Gemietet und verkauft: Betrugsmasche bei Leihwohnmobilen | Kontrovers | BR24

Die gefälschte Zulassungsbescheinigung müsste eigentlich der Schlüssel sein. Wie kann eine gefälschte Zulassungsbescheinigung Gültigkeit erlangen? Das ist doch Irrsinn!

Ich meine, hier liegt eine Urkundenfälschung vor. Damit könnte man wenigstens mal den Käufer packen, der eine gefälschte Urkunde gebraucht. Ein Eigentumsnachweis mit einer gefälschten Urkunde zu erbringen, müsste doch schwierig sein.
 
Die gefälschte Zulassungsbescheinigung müsste eigentlich der Schlüssel sein. Wie kann eine gefälschte Zulassungsbescheinigung Gültigkeit erlangen? Das ist doch Irrsinn!

Ich meine, hier liegt eine Urkundenfälschung vor. Damit könnte man wenigstens mal den Käufer packen, der eine gefälschte Urkunde gebraucht. Ein Eigentumsnachweis mit einer gefälschten Urkunde zu erbringen, müsste doch schwierig sein.

Ja interessanter Gedanke, man kann mit einer Blüte ja auch nicht mehr bezahlen.
 
Ich meine, hier liegt eine Urkundenfälschung vor. Damit könnte man wenigstens mal den Käufer packen, der eine gefälschte Urkunde gebraucht.
Der Gesetzgeber hat explizit entschieden, dass genau das nicht mehr Rechtsfriede bringt und deswegen nicht praktiziert wird, wenn für den Laien der Betrug nicht erkennbar ist.
 
... d.h. der Laie erkennt aber gefälschte Banknoten? Weil diese darf er ja auch wenn er gutgläubig getäuscht wurde nicht weiter verwenden und bleibt auch dem Schaden sitzen. Muss man jetzt nicht verstehen, oder?
 
Ein Kollege ist Opfer dieser Masche geworden. War nicht zu erkennen, dass es ein geklautes WoMo ist. "bestohlener Vermieter" und mein Kollege sehen sich nun vor Gericht, da beide Ansprüche auf das Fahrzeug stellen. Gut zu wissen, wie einige Gerichte entschieden haben. Habe ihm das Video geschickt und drücke ihm die Daumen, sein Geld wieder zu bekommen. Auch wenn mir der Vermieter leid tut, ist er selbst schuld, wenn er sich über notwendige Absicherungen seines Business nicht informiert.
 
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Gute Hinweise die hier angebracht wurden, ich hatte auch schon mal an eine Vermietung gedacht. Jetzt weiß ich zumindest wie ich etwas vorbereitet sein kann.
 
Ich würde es nicht machen. Zu konfliktträchtig auch ohne Unterschlagung.
 
Selbst wenn man dem ebenso betrogenen Käufer damit in den Hintern tritt, er hat eine gefälschte, sprich ungültige Zulassungsbescheinigung. Er muss sich an denjenigen wenden, der ihn mit dem Verkauf betrogen hat. Man kann nicht verkaufen was einem nicht gehört. Da hat er eben Pech gehabt.
Derjenige, der die einzig gültige, weil echte Bescheinigung hat ist doch er rechtmäßige Eigentümer. So müsste vor Gericht argumentiert werden. Da verstehe ich den Staatsanwalt im Video ganz und gar nicht. So könnte man das Spielchen ja unendlich weiter treiben. Was für ein juristischer Unfug!
 
So könnte man das Spielchen ja unendlich weiter treiben. Was für ein juristischer Unfug!

Wird es. Schäden in großer Millionenhöhe allein in Deutschland. Überwiegend praktiziert von britischen und rumänischen Clans.

Wichtig ist die richtige Versicherung für Vermieter. Bringt aber auch nix, wenn das Fahrzeug zu schnell wieder auftaucht und die Versicherung ihr Geld zurückfordert oder gar nicht erst zahlt.
 
Ein Kollege ist Opfer dieser Masche geworden. War nicht zu erkennen, dass es ein geklautes WoMo ist.

Moin,

würde mich interessieren, welche Unterlagen Dein Kollege alles bekommen hat, ob das Fahrzeug "zugelassen" war, ob alle Schlüssel dabei waren und wo der kauf stattgefunden hat, also beim Verkäufer oder auf der Straße.

