Gewicht beschränkt Konfiguration

Der Griffon

Aktiv-Mitglied
Ort
Harz
Mein Auto
T6 California
Erstzulassung
25.01.2019
Motor
TDI® 146 KW EU6-temp CXEC
DPF
ab Werk
Motortuning
Nur Rückenwind
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Beach
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
LED,Dämmglas,ACC,4M,Sperre,AHK,el.FSH,LSH,WWZH ThermoConnect, 2er-Bank, Ronal R56 8,0 x 17 ET 42
Umbauten / Tuning
Bearlock, DBM 12/300 Solar inkl. 220V-Anschluss im Motorraum, Wattstunde Solartasche 120 WP, Küche MaxCamp, Schrank BusBoxx, Heckablage MaxCamp, Dometic CF40, 2x Bright Spark BS100, CaliCap, Netgear Aircard 810S, VB 4C +30 mm inkl. Auflastung auf 3.300
Spritmonitor ID
FIN
WV2ZZZ7HZKH05XXXX
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Beim Konfigurieren unseres Cali Beach mußten wir leider feststellen, das wahrscheinlich auf Grund des Gewichtes nicht alle wünschenswerte Ausstattungen möglich sind.
Beach 150 Kw 4M mit Sperre, abnehmbare Anhängekupplung, Dämmglas, Markise, Reseverad, 3er Bank
Dann beginnen die Probleme: 2 Einzelsitze geht nicht, Fahrradträger auch nicht ohne vorherige Konfigurationen abzuwählen.
Ich bin entsetzt, daß bei einem Fahrzeug von über 80.000 Euro noch nicht mal die angebotenen Ausstatungen geordert werden können.
Dabei könnte man ohne Weiteres das zulässige Gesamtgewicht bereits ab Werk auf 3,5 t erhöhen.
Wäre evtl. auch gleich für die besser für die Umwelteinstufung.
Nun muß ich bei dem neuen Cali gleich das Fahrwerk und die Räder ersetzen, um unsere Wunschausstattung zu realisieren zu können.

Der abgesteckte Griffon
 
Ich habe heute spaßenshalber auch mal was im Konfigurator durchgeklickt und habe die gleiche Feststellung gemacht. Ab einem bestimmten Punkt musste um weitere Ausstattung hinzufügen zu können, was abgewählt werden ... meist wurden die Sitze in der 2ten Reihe oder die 2te Schiebetür zum abwählen angeboten...

Hatte eine Comfortline, LR konfiguriert
 
Nun muß ich bei dem neuen Cali gleich das Fahrwerk und die Räder ersetzen, um unsere Wunschausstattung zu realisieren zu können.
Willkommen im Club.

Das Problem gibt es seit 2003 und bei VWN interessiert es keine müde Sau.
 
Das Problem gibt es seit 2003 und bei VWN interessiert es keine müde Sau.
Ist das ein Problem der Konfigurationssoftware (die ja meistens nur beschränkt einsetzbar ist) oder ein Problem mit dem tatsächlichen Übergewicht?
 
Ist das ein Problem der Konfigurationssoftware (die ja meistens nur beschränkt einsetzbar ist) oder ein Problem mit dem tatsächlichen Übergewicht?
Tatsächliches Übergewicht.
Du kannst dir im Konfigurator die technischen Daten deiner Konfiguration anschauen. Das Leergewicht (besser: Masse in fahrbereitem Zustand) wird bei Wahl von Extras hochgezählt. Je Sitzplatz (außer Fahrer, in Leergewicht enthalten) müssen 75kg verbleiben.
Bei Cali mit Womozulassung ist das noch kritischer: Dort zählt der Inhalt vom Wassertank mit ins Leergewicht, und je Sitzplatz muss zusätzlich 10 kg fürs Gepäck bleiben.
 
Dann würde ja ein kurzer Hinweis im Konfigurator, dass es sich um NAND-Verknüpfungen handelt, alle Illusionen im Keim ersticken. ;)
 
Genau und was du hinterher machst ist ja dein Problem..das klein gedruckte liest doch eh kaum einer..ich müsste bei voller Anhängerauslastung die 3erBank raus nehmen um unter die4,9t zu kommen..dann dürfte ich aber auch nicht mehr 100km/h fahren..gut, würde er vermutlich eh nicht schaffen
 
oh cool!!! hätt ich euch das ma letztes Jahr vor meiner Bestellung auch ma gefragt würde ich jetzt wohl LR fahren-.-
naja in 2 Jahren darf ich schon wieder bestellen.

