Geländetauglichkeit T5 Kasten vs. Doka

In dem Moment wo Du weitere Sitze einbaust (was vom TÜV abgenommen werden muss mit der richtigen Befestigung und Gurten und allem Pipapo) wird das Fahrzeug zum PKW umgeschlüsselt, und Du bist mit dem 1% beim Finanzamt dabei und die KFZ Steuer geht von 160,- auf 500,-.

Falls Du Dich mit dem Gedanken trägst nur die Sitze einzubauen (als Ladung) dann darf darauf während der Fahrt keiner sitzen. Die Polizei kennt sich damit mittlerweile seht gut aus und sieht in Deinem Fahrzeugschein die eingetragenen Sitze. Und wenn was passiert mit Passagieren im Fond ist eh Polen offen. Wenn es also ein LKW bleiben soll vergess die Sitze wenn Du die während der Fahrt nutzen willst.

Ich habe in meinem Transporter das Schienensystem vom Multivan nachgerüstet und habe ihn auch wegen der 1% Regel als LKW laufen. Sonst hätte ich mir ja gleich einen Multivan kaufen können.
Wenn du in das Schienensystem eben schnell einen zugelassenen Sitz einbaust und nutzt, kannst du ja nicht jedesmal zum TÜV fahren.
Erlischt dann die Betriebserlaubnis?
Erlischt der Versicherungsschutz?
Ist das Steuerhinterziehung?
 
Erlischt dann die Betriebserlaubnis?
Erlischt der Versicherungsschutz?
Ist das Steuerhinterziehung?
Das kannst du ja mal alles ausprobieren und berichten, ich bin gespannt ! 😰
Ich bin hier raus.
 
Hey Johannes23,
da hast die Wahl zwischen gesetzeskonform und günstig, aber eingeschränkte Nutzung = Lkw
oder
gesetzeskonform und flexible Nutzung, aber teuer = Kombi und Pkw.
Aber z.B. bleibt ein 9Sitzer-Kombi für Erntehelfer, oder ohne Bestuhlung für z.B. Kuhzäune oder sonst was, immer ein Betriebsfahrzeug, sofern es nicht privat genutzt. Aber ein Landwirt, der unterwegs ist, ist dies doch immer betrieblich.
Und in den Campingurlaub würde mit einen solchen Bus, in dem vielleicht auch gelegentlich Zuckerrüben, Kälber oder vielleicht Trester transportiert wird, doch niemand fahren.
Grüße und eine gute Hand für die richtige Entscheidung.
 
Wenn du in das Schienensystem eben schnell einen zugelassenen Sitz einbaust und nutzt, kannst du ja nicht jedesmal zum TÜV fahren.
Erlischt dann die Betriebserlaubnis?
Erlischt der Versicherungsschutz?
Ist das Steuerhinterziehung?

Wie würde Dieter Bohlen sagen: 3x Ja 😂

Aber z.B. bleibt ein 9Sitzer-Kombi für Erntehelfer, oder ohne Bestuhlung für z.B. Kuhzäune oder sonst was, immer ein Betriebsfahrzeug, sofern es nicht privat genutzt. Aber ein Landwirt, der unterwegs ist, ist dies doch immer betrieblich.
Und in den Campingurlaub würde mit einen solchen Bus, in dem vielleicht auch gelegentlich Zuckerrüben, Kälber oder vielleicht Trester transportiert wird, doch niemand fahren.
Das versuch mal dem Finanzamt klar zu machen. Sobald ein Fahrzeug mehr als 3 Sitzplätze hat (bzw. eine PKW Zulassung) unterstellen die Dir Privatnutzung und fordern die 1% Regel. Wenn Du das Fahrzeug rein beruflich nutzt erfordert das ein Fahrtenbuch wo keine Privatfahrt drin steht und jeder Kilometer belegt ist. Glaub mir das macht keinen Spaß.
 
