Gasprüfung - dringend Hilfe benötigt

sonja

Jung-Mitglied
Ort
Salzgitter
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
04/06
Motor
TDI® 96 KW
DPF
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RNS MFD DVD mit Soundsystem
Hallo,

bin gerade etwas ratlos und hilflos. Mein Lebensgefährte steht gerade beim Gasprüfer für die alljährliche Gasprüfung. Da auf diesem gelben Zettel für die Gasanlage steht : "Prüfbescheinigung gem. DVGW Arbeitsblatt 607 Herstellerbescheinigung nach DIN EN 1949" - der Gasprüfer brauch jetzt genau diese Prüfbescheinigung ....? Wir haben nichts weiter in unseren Unterlagen - was ist das, und wo bekomm ich das her, wenn wir es nicht mehr haben? Ohne diese Bescheinigung gibt es wohl Schwierigkeiten die Gasanlage abzunehmen - weil es lt. Prüfer auch Schwierigkeiten beim T5 Cali mit einer Gasleistung gab und auch eine Rückrufaktion (?)

...aufdemschlauchstehundnichtweiterweiss....
 
AW: Gasprüfung - dringend Hilfe benötigt

Hallo Sonja,

ich habe zwar keinen Cali aber einen Wohnwagen und versuche mal trotzdem zu helfen.

Für Gasprüfung aller 2 Jahre ist diese gelbe Prüfbescheinigung beim Gasprüfer vorzulegen. Wenn ihr diese nicht mehr besitzen tut, dann kann man sich eine neue Bescheinigung ausstellen lassen (für 10-15€?). Dazu muß der Prüfer dann allerdings die gesamten Daten der Gasanlage neu eintragen - was ungern gemacht wird:mad:.
Weitere Unterlagen für die Prüfung werden nicht benötigt.

Wenn der Prüfer dort Probleme macht, fahrt mal am besten zu einen Campinghändler (oder zu einer Heizungsfirma) die machen das sehr oft unkomplizierter.

Gruß Göran
 
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Hallo,
da Ihr wisst, das dieser Zettel "gelb", ist scheint Ihr ihn ja noch zu haben.
Hier muss der Prüfer die erfolgte Prüfung eintragen.

Eine Rückrufaktion gab es schon mal, da waren aber nur bestimmte Fzg aus eine bestimmten Bauzeitraum betroffen.

Wenn Euer Gasprüfer nicht weiss was er da machen soll, dann würde ich schleunigst wechseln. Auch beim TÜV geht das recht unkompliziert, und die wissen (meistens) was zu prüfen ist und wie.

Wo wolltet Ihr den die Gasanlage prüfen lassen??
 
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also Eure Antworten bestätigen meine Vermutung.

Also ja - wir haben noch den gelben Zettel - also die Prüfbescheinigung - das hatten wir extra vor dem Besuch beim Prüfer nachgesehen - dieser Vermerk auf dem gelben Zettel - also gemäß DVGW Arbeitsblatt 607 usw. ist nur die Art und Weise wie die Prüfung zu erfolgen hat bzw. erfolgt ist, wenn ich das richtig verstehe - und das sollte doch eigentlich der Prüfer wissen .... oh je.... die Adresse hatten wir aus den gelben Seiten....
die Campinghändler waren schon alle "voll" vor Ostern - aber hätt´ich das gewußt, wären wir lieber ohne Plakette gefahren....
mein Lebensgefährte wartet mittlerweile seit 2 Stunden dort - bin gespannt was dabei raus kommt bzw. wieviel der nette Prüfer nachher für seine Arbeit haben will....
 
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wären wir lieber ohne Plakette gefahren....




Hallo Sonja !
Ohne oder mit abgelaufener Plakette kann man jahrelang fahren, eine Gasprüfung ist nicht Pflicht bei der HU. Ihr hättet Euch Zeit lassen können
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Hallo,

hab zwar keinen Cali vor der Tür, aber bei dem Thema wollte ich immer schonmal was fragen.
Als in meinem Bulli die Gasanlage eingebaut wurde, hat der Prüfer neben dem Kennzeichen hinten eine 5-Mark Stück große goldene Prüfplakette aufgeklebt. Das sieht sehr bescheiden aus.
Ich bin drauf und dran die Plakette innerhalb vom Bulli im Gaskasten zu verkleben.
Nun habe ich aber gehört, das das nicht erlaubt ist.
Habt ihr auch so eine Plakette hinten dran?