Gib mal bitte Bescheid.

Als ich einen gebrauchten VW LT46 ohne Garantie vom Händler gekauft habe, hatte ich mich mit meinem :) zu Hause telefoniert. Dieser hat mir anhand der FIN alle Reparaturen und Vorbesitzer lückenlos aufzeigen können. Da hat alles gepasst.
 
Mit Sicherheit nicht! Die liegen im Tresor!



Versetz Dich mal in die Rolle des Erwerbers! Mal angenommen Du kaufst ein unterschlagenes Fahrzeug zu einem reellen Preis mit Papieren und übereinstimmenden Fahrgestellnummern. Dann würdest Du es für richtig halten, es zurück geben zu müssen (an den eigentlichen/vorherigen Eigentümer), ohne dafür, in welcher Form auch immer, entschädigt zu werden?

Ja, genau so ist es mir auch ergangen. Beim Kauf "meines" T6 hat alles gepasst. FIN Abfrage war positiv. Keinerlei Auffälligkeiten.
Doch alles war ein Fake.
 
Ja, genau so ist es mir auch ergangen. Beim Kauf "meines" T6 hat alles gepasst. FIN Abfrage war positiv. Keinerlei Auffälligkeiten.
Doch alles war ein Fake.

Kannst du das bitte genauer beschreiben.
 
Naja, bei uns handelte es sich um einen Dicken, der bei einer Probefahrt in einem Autohaus nicht zurückgebracht wurde.
Ich habe den dann gekauft Über Mobile. Es gab für mich 0 Gründe irgendwie misstrauisch zu werden. Ich war vollends zufrieden mit den Papieren, dem Verkäufer und natürlich endlich einen mit passender Ausstattung gefunden zu haben.
Als ich ihn zulassen wollte, kam die böse Überraschung. Zunächst hatte die Dame
auf dem Amt nach stundenlanger Warterei auch keine Idee mehr. Oder wollte sie nicht haben und ich fuhr mit dem unverrichteter Dinge wieder nach Hause.
2 Tage später stand die Kripo da und hat den mitgenommen. Ein Schock!
Erst 2 Wochen später war klar. Es handelte sich um Unterschlagung. Ich habe bein Staatsanwalt die Herausgabe verlangt. Am nächsten Tag war er wieder bei uns.
Da steht er nun seit 19 Monaten......
Dazwischen ist natürlich viel passiert. Aber ein abgeschlossener Rechtsweg steht noch aus.
Ich könnte ein Buch schreiben mit den ganzen Details. Aber erstmal hoffe ich in den nächsten Wochen auf einen Vergleich mit der Versicherung, die das Autohaus entschädigt hat. Eine bittere Pille für uns, aber endlich Ruhe...
Und dann will ich ihn wieder loshaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und der hatte Brief, Schein, COC und alle Schlüssel? Papiere auf den Namen des Verkäufers?
 
Und der hatte Brief, Schein, COC und alle Schlüssel? Papiere auf den Namen des Verkäufers?

Zumindest wird er keine original Zulassungspapiere mit dem Namen des Verkäufers vorlegen können.

Aber bitte immer daran denken, die Zulassungsbescheinigung Teil II stellt keinen Eigentumsnachweis dar. Es handelt sich dabei nur um einen sogenannten Indiz, dass die eingetragene Person/Firma auch der Eigentümer sein könnte, zwingend ist diese Annahme aber nicht.
Im besten Fall sollte vom Verkäufer immer ein Kaufvertrag vorgelegt werden können, Käufer verlangen dies aber in den allerwenigstens Fällen bei einem Fahrzeugkauf und begnügen sich mit den Zulassungspapieren.

Im Extremfall kann es ein, dass ein Autohaus ein Fahrzeug nur anhand der vorliegenden Papiere (Zulassungsbescheinig etc.) ankauft und dieses wiederum an einen Käufer verkauft. Ist der Verkäufer an das Autohaus aber gar nicht der Eigentümer, dann hat das Autohaus ein Fahrzeug verkauft, das strenggenommen/rechtlich betrachtet, gar nicht dem Autohaus gehörte. Zwar ein sehr seltener Fall, der aber durchaus Streitpotenzial hat. Die Autohäuser lassen sich in der Regel ein Schreiben unterzeichnen, dass der Verkäufer auch Eigentümer des Fahrzeuges ist. Einen "echten" Nachweis fordern sie allerdings nicht.

