Gaskocher im Bus..Gefahren?

Nein, aber der Einbau einer 220V Kochplatte wird schwerer. Einfach den Stecker rumbaumel lassen geht dann nicht mehr.
Selber bauen wird auch schwerer, denn es muß ja nachher jemand dafür unterschreiben.
 
Nein, aber der Einbau einer 220V Kochplatte wird schwerer. Einfach den Stecker rumbaumel lassen geht dann nicht mehr.
Selber bauen wird auch schwerer, denn es muß ja nachher jemand dafür unterschreiben.
Na Gott sei Dank.
 
Nach der neuen Arbeitsanweisumg sind Kartuschenkocher eben wegen fehlendem G607 und dem Temperaturproblem laut Arbeitsanweisung nicht mehr bei Neuabnahme der WoMo Zulassung erlaubt.
Evtl.ist das ja noch nicht bis zu jedem Prüfer durchgedrungen.
Gruss
Ein Kartuschenkocher ist keine "Flüssiggasanlage in einem Fahrzeug".
Und nur für eine solche Anlage ist G607 zuständig.
Zündsicherung und Innenraumzulassung muss er aber haben.
Firmen wie Spacecamper rüsten noch heute unverdrossen ihre Wohmobile mit Kartuschenkochern aus und haben 0 Probleme bei der Zulassung.
... Und ich auch keine beim TÜV-Termin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann hätten die aber schnell überarbeitet...


Auszug aus dem VdTÜV-Merkblatt 740 vom 30.08.2019

7.2.6 Gaskartuschen- und Spirituskocher
Gaskartuschenkocher sind Gasgeräte und keine Gasanlagen im Sinne des DVGW. Voraussetzung für einen Betrieb im Innenraum von Wohnmobilen ist eine Zündsicherung (siehe Punkt 7.2.6). Die Gaskartusche von Kartuschenkochern muss im montierten Zustand des Kochers auswechselbar sein. Dies gilt auch für Spirituskocher hinsichtlich deren Befüllbarkeit.

7.2.6 Kochmöglichkeit
Die Kochmöglichkeit muss mit einem fest verbauten Kocher ausgerüstet sein, der für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet ist; Gaskocher benötigen z. B. eine Zündsicherung. Der Kocher darf auszieh-, klappbar oder o.ä. sein. Eine alleinige feste Verbindung zum Fahrzeug mittels Gasschlauch oder Elektroleitung ist unzulässig.
Eine Eignung für den Betrieb in Innenräumen ist nicht erforderlich, falls der Kocher zwar fest im Fahrzeug verbaut ist, aber zum Betrieb ausgezogen und nur außerhalb des Innenraums gekocht wird (siehe Abbildung 7).
Bei der Begutachtung der Kochmöglichkeit ist auf eine ausreichende Feuersicherheit beim Kocherbetrieb zu achten, siehe z. B. Abbildungen 2 und 3.
 
Unsere Anweisung ist wie gesagt vor weniger als 2 Monaten gekommen.
Die Seite vom TÜV ist on 2019.
Ich habe da mal ne Mail hingeschrieben.
Gruss
 
Die Kittelfarbe ist unwichtig, die inneren Werte zählen ;)
 
Mach du mal, aber die Vorschriften kommen eh irgendwann überall an.
Es geht aber nur um Neuabnahmen, das hast du hoffentlich verstanden.
Ich sehe das Problem sowieso nicht, dann kommt zur Abnahme halt ein Spirituskocher rein.
Gruss
 
Monoman, ich hab‘ jetzt erst begriffen, dass dieser Beitrag mir galt.

Selbstverständlich habe ich verstanden, dass es hier um zukünftige Umschlüsselungen geht. Und den „Trick“ mit dem Spirituskocher anstelle eines Gas-Kartuschenkochers haben vermutlich mehrere Leute bereits so angewendet und werden es auch weiterhin tun. Das war aber auch nicht Gegenstand meiner Empörung.