Gruß,

Fermi
 
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Ja, die soll auch außerhalb sichtbar sein.
Es soll Campingplätze geben, die darauf achten.
 
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soll oder muss?
wäre auch eine Frage die mich interessiert.
chrom am Auto , in begrenzter Menge ja, aber Gold, nein
er stört das Bild von hinten.wie das TDI
 
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hatten wir hier nicht einen Gasprofi? wer war denn das , es hat doch so ein Thema schon mal gegeben.das war aber noch die Nicht Cali Zeit.
 
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Ohne oder mit abgelaufener Plakette kann man jahrelang fahren, eine Gasprüfung ist nicht Pflicht bei der HU. Ihr hättet Euch Zeit lassen können
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So ist es! Die Gasanlage ist nicht TÜV-relevant, außer sie ist in die Fahrzeugpapiere eingetragen (z.B. als Heizung fürs Auto). Viele wissen das nicht und der TÜV und einige Werkstätten nutzen das zum Teil auch aus. Sei es auch aus Unwissenheit.

Ja, die soll auch außerhalb sichtbar sein.
Es soll Campingplätze geben, die darauf achten.

Ich mußte mit meinen Wohnwagen auf manchen Campingplätzen schon die Prüfbescheinigung vorlegen, um Einlass zu bekommen. Die CP-Betreiber sind dann auch schon um meine "Wohnung" herumgeschlichen und haben den Aufkleber gesucht.

Gruß Göran
 
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Ich kann leider nicht auf den Tread verlinken.
Es gibt Infos unter "Gasprüfung" von T2-Fahrer:
Inzwischen sind die gesetzlichen Vorgaben aber so, daß bei einem Wohnmobil, Campingbus oder sonstigem Fahrzeug mit einer Flüssiggasanlage im Fahrzeuginnenraum das Vorliegen der bestandenen Gasprüfung sehr wohl für das Bestehen der Fahrzeug-Hauptuntersuchung erforderlich ist.
Anders verhält es sich beim Wohnanhänger, da hier während der Fahrt keine Person durch evtl. austretendes Gas zu Schaden kommen kann. Hier ist eine fehlende Gasprüfung kein Hinderungsgrund für die Zuteilung der amtl. HU-Plakette.
 
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wollte nur noch schnell loswerden, dass uns der Spass nun 37 Euro gekostet hat und der Aufkleber innen im Schrank (bei der Gasflasche) angebracht wurde. Hat der Prüfer von ganz alleine gemacht - vielleicht weil er es nicht besser wußte - aber das Ding ist auch viel größer, nicht wie bisher ein 5-Markstück großer Aufkleber, sondern länglich mit noch ein bischen blabla drauf ....nja ich bin froh, dass dieser Aufkleber nun nicht mehr das Antlitz des Calis beeinträchtigt :D und wir werden abwarten ob es irgendwer beanstanden wird, dass er nicht aussen angebracht wurde...
 
AW: Gasprüfung - dringend Hilfe benötigt

...daß bei einem Wohnmobil, Campingbus oder sonstigem Fahrzeug mit einer Flüssiggasanlage im Fahrzeuginnenraum das Vorliegen der bestandenen Gasprüfung sehr wohl für das Bestehen der Fahrzeug-Hauptuntersuchung erforderlich ist.

Mit meinem Winnebago war ich 2001 das letzte mal bei der Gasprüfung. Danach dann jedes Jahr zum TÜV ( über 3,5to), bisher immer glatt durchgekommen! Dies Jahr war ich noch nicht da. Vielleicht bin ich ja dann jetzt fällig
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Eine Plakette hatte ich dann natürlich die letzten Jahre auch nicht mehr geklebt. Es hat niemanden gestört. (im Schein ist nur der 60ltr Gastank eingetragen)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo Sonja,

die ovale, orangefarbene Plakette muß in den Flaschenkasten, sie gibt Auskunft über den Betriebsdruck der Anlage (30 oder 50 mbar), hat aber nichts mit der Gültigkeitsdauer der Gasprüfung zu tun.