Wie würde Dieter Bohlen sagen: 3x Ja 😂
🙁
Das versuch mal dem Finanzamt klar zu machen. Sobald ein Fahrzeug mehr als 3 Sitzplätze hat (bzw. eine PKW Zulassung) unterstellen die Dir Privatnutzung und fordern die 1% Regel. Wenn Du das Fahrzeug rein beruflich nutzt erfordert das ein Fahrtenbuch wo keine Privatfahrt drin steht und jeder Kilometer belegt ist. Glaub mir das macht keinen Spaß.
Gerade bei meinen kurzen Strecken funktioniert ein Fahrtenbuch gar nicht.
Die 1% mögen bei neuwertigen Autos angemessen sein.
Bei meinen lang genutzten Fahrzeugen liegen die tatsächlichen Kosten aber niedriger. Das bedeutet: Ich versteuere mehr als die Gesamtkosten. Beim Verkauf des abgeschrieben Autos kommt am Ende noch der Buchgewinn dazu.
Deshalb will ich es einmal mit dem LKW versuchen. :ot:
 
Wie würde Dieter Bohlen sagen: 3x Ja 😂


Das versuch mal dem Finanzamt klar zu machen. Sobald ein Fahrzeug mehr als 3 Sitzplätze hat (bzw. eine PKW Zulassung) unterstellen die Dir Privatnutzung und fordern die 1% Regel. Wenn Du das Fahrzeug rein beruflich nutzt erfordert das ein Fahrtenbuch wo keine Privatfahrt drin steht und jeder Kilometer belegt ist. Glaub mir das macht keinen Spaß.
Hi,
Natürlich fragt das Finanzamt erst mal nach.

Wenn Du ein Fahrzeug für den Betrieb anschaffst und es nachweislich mehr als 50% betrieblich nutzt, gehört zwingend es zum Betriebsvermögen, da ist nichts mit 1% Regelung.
Der Nachweis obliegt aber Dir, insofern ist das, wieder einmal, ein schlecht gemachtes Gesetz.

Meines Wissens nahc muss man aber die Nutzung nur über 3 Monate nachweisen.
Sicherheitshalber fragst Du dazu mal Deinen Steuerberater.
Auch ein Anruf beim Finanzamt kann helfen, die kennen ja die Problematik und sind in so einem Fall meistens bereit, zu informieren. (Spart ihnen später ja Arbeit.) Dabei aber vorher überlegen, wie Du die geplante Nutzung darstellst.

Für einen landwirtschaftlichen Betrieb sollte es relativ problemlos möglich sein, einen DoKa bis 6 Personen oder einen Bus/TraPo mit herausnehmbaren Sitzen über den Betrieb laufen zu lassen.

Im Übrigen gibt es mittlerweile elektronische Fahrtenbücher, die einem sdie Sache erleichtern.

Ich hatte als Freiberufler sogar meine 1100er Kawasaki zusätzlich gewerblich laufen, weil die Nutzung entsprechend nachgewiesen war, mit Absetzung der Reparaturen usw. Das FA hat zuerst gezickt, dann aber klein beigegeben.

Bezüglich der Frage der Geländegängigkeit gilt, dass ein Kasten mit kurzem Radstand für Bodenwellen besser ist.
Bei der gedachten Nutzung dürften aber echte AT-Reifen eher eine Rolle spielen, damit Du auch bei schlechtem Wetter nicht stecken bleibst.
Die Qualität der Wege in Deinem Bereich kannst Du besser beurteilen, wenn ein Feldweg richtig ausgefahren ist, helfen auch 5cm mehr Bodenfreiheit nicht.

Nachträgliche Fenster im Kasten bei zusätzlichen Sitzen dürften die Stabilität kaum beeinflussen. Es wird zwar in der Mitte eine Blechverstärkung entfernt, aber dafür hat das Fester einen soliden Rahmen und wird fest eingebaut:
1679911624118.png
 
Hi,
Natürlich fragt das Finanzamt erst mal nach.