Mir geht es um die Arroganz einiger Prüforganisationen, die sich immer noch aufspielen wie Halbgötter in grau. Eine Prüforganisation hat den technischen Zustand eines Kfz und etwaige Gefahren, die sich aus vorgenommenen Veränderungen ergeben, zu beurteilen.

Ob sich jedoch eine Kochmöglichkeit (die ja zwingend zur Einstufung als Wohnmobil erforderlich ist) innerhalb des „Wohnbereiches“ oder in Form einer Heckküche, außerhalb des Selben befindet, darf in keinster Weise Prüfkriterium sein. Sehr wohl ist im Falle eines Heckkücheneinbaus zu prüfen, ob dieses Modul (nehmen wir an, es stünde auf einem Schwerlastauszug) gegen versehentliches einfahren gesichert ist, der Kocher für den Innenraum zugelassen ist und eine Zündsicherung besitzt, aber mehr auch nicht.

Das bringt mich unweigerlich zu der Frage, ob sich die Prüforganisationen an dieser Stelle zu Handlangern des Staates, also im Besonderen der Steuerbehörde machen. Prüforganisation sind keine staatlichen Einrichtungen!

Und um jetzt den Kreis zu schließen: Selbstverständlich mache ich einen großen Bogen um Prüforganisationen, die ihre eigenen (in diesem Fall sehr realitätsfernen) Vorschriften kreieren.



Gruß

Menz
 
Monoman, ich hab‘ jetzt erst begriffen, dass dieser Beitrag mir galt.

Selbstverständlich habe ich verstanden, dass es hier um zukünftige Umschlüsselungen geht. Und den „Trick“ mit dem Spirituskocher anstelle eines Gas-Kartuschenkochers haben vermutlich mehrere Leute bereits so angewendet und werden es auch weiterhin tun. Das war aber auch nicht Gegenstand meiner Empörung.

Mir geht es um die Arroganz einiger Prüforganisationen, die sich immer noch aufspielen wie Halbgötter in grau. Eine Prüforganisation hat den technischen Zustand eines Kfz und etwaige Gefahren, die sich aus vorgenommenen Veränderungen ergeben, zu beurteilen.

Ob sich jedoch eine Kochmöglichkeit (die ja zwingend zur Einstufung als Wohnmobil erforderlich ist) innerhalb des „Wohnbereiches“ oder in Form einer Heckküche, außerhalb des Selben befindet, darf in keinster Weise Prüfkriterium sein. Sehr wohl ist im Falle eines Heckkücheneinbaus zu prüfen, ob dieses Modul (nehmen wir an, es stünde auf einem Schwerlastauszug) gegen versehentliches einfahren gesichert ist, der Kocher für den Innenraum zugelassen ist und eine Zündsicherung besitzt, aber mehr auch nicht.

Das bringt mich unweigerlich zu der Frage, ob sich die Prüforganisationen an dieser Stelle zu Handlangern des Staates, also im Besonderen der Steuerbehörde machen. Prüforganisation sind keine staatlichen Einrichtungen!

Und um jetzt den Kreis zu schließen: Selbstverständlich mache ich einen großen Bogen um Prüforganisationen, die ihre eigenen (in diesem Fall sehr realitätsfernen) Vorschriften kreieren.



Gruß

Menz


und? wie ist es ausgegangen? hast Du's geschafft? wir sind auch an dem Thema dran .... :D
 
Hi seebee,

Die WoMo-Zulassung hatte mein Fahrzeug bereits vorher. Ich hatte es seinerzeit genau so gemacht wie oben beschrieben (also mit einem Spirituskocher zur Prüfung gefahren und danach einen Gaskocher verbaut). Man muß halt zum nächsten HU-Termin wieder zurückrüsten.
Verbaut ist der Kocher in einer Heckküche auf einem Schwerlastauszug. Der Prüfer meinte dazu, dass eine solche Konfiguration ja auch in Fahrzeugen verbaut ist, welche von gewerblichen Ausbauern hergestellt werden. Die gibt es dann wahlweise, auch in dieser Form, mit WoMo-Zulassung. Also kein Problem (war halt ein realitätsnaher Prüfer).