Die runde goldfarbene Plakette mit der Jahreszahl muß nach wie vor ans Heck. Man kann sie ja halbwegs dezent neben dem Kennzeichen anbringen.

Entscheidend ist aber der Nachweis in Form der gelben Bescheinigung !!

@ MASOZE:

Wohnmobil ohne gültige Gasprüfung (gelbe Bescheinigung): bei HU erheblicher Mangel, keine Plakette!
Sicher wird das auch mal im Eifer des Gefechts übersehen oder vergessen, so wie auch nicht jeder Rotlicht-Verstoß an der Ampel Folgen hat.
(Bei Wohnwagen verhält es sich anders, da hier der Fahrzeugführer nicht durch evtl. während der Fahrt austretendes Gas beeinträchtigt werden kann.)

Gruß T2-Fahrer
 
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@ achim
Hallo, diese Fragen wurden hier unter gleicher Rubrik Gasprüfung" schon in einem Thread (eröffnet von california115) am 26.9.07 angesprochen und diskutiert. Leider blicke ich noch nicht bei der fachgerechten Verlinkung durch.

Damals schrieb ich:
"...da alles in Deutschland geregelt ist, ist natürlich auch die Wiederholungsprüfung alle zwei Jahre für "Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen" in dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 geregelt. Im jetzt gültigen Stand aus dem Jahre 2004 dieses Arbeitsblattes heißt es im Abschnitt 5.2. Wiederholungsprüfung:

Der Zustand und, soweit vorhanden, Änderungen der Flüssiggasanlage sind in einer Prüfbescheinigung festzuhalten. Werden keine Mängel festgestellt, darf die Flüssiggasanlage weiterbetrieben werden und eine Prüfplakette soll vergeben werden. In der Prüfbescheinigung ist der Betreiber auf die Frist für die nächste Wiederholungsprüfung hinzuweisen.

Die Prüfplakette soll vergeben werden, muss aber nicht (Empfehlung!). Meine Cali-Gasprüfplakette habe ich ohne Beanstandungen in den Flaschenschrank geklebt. Prüfbescheinigung ist aber Pflicht und muss bei den Fahrzeugpapieren (Bordbuch) sein!"

Soweit hat sich meines Wissens im gültigen Arbeitsblatt G 607 noch nichts geändert. Habe auch beim TÜV im Januar 08 damit keine Probleme bekommen.

Gruß wima
 
AW: Gasprüfung - dringend Hilfe benötigt

...Wohnmobil ohne gültige Gasprüfung (gelbe Bescheinigung): bei HU erheblicher Mangel, keine Plakette!

:danke:für den Hinweis, T2-Fahrer,

da hab ich ja bisher wirklich Glück gehabt. Wenn man bedenkt, daß ich sowohl beim TÜV Lüneburg als auch beim TÜV Uelzen und Lüchow in den letzten Jahren anstandslos in dieser Sache durchgeflutscht bin, kommen allerdings jetzt leichte Zweifel an der Kompetenz unserer regionalen Dienste auf.

Vorsichtshalber werd' ich doch lieber erst zum Abdrücken gehen.
 
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@ Masoze

Es ist letztlich deine eigene Sicherheit, nochdazu wo bei dir - wie du schreibst - schon länger keine Gasprüfung gemacht wurde ist es absolut ratsam.
Auch der eingebaute Druckminderer nach der Flasche sollte dabei inspiziert und ggf. ausgetauscht werden.

Aber auch bei der Gasprüfung gibt es sehr große Preisunterschiede am Markt:

mir wurden zwischen 20 und 50 Euro schon alle möglichen Preise genannt, Plaketten wurden oft noch extra mit 1-2 Euro berechnet.

Bei DEKRA liegt der aktuelle Preis bei knapp 30.- Euro incl. Plakette.

Gruß T2-Fahrer
 
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