AW: Geldwerter Vorteil bei Reimport
Na dann kann man sich ja auf Augenhöhe streiten:
Das Zitat aus dem erste Urteil habe ich dir geliefert. Das FG geht bei einem Oldtimer ungeachtet des Privatanteils davon aus, dass die private Veranlassung überwiegt. Der I Senat des BFH nestätigt das in dem Beschluss und verweist auf seine Rechsprechung zum Oldtimerflugzeug. Darf er ja, ist keine mehr über ihm. So und jetzt mal aus dem Leben:
Neulich bei der BP eines mittelständischen
Im BV zwei Käfer BJ. 1956 seit Anbeginn der Zeit. Schön in der Ausstellung, mit VW Service Aufdruck. Wert im Anlagevermögen je 0,52 € Aufwand Null. Kein Problem. Sind die aber schön und noch im Betrieb. Im BV seit 2009 ein T1 Samba, schön teilrenoviert gekauft, laufender Aufwand 2010 ca. 6.300 € netto. Die AK sind noch nicht aktiviert, da das WG noch nicht fertiggestellt ist. Das Fahrezug ist noch nicht fahrbereit. Ergebnis der BP Gewinn 2010 plus 6.300 €. Stellungnahme zum Bericht. Gleiche Arg. keine Privateveranlassung, weil rein betrieblicher Nutzen, Restauration für Lehrlinge, Werbung etc. pp.. Bescheid wie im Bericht angekündigt, Einspruch kurz und knapp gebügelt, Klage, Erörterungstermin bei FG D-Dorf, die private Veranlassung der Anschaffung überwiegt bei einem Oldtimer, sagt doch der BFH. Gut wir werden sehen was der gesammte Spruchköper sagt. Aber wenn der Berichterstatter die Richtung so vorgibt wird es schwer und die NZB kriegt man meistens um die Ohren.
Wie gut das ich die Bude nicht buche, ich hätte den nicht als T1 Samba ausgewiesen, sondern nur als Transporter.