Viel Erfolg bei eurer WoMo-Zulassung.

Gruß
Menz
 
Ich habe vor ein paar Wochen die WoMo-Zulassung für meinen T5 erhalten. Da im Netz diverse zum Teil widersprüchliche Beiträge zu finden sind, habe ich im Vorfeld mit Gutachtern der Prüforganisationen telefoniert.
Für mich war klar, dass meine Kochgelegenheit auf den Heckauszug kommt. Ein Kocher im Innenraum kommt für mich aus diversen Gründen nicht in Frage.
Erstes Telefonat mit der DEKRA: eine Kochgelegenheit auf einem Heckauszug wird nicht akzeptiert. (Dies deckt sich mit den Informationen, die ich im Vorfeld im Netz gefunden hatte)
2. Anruf. Dieses Mal beim TÜV. Ergebnis: wenn die Kochgelegenheit fest mit dem Auszug verschraubt ist und nur mit Werkzeug abmontiert werden kann, steht der Abnahme nichts im Weg. (Also keine Flügelmuttern oder Sternschrauben)
Voraussetzung bei Gas: der Kocher darf nicht über eine Gasflasche mit Druckminderer betrieben werden (sonst müsste die Flasche in einem Gaskasten mit Belüftung nach außen verstaut werden und ich müsste eine Gasprüfung durchführen lassen) und er muss für den Betrieb innerhalb geschlossener Räume zugelassen sein. Also kam nur ein Gaskartuschenkocher oder ein Elektrokocher in Frage. Ich entschied mich für einen Gaskartuschenkocher.
Im Telefonat erwähnte der Gutachter noch, dass auch der Heckauszug so befestigt sein muss, dass er nur mit Hilfe von Werkzeug entfernt werden kann. Dieses „Problem“ habe ich mit einem Anschlagswinkel gelöst.
Wie gesagt: es gibt Bestimmungen, die von DEKRA und TÜV unterschiedlich ausgelegt werden. Einfach vorher bei verschiedenen Organisationen anrufen und dann dort begutachten lassen, wo man mit geringstem Aufwand zum Gutachten kommt.

Zur Eingangsfrage des Threadstellers zu den Gefahren: in den 70er Jahren hatten wir einen T1 mit Campingausbau. Die Küche im Innenraum wurde mit Gas (Flasche) betrieben.
Nach längerer Fahrt hielten wir an, um eine Zigarettenpause zu machen. Also anhalten, Türen öffnen um auszusteigen und schon vor dem aussteigen eine Zigarette angezündet. Es gab eine heftige Stichflamme und die Druckwelle war trotz geöffneter Türen noch sehr deutlich zu spüren.
Die Gasflasche war nicht abgedreht und der Schlauch zum Kocher hatte sich gelöst.....
Wären die Türen nicht offen gewesen, hätte ich diesen Beitrag heute möglicherweise nicht schreiben können.
 
Hi seebee,

Die WoMo-Zulassung hatte mein Fahrzeug bereits vorher. Ich hatte es seinerzeit genau so gemacht wie oben beschrieben (also mit einem Spirituskocher zur Prüfung gefahren und danach einen Gaskocher verbaut). Man muß halt zum nächsten HU-Termin wieder zurückrüsten.
Verbaut ist der Kocher in einer Heckküche auf einem Schwerlastauszug. Der Prüfer meinte dazu, dass eine solche Konfiguration ja auch in Fahrzeugen verbaut ist, welche von gewerblichen Ausbauern hergestellt werden. Die gibt es dann wahlweise, auch in dieser Form, mit WoMo-Zulassung. Also kein Problem (war halt ein realitätsnaher Prüfer).

Viel Erfolg bei eurer WoMo-Zulassung.

