Gaskochereinbau-50mbar

2look4

Aktiv-Mitglied
Ort
Gröbenzell
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
Mai 04 / gekauft Dez. /08
Motor
TDI® 96 KW
DPF
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
Delta
Umbauten / Tuning
Drehkonsole Beifahrersitz, Audiolink ipod, 2.Batt., AirTop2000, Campingausbau
Spritmonitor ID
FIN
WV2ZZZ7HZ4H084xxx
Hallo zusammen,

folgendes Projekt steht an. Einbau eines 2-Flammen-Gaskochers.
Leider habe ich zu spät festgestellt, dass es da so eine Vorschrift gibt, dass ich im Bus wohl nur noch mit 30 mbar herumhantieren darf. Es ist leider ein 50mbar Kocher geworden.

Wie schaut es bei euch aus? 30 oder 50 mbar. Hatte jemand schon mal beim TÜV Probleme wegen der 50 mbar in einem Neuwagen?

Der Kocher wird auf Vollauszugsschienen am Heck installiert. Die kleine blaue Campinggazflasche wird mit einem Gurt im Heck festgezurrt. Deshalb wird der Kocher mit einem Schlauch versorgt.

mfG Jörg
 
AW: Gaskochereinbau-50mbar

Hallo,

bist du sicher, dass nur noch 30mbar-Geräte zugelassen sind?

Ich erinnere eine Vorschrift, nach der die 30mbar-Anlagen mit einem Aufkleber "30mbar" gekennzeichnet sein müssen. Aber ein Verbot von 50mbar-Anlagen im Bus ist mir nicht bekannt.

Aber ich bin kein Fachmann.....:confused:


Schönen Tag noch

Lambert
 
AW: Gaskochereinbau-50mbar

Die kleine blaue Campinggazflasche wird mit einem Gurt im Heck festgezurrt

Da wäre ich aber vorsichtig, die muß dann in einen zum Innenraum dichten Kasten mit Entlüftung nach außen.

Wenn Du kein Wohnmobil draus machen willst, nimm flache Kartuschenkocher,
die gelten als Ladung.
 
AW: Gaskochereinbau-50mbar

Hallo!

Die werden es ja wohl wissen (steht weiter unten):

Campingbusausbau Ratgeber 09 - Gasanlage

Gasanlage 30 mbar oder 50 mbar!
Seit dem 01.01.2003 gilt die neue EN 1949 und die EN 12864. Daher dürfen bei Neufahrzeugen und Neu zugelassenen Fahrzeugen nur noch Druckregler der neuen Norm mit 30 mbar verwendet werden.
Neuzulassungen dürfen nur noch mit 30 mbar Betriebsdruck ausgerüstet werden. Die Änderung des Betriebsdrucks auf 30 mbar erfolgt im Zuge der EG-Harmonisierung. Es dürfen nur Druckregelgeräte und Verbrauchsgeräte (Heizung, Kocher, Kühlschrank, Boiler usw.) des gleichen Betriebsdrucks in einem Fahrzeug betrieben werden, das heißt:
30 mbar für Neufahrzeuge,
30 mbar oder 50 mbar für Fahrzeuge älter als 01.01.2003

Auf der Homepage stehen noch mehr Tipps.
 
AW: Gaskochereinbau-50mbar

Genau daher habe ich auch die Info.
Naja, egal. Bevor es zum TÜV geht kommt er halt wieder raus und fertig. Wenn's früher geklappt hat, dann wird es jetzt auch klappen. So oft stand ja nichts in der Presse, dass ein WoMo explodiert ist wegen einer defekten Gasleitung...
 
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