AW: Getriebeprobleme - wenn der 4. von 6 nicht mag ...
Was die AGBs betrieft auch wenn sie nicht unbedingt Rechtens sind so sind sie doch vor dem Kauf bekannt oder sollten es sein und man hat sie ja so Akzeptiert weil man immer noch 1600 Euro gespart hat im Zweifel.
...
Sollte es danach zu Reklamationen kommen und beide Seiten halten sich an die Vereinbarungen braucht man keine Anwalt, sind die ABGs nebensächlich und beide Seiten sind zufrieden.
Naja, also nach gängiger Rechtssprechung kann man vieles in die AGBs schreiben - was nicht rechtens ist, ist und bleibt ungültig. Ob vorher bekannt und akzeptiert, macht keinen Unterschied. Teilweise werden bei unzulässig starker Beschränkung der Verbraucherrechte auch die AGBs insgesamt ungültig und es gelten dann die allgemeinen Bestimmungen des BGB (meist positiver für den Kunden).
Tja, wenn sich beide Seiten an die Vereinbarungen halten, dann ist ja alles OK. Aber was kann ich als Kunde denn mehr tun, als zu bezahlen? Mein Geld hat der Hamburger Spezie zur Gänze eingestrichen und geht jetzt auf eBay lustig shoppen. Seinen Teil der Vereinbarung, nämlich eine Getriebeinstandsetzung durchzuführen, hat er nicht eingehalten. Und nun muss ich als Kunde zusätzliches Geld bereitstellen, um seinen Fehler korrigiert zu bekommen? Falsch, und zudem egal, ob das so in den AGB steht, oder nicht!
Ich hab da meine Erfahrungen gemacht. Unterm Strich landest Du im Zweifel immer vor Gericht - oder resignierst. Auch wenn der Instler noch drei weitere Male am Getriebe rumschraubt und Teile wechselt. Ist am Ende alles fruchtlos, so wird er Dir doch das Geld nicht zurückgeben. Er hat ja sooo viel Arbeit investiert ...
Anschließend wird die Karre mit viel Verlust verkauft und den Schaden hat der Kunde.
Oder Du rennst halt zum Anwalt und machst ordentlich Druck. Die Knete bekommst Du dann aber auch nur zum Teil zurück.
Mein kritische Einstellung zu dem ganzen kommt daher das ich weis was ein Austauschgetriebe für ein aufwand ist und was eine Bedarfsreparatur ist. Für 1400 Euro kannst du einfach kein Austauschgetriebe bekommen selbst die 1800 Euro sind meines Erachtens noch eng Kalkuliert.
Ende
Hm, wenn man sich die Angebote der Instler ansieht, so findet man immer Aussagen wie:
"Austausch aller Verschleißteile"
"Wechsel aller beweglichen Teile mit Beschädigung"
usw.
Was (wenn nicht alles Verschleißende oder Beschädigte) ist denn noch auszutauschen, um ein Schaltgetriebe nachhaltig zu reparieren?
Du hast einen Kasten mit einigen wenigen Baugruppen drin, die sich noch nicht einmal groß unterscheiden. Da sind Wellen, Synchroneinheiten, feste und lose Zahnräder, unterschiedliche Lager, eine Schaltübertragungseinheit, welche die Gangpaarungen auswählt und etwas Öl drumherum.
Meinen Nachfragen bei den Instlern zufolge werden grundsätzlich alle Lager erneuert. Die Synchroneinheiten als Verschleißteile sind auch alle dran. Somit bleiben nur die Wellen selbst (nie gehört, dass sowas kaputt geht) und die Zahnräder, die abhängig vom jeweiligen Zustand ausgetauscht werden müssten.
Klar, der Begriff "Beschädigung" ist sehr dehnbar. Und streng genommen müsste man die Zahnräder ja auch mit in die Gruppe Verschleißteile einbeziehen (jedenfalls bei VW
).
Aber ich sehe da keine so großen Optimierungsmöglichkeiten, die ein AT-Getriebe gegenüber einem Instandgesetzten haben könnte. Abgesehen vom Preis. Ein defektes Getriebegehäuse mit ausgeleierten Lagersitzen mal dahingestellt.
Sicher kannst Du mein gefährliches Halbwissen etwas vervollständigen.
Cheers
Ralle