Wenn Du ein Fahrzeug für den Betrieb anschaffst und es nachweislich mehr als 50% betrieblich nutzt, gehört zwingend es zum Betriebsvermögen, da ist nichts mit 1% Regelung.

m. E. ist es etwas anders:
Wenn Du einen PKW für den Betrieb anschaffst und es nachweislich mehr als 50% betrieblich nutzt, gehört er zwingend zum Betriebsvermögen.
Die Aufwendungen für das Auto sind dann zwar Betriebsausgaben, aber es wird eine private Nutzung unterstellt, die du mit 1% je Monat vom Listenneupreis zusätzlich versteuern musst.
 
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Genau so ist es. Du musst ein Fahrzeug mindestens zu 50% betrieblich nutzen, um es überhaupt in das Betriebsvermögen zu bekommen. Um die 1% kommst Du nur drum herum, wenn Du es zu 100% betrieblich nutzt, und das musst Du Jahr für Jahr nachweisen. Zumindest so bei mir im deutschen Handwerk.
 
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Die 1% sind nicht zwingend.

Bestimmte Anzeichen stützen die Annahme der ausschließlich betrieblichen Nutzung. Dazu gehören:
  • Das Fahrzeug wird über Nacht ausschließlich auf dem Betriebsgelände geparkt. Es hat einen festen Stellplatz und der Schlüssel wird im Büro hinterlegt.
  • Allen Nutzern ist im Anstellungsvertrag oder per Geschäftsordnung die private Nutzung verboten.
  • Eine private Nutzung ist wegen der Beschaffenheit des Wagens ausgeschlossen: Das kann zum Beispiel für Lieferwägen mit aufwendigen Einbauten gelten.
  • Der Einzelunternehmer oder die Mitnutzer des Fahrzeugs haben private Fahrzeug

    Aber wie geschrieben - einfach mal nachfragen, wie es laufen kann.
 
Bei euch in D sind die KFZ Kosten im Vergleich zu A ja noch erwschwinglich.
Ich zahle für meinen 110kW T6 PKW € 714,36 jährlich an Steuer.
(und wir zahlen nach Leistung, d.h. 199PS sind noch deutlich teurer)
Dazu € 522,36 Haftpflicht in der besten Bonusstufe.
 
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ALLES. :D
Ups, ich war noch nicht fertig. Einen BiTurbo mit Austauschmotor und AGR Typ D kannst du auch in die engere Wahl einbeziehen.
Mein Kandidat soll vor kurzem einen neuen (überholten) Rumpfmotor, AGR und Turbo bekommen haben.
Außerdem eine Reinigung Partikelfilter mit Katalysator.
Reicht das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, überholt ist kacke
 
Willst Tipps und Ratschläge? @simsone2 weiß wovon er schreibt und er hat Recht damit. Wenn BiTurbo, dann einen mit Austauschmotor von VW, der auch nach TPI gewechselt wurde.
Ja, natürlich möchte ich Tipps und Ratschläge.
Nur wie geht man damit um, wenn man sich eigentlich schon für sein Wunschauto entschieden hat?
 
Ja, natürlich möchte ich Tipps und Ratschläge.
Nur wie geht man damit um, wenn man sich eigentlich schon für sein Wunschauto entschieden hat?
Guthaben überprüfen und dann entscheiden.
 
Guthaben überprüfen und dann entscheiden.
Manchmal will man den Rat nicht hören, obwohl man weiß, dass er richtig ist.

Ich werde morgen nochmal versuchen genaueres über den Austauschmotor herauszufinden.
 
Könnt ihr mir bitte mit den Austauschmotoren noch einmal auf die Sprünge helfen?
Müssen die tatsächlich immer neu sein?
Sind nicht die meisten überholt?
Was konkret ist an ordentlich überholten ATM schlecht?
 
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