Meine Frage
Wenn ich den LR mit Fahrer u. Beifahrer Einzelsitz und 3er bank konfiguriere, werden mir dann nicht nur 5 Sitzplätze eingetragen?
Wenn nicht wäre das Nachrüsten der 2 Einzelsitze hinten grandios *Daumen hoch*
 
Meine Frage
Wenn ich den LR mit Fahrer u. Beifahrer Einzelsitz und 3er bank konfiguriere, werden mir dann nicht nur 5 Sitzplätze eingetragen?
Wenn nicht wäre das Nachrüsten der 2 Einzelsitze hinten grandios *Daumen hoch*
Selbst wenn nur 5 Sitzplätze eingetragen werden ist das befördern von 2 weiteren Personen rechtlich eher unkritisch.
Wenn du die Einzelsitze nachrüstest, dann haben diese ja Gurte und sind grundsätzlich auch zulässig im T6.
Wenn du jetzt mit insgesamt 7 Personen fährst, die alle ordentlich gesichert sind, und du das zGG nicht überschreitest (z.B. Weil 5 Gäste Kinder sind), dann begehst keine Ordnungswidrigkeit. Siehe auch erste Frage und zugehörige Antworten zu diesem Artikel.
Seltsam, aber ist wohl so.
 
Cool, dann kann ich die Ladefläche von einem Pickup oder Pritsche mit Leuten voll machen und bezahle nur 5€? Eine Parkscheibe nicht benutzen kostet 10€...
 
Selbst wenn nur 5 Sitzplätze eingetragen werden ist das befördern von 2 weiteren Personen rechtlich eher unkritisch.
Wenn Dich die Sheriffs damit erwischen darfst Du innerhalb von vermutlich 14 Tagen die zusätzlichen Sitzplätze eintragen lassen - oder ausbauen, und das Fahrzeug zur Nachschau vorzeigen.
 
Wenn Dich die Sheriffs damit erwischen darfst Du innerhalb von vermutlich 14 Tagen die zusätzlichen Sitzplätze eintragen lassen - oder ausbauen, und das Fahrzeug zur Nachschau vorzeigen.
Ist ja bei den Einzelsitzen nicht so das Problem, die auszubauen und dann vorzeigen.
Aber auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich? Ich kann ja im Womo Sitzgelegenheiten haben, die nur zum campen dienen, aber nicht als Sitzplätze während der Fahrt.
 
Ist ja bei den Einzelsitzen nicht so das Problem, die auszubauen und dann vorzeigen.
Aber auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich? Ich kann ja im Womo Sitzgelegenheiten haben, die nur zum campen dienen, aber nicht als Sitzplätze während der Fahrt.
Es geht hier aber um Sitzplätze, die zur Beförderung von von Fahrgästen verwendet werden. Und die sind eintragungspflichtig. Das ist halt so.
 
Es geht hier aber um Sitzplätze, die zur Beförderung von von Fahrgästen verwendet werden. Und die sind eintragungspflichtig. Das ist halt so.

Nö, die Angabe der max. Sitzplätze hat nur empfehlenden Charakter.

So lange alle beförderten Personen einen vernünftigen Sitzplatz und entsprechende Sicherungseinrichtungen haben, dürfen auch mehr als angegeben befördert werden.

Narürlich ist das zGG und die StVO (ab 8 beförderten Personen muss der Fahrer einen Personenbeförderungsschein haben) einzuhalten.

Gruß, caravelle
 
Nö, die Angabe der max. Sitzplätze hat nur empfehlenden Charakter.
Dann könnte man die Angabe auch gleich weglassen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass im Falle eines Personenschadens es sehr schnell peinsam werden kann, ob der benutzte Sitzplatz abgenommen/eingetragen ist.
 
Es geht hier aber um Sitzplätze, die zur Beförderung von von Fahrgästen verwendet werden. Und die sind eintragungspflichtig. Das ist halt so.
Zurück zum Beispiel mit dem Smart Forfour mit vier eingetragenen Sitzplätzen, aber einem fünften Gurtplatz. Muss man damit auch vorführen und den Gurt abschneiden oder ein Stück Rückbank ausbauen?
 
§ 21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. (…) Es ist verboten, Personen mitzunehmen
(…)
3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.


(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. (…)

Ergo: Seriennah nachgerüstete Sitzplätze mit Sicherheitsgurt im Tx sind völlig gesetzeskonform. Auch ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Problem Kastenwagen: Der Laderaum muss in einen Fahrgastraum umgewandelt werden, d.h. max. halbhohe Trennwand, Fenster in Seitenwände.

Und natürlich: max. 8 Sitzplätze zzgl. Fahrer und zGG beachten!

Gruß, caravelle
 
Zurück zum Beispiel mit dem Smart Forfour mit vier eingetragenen Sitzplätzen, aber einem fünften Gurtplatz. Muss man damit auch vorführen und den Gurt abschneiden oder ein Stück Rückbank ausbauen?
Keine Ahnung, wie das bei diesem Krankenfahrstuhl läuft. Vielleicht können es sich die vier Leute im Smart aussuchen, wie sie sich auf die fünf Gurtplätze verteilen.
 
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