Gewichtsproblem T6.1

Also bleiben noch 435 kg Zuladung. Und das wäre für eine WoMo Zulassung zu viel wegen dem Gepäck und 5 Personen, daraus folgt also zwangsweise die Zulassung als PKW.

Wenn es ein WoMo ist, geht das nicht.
Die Prüfung, ob es nicht doch eines ist, liegt beim TÜV.
Je weniger drin ist, um so eher geht's.

Wenn es eh eine Caravelle ist, ist es doch schon ein PKW. Dann würde ich gar nichts machen und einfach fahren.
 
Kocher nicht fest geschraubt -> kein womo…
 
Der Kocher alleine ist es nicht, die Schlafgelegenheit nicht und das Klappdach auch nicht.
Entscheidend ist, ob das Fahrzeug wie ein WoMo aussieht und ausgestattet ist, wie z.B. ein Cali oder der Parabulli also offensichtlich als WoMo nutzbar ist.
Dann muss im Zweifelsfall ein andere Kocher rein.
 
Der Kocher alleine ist es nicht, die Schlafgelegenheit nicht und das Klappdach auch nicht.
Entscheidend ist, ob das Fahrzeug wie ein WoMo aussieht und ausgestattet ist, wie z.B. ein Cali oder der Parabulli also offensichtlich als WoMo nutzbar ist.
Dann muss im Zweifelsfall ein andere Kocher rein.
Also lt. meinem TÜV spielt das "Aussehen" überhaupt keine Rolle. Es sind eine handvoll Kriterien, die meisten wurden bereits genannt, die eine Zulassung als WoMo ermöglichen. Aber eben auch eine gewisse Zuladung für zugelassene Personenzahl.
Schlafplatz:
Eine aufgestellte Liege reicht nicht aus.
Sitzplatz:
Ein lose hingestellter Stuhl zählt nicht.
Tisch:
Die Ausführung spielt keine Rolle. Viele Prüfstellen akzeptieren auch Klapp- oder Ausziehtische.
Stauraum:
Das Wohnmobil muss Stauraum haben.
Kochstelle:
Der Kocher darf nämlich auch klapp- oder ausziehbar im Auto integriert sein.
 
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