Und der hatte Brief, Schein, COC und alle Schlüssel? Papiere auf den Namen des Verkäufers?
Richtig, ich hatte alles. Er stand überall drin. Seinen Ausweis habe ich sogar abfotografiert. Klar, dass er nix dagegen hatte.
Es stellte sich heraus, dass alles Blankodokumente waren. Geklaut aus irgendwelchen Landratsämtern.
Im Vorfeld hatten wir natürlich Kontakt und er hat mir die FIN übermittelt. Diese habe ich vorher bei VW angefragt. Alles schien in Ordnung. Die Ausstattung, der Serviceplan, alles passte. Vor Ort habe ich an Scheibe und im Motorraum auch diese FIN abgeglichen.
Wie sich herausstellte war diese f... Nummer eine von einem tupfengleichen Dicken, der, und dad find ich krass, einem VW Mitarbeiter gehörte, der just 4 Wochen danach diesen bei Mobile verkauft hat...
Wie gesagt, es gibt noch Zick andere Details, mit denen ich euch langweilen könnte.
Ich habe in meinem Leben schon viele Autos, auch teuere verkauft und angekauft. Diese Masche ist schon sehr heftig.
Verurteilt mich nicht gleich. Ich habe wirklich vieles im Vorfeld gecheckt. Aber die Nummern auf den Dokumenten bei einem Amt abzugleichen, wäre die Lösung gewesen.
Mittlerweile nach vielen schlaflosen Nächten, Recherchen und Gesprächen mit den Kommissaren, weiß ich auch Bescheid. Wo genau hinschauen, wann misstrauisch werden, usw.
Bisher war für mich Autokauf auch immer Vertrauenssache. Es ist hart, wenn man aus dem Träumeland erwacht.
Im Nachhinein wüsste ich aber auch nicht, zu welchem Zeitpunkt ich mich wegen einer evtl. vorhandenen Naivität selbst ohrfeigen sollte.
Jedenfalls, auch um auf das Hauptthema zurückzukommen, er war nicht geklaut. Ich hätte bei einer Unterschlagung im Falle eines Mietverhältnis auch schon längst ein Kennzeichen dran. Für dieses Szenario gibt es reichlich Urteile, auch vom BGH. Selbst zweifelhaftere Umstände habe ich recherchiert, die zu einem gutgläubigen Erwerb geführt hatten.
In meinem Fall einer Probefahrt, steht der Umstand des Abhandenkommens noch zur einer Entscheidung aus. Allerdings fallen sehr viele Urteile niedriger Instanzen eher negativ für mich aus. Da bei einer Probefahrt lediglich eine unmittelbare Besitzdienerschaft angenommen wird. Also auf gut deutsch es besteht wohl der Unterschied, ob ich eine Auto für eine solchen Zweck oder eben zur Miete freiwillig herausgebe.
Das hat mich dazu bewogen, auf einen Vergleich hinzugehen...Bevor ich alles verliere, wie bei einem Diebstahl