gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

helgebernd

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www.ropestore.de
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
11/07
Motor
TDI® 77 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Startline
Hallo, habe ein T5 Multivan Startline gekauft. In der Beschreibeung und im Finanzierungsangebot sind einige Extras aufgeführt, unter anderem Tempomat, Fahrer und Beifahrer Sitze mit Armlehnen, drehbar, Alufelgen 275.....

Einen Tempomat habe ich noch nicht entdecken können, die vorderen Sitze habe ich nicht drehen können.

Kann ich nun zum Händler gehen und auf diese Extras ohne Probleme bestehen und nachrüsten lassen oder hätte ich alles bei Probefahrt / Übergabe nachprüfen müssen?

Muss ich nicht für die Alufelgen (nicht VW) eine ABE ausgehändigt bekommen oder dürfen die mir ein nicht verkehrstaugliches (was es genau genommen ohne Nachweis des Felgenherstellers ja ist) Auto verkaufen?

Grüße helgebernd
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Hi

Ob Tempomat (GRA) oder nicht siehst du am linken
lenkrad hebel. Wenn oben ein schalter (on, off) und links
zwei taster (+, -) sind dann hast eine GRA :)

Grusz max
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Hallo,

natürlich muss das Fahrzeug so übergeben werden wie beschrieben - wäre ja noch schöner.
Am Ende ist dann auch noch ein schwächerer Motor drinnen als beschrieben - oh, sorry. Das haben wir übersehen. Macht ja nix?!

Tempomat, Felgen sind Dinge die man nachrüsten kann, wenn man will.
Bei den Drehsitzen dürfte es schwierig und teuer werden.
Auf alle Fälle sollte man da noch mal über den Preis reden.
CE-Konformitätserklärung für Felgen sollten schon dabei sein. Wie soll der arme Polizist sonst wissen, ob du darfst oder nicht.

Michael
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Spätestens beim nächsten TÜV kriegst Du echte Probleme mit zugelieferten Felgen, und mit viel Pech darfst Du tauschen. Auf jeden Fall klären!

Nach dem abgeschlossenen Vertrag mit Deinem Anliegen anzukommen wird auf einigen Widerstand stoßen. Du solltest Dich argumentativ gut vorbereiten (Rückabwicklung fordern...die drehbaren Sitze waren absoluter Kaufgrund usw.), dann bekommst Du evtl. irgendwelche Freebies, oder was nachgerüstet. Wenn im Verkaufsexposé "Irrtümer vorbehalten" steht, hast Du zusätzliche Schwierigkeiten...

Das Ganze wird maßgeblich von der menschlichen Komponente abhängen. Auf Deiner, wie auch auf der Seite des Verkäufers.
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Es fehlen zugesicherte Eigenschaften, d.h. Du kannst Minderung des Kaufpreises verlangen, Nachbesserung (Verkäufer muß beschriebenen Zustand herstellen) oder Wandlung (Rückgabe gegen kaufpreiserstattung).

Grüße
mvb
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Hallo,
ich hatte ähnlichen Fall.
Nur geringere Sachen.
Mein Rechtschutz meinte ich könnte da was machen. Nachbesssern seitens des Verkäufers auf jeden Fall. Wandeln evtl.

Gruß
Hackl
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Wann hast du den MV denn gekauft? November 2007?
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Wann hast du den MV denn gekauft? November 2007?

Letzten Monat. Das Problem dabei war, dass ich nur kurz eine Probefahrt gemacht, das finanzielle geklärt habe und dann 3 Wochen im Ausland war. Die Abholung übernahm meine Freundin. Obwohl dass alles keine Rolle spielen dürfte, das Fahrzeug hat nicht die zugesicherten Eigenschaften und gut ist.

Ich bin bereits bei der Klärung und werde das Ergebnis dann posten.

:danke: an alle...
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Hallo, habe ein T5 Multivan Startline gekauft. In der Beschreibeung und im Finanzierungsangebot sind einige Extras aufgeführt, unter anderem Tempomat, Fahrer und Beifahrer Sitze mit Armlehnen, drehbar, Alufelgen 275.....

Einen Tempomat habe ich noch nicht entdecken können, die vorderen Sitze habe ich nicht drehen können.

Das Auto muss so ausgestattet sein wie es im Vertrag zugesichert wurde.
Wenn nicht, dann gehts in Richtung Betrug ...

Entweder bessert der Händler nach (nachrüsten, Preisabschlag) oder du gibst die Sache zurück und lässt dir den vollen Kaufpreis erstatten.

Automobilclubs wie zB der ADAC bieten idR eine kostenlose Rechtsberatung für solche Fälle ...
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Also das Auto ist jetzt seit 3,5 Stunden beim Händler um den Tempomat nachzurüsten. Der sagte mir das kann evtl. lange dauern..." müssen unter Batterie und ewig Kabel ziehen...ist nicht so einfach..."

Nachdem ich dem Händler fast eine Woche Zeit gegeben habe, mir die ABE für die Räder zu besorgen bin ich hingefahren. Die ABE habe ich ,oh Wunder, nach 5 Minuten Suchen bekommen. Trotz vorheriger Aussagen dass sie nicht aufzufinden sei und ich sie nicht evtl. bei Abholung mitbekommen hätte oder ..."vielleicht im Auto...?"

Wären schon mal zwei Sachen erledigt...wenns klappt mit dem Tempomat.

Bei den Drehsitzen sind sie nicht so "kooperativ". Ich sagte ich würde mich auch mit Drehkonsolen zufriedengeben. Aber bis jetzt kein Entgegenkommen.

Aussage vom :mad:"...dann müssen Sie halt mit Anwalt kommen..."

Komisch ist, dass sie den Tempomat nachrüsten obwohl sie sich keiner Schuld bewusst sind. Der :mad: sagte "...man muss sich ja auch ein bischen entgegenkommen..." .
Warum sollte mir ein kapitalistisch orientiertes Unternehmen sowas schenken ? Vielleicht doch ein schlechtes Gewissen?

Bis denne helgebernd
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Hallo,

...dazu benötigt man doch nicht unbedingt einen Anwalt.

Kurzes Anschreiben mit Fristsetzung zur Behebung der Mängel, bzw. Lieferung der zugesicherten Teile.
Vergeht dieses Frist Tatenlos .......einfach eine Anzeige wegen Betrug stellen .......von da an geht alles seinen Lauf.

Falls du jedoch eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich da überhaupt nicht zögern.

Gruß
Claus
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Hallo,
wenn in der Beschreibung Drehsitze 1 Siztreihe stand, sind die Sitze im Fahrgastraum gemeint!

Gruß Jürgen
 
AW: gekauftes Fahrzeug nicht wie beschrieben

Hallo,
wenn in der Beschreibung Drehsitze 1 Siztreihe stand, sind die Sitze im Fahrgastraum gemeint!

Gruß Jürgen

Auszug aus den Extras:

....Sitze im Fahrerhaus: Sitze Fahrer und Beifahrer mit Armlehnen, drehbar...

darauf habe ich schon geachtet bevor ich dem Händler irgendetwas vorwerfe

Grüße helgebernd
 
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