Multilo
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- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 2014
- Motor
- TDI® 103 KW
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Startline
- Radio / Navi
- RNS 315
Er hat bereits einen neuen gekauft...Davon ist nicht auszugehen. Er hat ein Auto mit funktionsfähigem Motor gekauft und genaus das steht ihm auch zu. Ein funktionsfähiger Motor mit 260tkm. Wenn der Händler so ein Auto mit Gewährleistung verkauft (also kein Bastler oder Exportfahrzeug) ist er in der Pflicht (und selber schuld).
Normale Reparatur wäre natürlich ein gebrauchter Motor. Das der Händler dem Kunden einen neuen Motor anbietet und die entprechende Wertverbessserung bezahlt haben möchte ist durchaus üblich und zulässig.
Wenn der Bus sonst richtig gut ist und du ihn behalten möchtest, würde ich ihn reparieren lassen. 17.500 ist für einen MV CL aus dem Baujahr immernoch ein guter Preis und die nächsten Jahre wird der Motor bestimmt halten. Wichtig ist natürlich das der DPF durch ein original Neuteil ersetzt wird. Auch Zahnriemen, Rippenriemen und ZMS sollten neu rein. Allerdings sind das alles nochmal gute 2500 Euro.
Es ist übrigens nicht so, wie du sagst, sondern MarBo hat im Grunde genommen durchaus Recht. Wir sprechen hier vor GEWÄHRLEISTUNG, nicht von Garantie.
Gewährleistungspflicht entsteht immer nur dann, wenn ein Mangel zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden war ODER zumindest im Keim veranlagt war. Die Gerichte erkennen sehr wohl auch an, dass ein Bauteil, welches sich innerhalb der Gewährleistungzeit "üblicherweise" verabschieden kann, wie etwa eine Wasserpumpe nach 120k km, oder ggf. ein Motor nach 260k km eben KEIN Gewährleistungsschaden sein muss. Der ADAC stellt zu den Üblichkeiten oder nicht-Üblichkeiten übrigens Listen mit Urteilen zusammen.
ABER: In den ersten 6 Monaten muss der Händler BEWEISEN, dass der Mangel beim Kauf NICHT existiert hat bzw. er auch nicht veranlagt war. Genau das ist für ihn aber i.d.R. unmöglich. Das Gesetz unterstellt nämlich explizit zugunsten des Kunden, dass ein Mangel beim Kauf bereits vorlag, soweit es vom Händler nicht anders bewiesen werden kann.
Das gilt aber nicht mehr für die Zeit NACH dem 6ten Monat, wo dann der Kunde die Existenz des Fehlers beim Kauf beweisen muss und somit i.d.R. ER dann gekniffen ist.
Es geht also gar nicht darum, dass es vielleicht durchaus üblich ist, dass sich ein Motor in diesem Alter schon mal verabschiedet, sondern nur darum, wer was beweisen kann - oder auch nicht.
Die Komplexität dieser ganzen Details mag sicher ein wesentlicher Grund dafür sein, dass die Regeln der schon 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform bis heute von den Wenigsten wirklich verstanden werden.
Im Gegensatz dazu waren/sind Garantieen seit jeher geradezu simpel zu verstehen.