Gruß
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und der hatte Brief, Schein, COC und alle Schlüssel? Papiere auf den Namen des Verkäufers?


Richtig, ich hatte alles. Er stand überall drin. Seinen Ausweis habe ich sogar abfotografiert. Klar, dass er nix dagegen hatte.
Es stellte sich heraus, dass alles Blankodokumente waren. Geklaut aus irgendwelchen Landratsämtern.
Im Vorfeld hatten wir natürlich Kontakt und er hat mir die FIN übermittelt. Diese habe ich vorher bei VW angefragt. Alles schien in Ordnung. Die Ausstattung, der Serviceplan, alles passte. Vor Ort habe ich an Scheibe und im Motorraum auch diese FIN abgeglichen.
Wie sich herausstellte war diese f... Nummer eine von einem tupfengleichen Dicken, der, und dad find ich krass, einem VW Mitarbeiter gehörte, der just 4 Wochen danach diesen bei Mobile verkauft hat...
Wie gesagt, es gibt noch Zick andere Details, mit denen ich euch langweilen könnte.


Ich habe in meinem Leben schon viele Autos, auch teuere verkauft und angekauft. Diese Masche ist schon sehr heftig.
Verurteilt mich nicht gleich. Ich habe wirklich vieles im Vorfeld gecheckt. Aber die Nummern auf den Dokumenten bei einem Amt abzugleichen, wäre die Lösung gewesen.
Mittlerweile nach vielen schlaflosen Nächten, Recherchen und Gesprächen mit den Kommissaren, weiß ich auch Bescheid. Wo genau hinschauen, wann misstrauisch werden, usw.
Bisher war für mich Autokauf auch immer Vertrauenssache. Es ist hart, wenn man aus dem Träumeland erwacht.
Im Nachhinein wüsste ich aber auch nicht, zu welchem Zeitpunkt ich mich wegen einer evtl. vorhandenen Naivität selbst ohrfeigen sollte.

Jedenfalls, auch um auf das Hauptthema zurückzukommen, er war nicht geklaut. Ich hätte bei einer Unterschlagung im Falle eines Mietverhältnis auch schon längst ein Kennzeichen dran. Für dieses Szenario gibt es reichlich Urteile, auch vom BGH. Selbst zweifelhaftere Umstände habe ich recherchiert, die zu einem gutgläubigen Erwerb geführt hatten.
In meinem Fall einer Probefahrt, steht der Umstand des Abhandenkommens noch zur einer Entscheidung aus. Allerdings fallen sehr viele Urteile niedriger Instanzen eher negativ für mich aus. Da bei einer Probefahrt lediglich eine unmittelbare Besitzdienerschaft angenommen wird. Also auf gut deutsch es besteht wohl der Unterschied, ob ich eine Auto für eine solchen Zweck oder eben zur Miete freiwillig herausgebe.
Das hat mich dazu bewogen, auf einen Vergleich hinzugehen...Bevor ich alles verliere, wie bei einem Diebstahl
 
Aber die Nummern auf den Dokumenten bei einem Amt abzugleichen, wäre die Lösung gewesen.
kannst Du das bitte genauer formulieren? Welche Nr. mit welchem Amt? Das ist ja sicher für alle wichtig.
Danke.
 
kannst Du das bitte genauer formulieren? Welche Nr. mit welchem Amt? Das ist ja sicher für alle wichtig.
Danke.

Ja, ich meinte die Nummer der ZulBesch. 1+2.
Die kann man auf jeden Amt mit Zeviszugang abfragen lassen. Also Polizei, Zulassungsstellen oder sogar eben die Freunde vom Zoll.
Du bekommst natürlich keine personenbezogenen Daten. Aber ,ob die Kombi von "Schein" und "Brief passt oder ob es eben gar ein Satz von den tausenden im Umlauf befindlichen Blankos sind.
Genau diese werden nicht veröffentlicht. Wahrscheinlich ist es denen auch peinlich. Jedenfalls habe ich schon versucht über den Zentralbund der Autofahrer eine Petition zur Veröffentlichung anzustreben.
Eine Dantenbankabfrage wäre sicher leicht auf den Seiten der KfB zu realisieren.
 
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