhung der Anhängerlast nach diesem Gutachten dann eintragen.
 
Ich benötige eigentlich nur das Gutachten. Egal ob es Fahrgestellnummer bezogen ist.
Mein Bekannter könnte mir die Erhöhung der Anhängerlast nach diesem Gutachten dann eintragen.

Das wäre schon interessant.
Wenn ein Prüfer anhand eines Fg-Nr. bezogenes Gutachtens ein Eintragung vornimmt....
Da hat er keinerlei gültige Rechtsbasis, keine Prüfdaten usw. :eek:

Aber was soll's - wenn es mal drin steht juckt das eh niemanden mehr. 😉
 
Bei meinem Stehen 6,2t bis 8% im Schein. Bei 3200 max zgg Zugfahrzeug. Sprich, bei 3,5t an der AHK dürfte der Bulli noch 2,7t wiegen. Da PKW aber eh nur 1:1 bleiben 3,2+3,2= 6,4t ODER anders: Bulli 3t und Hänger 3,2t =>6,2t. Für mich also soweit perfekt!

Denke das reicht für die meisten Einsatzzwecke. Klar wäre 6,7t besser - gibt es aber wohl nicht. Vermutlich gibt es dafür auch keine Freigabe von VW bei nur 150PS. Bremse und DSG/Motor wäre da wohl einfach zu schwach.
 
Ich benötige eigentlich nur das Gutachten. Egal ob es Fahrgestellnummer bezogen ist.
Mein Bekannter könnte mir die Erhöhung der Anhängerlast nach diesem Gutachten dann eintragen.
Gutachten auf die FIN ausgestellt bekommst auch bei SK. Kostet NUR rund 500€. Bin aber nicht sicher ob das nur in Verbindung mit deren AHK geht.
 
Die 3,2 Tonnen Anhängerlast wären für mich auch ausreichend. Meine Baumaschiene wiegt 2,7t und der Anhänger 400kg -> 3,1T. Funktioniert alles auch soweit super. Falls ich aber doch mal in eine Kontrolle kommen sollte, wäre es einfach besser wenn ich es eingetragen hätte.
Ich finde diese 500€ für ein Schriftstück einfach nicht gerechtfertigt. + Abnahme und Eintragung ist man dann schnell bei <800€ ohne das was am Fahrzeug verändert werden muss.
 
Ich finde diese 500€ für ein Schriftstück einfach nicht gerechtfertigt.
Na ja, das Gutachten hat ja mal jemand machen lassen und auch dafür bezahlt. In unserer kapitalistischen Welt will er mit dieser Investition auch Geld verdienen.
 
Die 3,2 Tonnen Anhängerlast wären für mich auch ausreichend. Meine Baumaschiene wiegt 2,7t und der Anhänger 400kg -> 3,1T. Funktioniert alles auch soweit super. Falls ich aber doch mal in eine Kontrolle kommen sollte, wäre es einfach besser wenn ich es eingetragen hätte.
Ich finde diese 500€ für ein Schriftstück einfach nicht gerechtfertigt. + Abnahme und Eintragung ist man dann schnell bei <800€ ohne das was am Fahrzeug verändert werden muss.
Bedenke! Mein Bulli hat 3,2t zGG. Sollte deiner nur 2,8 oder 3,08t haben -> Bei M1 und N1 (Geländewagen sind anders!) ist nur 1:1 Gewicht Zugfahrzeug zu Anhänger erlaubt.
 
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