Geldwerter Vorteil bei Reimport

AW: Geldwerter Vorteil bei Reimport

Hallo,



....sind nicht alle Diskussionen zum Thema "Steuergesetze" für den Ar.....:evil: ???

Bei der Frage vom Themenstarter ging es ja nicht um einen Oldtimer, sondern einfach um die Frage, welcher Betrag bei einem RE-Import zu Grunde gelegt wird.

Ich habe heute mit meinem Steuerberater gesprochen, dieser legt bei meinem Fahrzeug den "Import Preis" zu Grunde.
Gleiches gilt bei jeder anderen Art von Einkäufen aus anderen EU-Ländern.

Mein Steuerberater hat im Umkehrschluß angeraten, falls man sein Fahrzeug im Ausland kauft und Probleme bei der Bemessungsgrundlage zur Besteuerung bei Privatnutzung auftreten, einfach mal den vom FA angesetzten "Listenpreis" als Ausgabe an zu setzen.
Laut ihm soll es diesbezüglich in Kürze höchstrichterliche Urteile geben.
Es wird daher angeraten jegliche Angaben zu Besteuerung unter Vorbehalt zu machen mit Hinweis auf zu erwartende Rechtsprechung.
Man kann also gespannt sein.

Gruß
Claus

Hallo Claus,

weisst du wie sich die Sache in der Zwischenzeit entwickelt hat?
Wenn ich jetzt einen EU-reimport kaufe kann ich dann diesen Kaufpreis für die 1%-Regel anwenden oder muss ich damit rechnen dass mir der deutsche Listenpreis aufgedrückt wird?

Danke und Grüße!

Chris
 
Deutscher Listenpreis natürlich...
 
Bei mir leider auch so....
 
Schein auch Glücksache zu sein. Hab schon von vielen gehört bei denen der Kaufpreis (Brutto) erfolgreich angesetzt wurde.

Bei einem guten Re-Import Deal ist das ja sonst ne Nullnummer von wegen Abschreibung.
 
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