Gruß
Menz

Hi Menz,
:uuups: ich komm erst jetzt wieder ins Forum ... tut mir leid, diese verspätete Reaktion auf Deine superschnelle nette und informative Antwort.
Um so herzlicher: Dankeschön!

Mal schauen mit unserer Womo-Zulassung. Denn wir sind nicht sicher, ob uns dann nicht unsere Zweierrückbank ausgetragen werden würde. Die haben wir nämlich ausgebaut, um das Bett einzubauen. Wir haben es aber so konstruiert, dass wir ein Teil rausschrauben können. Dann bleibt die hintere Hälfte der Bettplattform und davor kann die Rückbank wieder rein.
Weißt Du da zufälligerweise etwas drüber?
Naja, ich glaub, am besten machen wir mal ein Info-Treffen mit einem TÜV-Menschen und sinnvollerweise (wenn ich es im Forum richtig lese) auch noch eins mit einem DEKRA-Gutachter und hören uns an, was die zu sagen haben.
Momentan widmen wir uns aber grad anderen Dingen ...

Grüße
seebee
 
Die haben wir nämlich ausgebaut, um das Bett einzubauen.
Das ist aber klar, bei einer Womo Neuabnahme werden nur die (konformen) Sitzplätze eingetragen, die zum Zeitpunkt der Prüfung vorhanden und verbaut sind.
 
Hi,
das stimmt m.E. nicht ganz.
Mir wurde gesagt, dass bei einem Schienensystem wie z.B. Schnierle auch mehr eingetragen werden können, als gerade drin stehen, weil das System darauf ausgelegt ist. Man kann also einen Zusatzsitz kaufen, ohne dass man zum Tüv muss. Ist beim Sharan ja auch so.
Wie das vorne gerechnet wird, weiss ich auch noch nicht, bei mir war eine Doppelsitzbank drin, die einem Drehsitz weichen musste.
Ich schätze aber mal, dass das dann nur noch als einer zählt und Rückbaumöglichkeit nicht eingetragen wird.

Ich werde es aber sehen, wenn es soweit ist. Das System ist bestellt, bin mal gespannt, wann es soweit ist.
 
Nee,

nur die Schienen und die SL3-Sitzbank.

Den Boden mache ich dann selbst. Alu gefällt mir nicht im Camper, und der angebotene Kunststoff-Plasteboden ist wohl recht gut, aber eben Plaste. Ich will eine festere Platte (Siebdruck), die auch mal einen Hauptständer vom Motorrad verträgt und als Belag kommt leicht austauschbares PVC drauf. Da habe ich gute Erfahrungen im Bus mit gemacht.
 
Das ist aber klar, bei einer Womo Neuabnahme werden nur die (konformen) Sitzplätze eingetragen, die zum Zeitpunkt der Prüfung vorhanden und verbaut sind.

oh ... Danke für Deine Klarstellung!
Ja, so was Ähnliches hab ich mir fast gedacht.
Das wären dann also nicht mehr 4, sondern nur 2 Sitze = unsere beiden Vordersitze (Fahrersitz, Beifahrersitz). Die 2er-Rückbank also nicht, weil sie nicht drin ist, wenn wir den Bus zur WoMo-Abnahme vorstellen. Richtig?

Da frag ich mich, ob die ganze Chose überhaupt so sinnvoll ist.
Muss mal in einem anderen Thread gucken, was man da überhaupt sparen könnte ....

Ich wünsch Dir, dass Dein Cali bald kommt!!!!
 
Hi,
das stimmt m.E. nicht ganz.
Mir wurde gesagt, dass bei einem Schienensystem wie z.B. Schnierle auch mehr eingetragen werden können, als gerade drin stehen, weil das System darauf ausgelegt ist. Man kann also einen Zusatzsitz kaufen, ohne dass man zum Tüv muss. Ist beim Sharan ja auch so.
Wie das vorne gerechnet wird, weiss ich auch noch nicht, bei mir war eine Doppelsitzbank drin, die einem Drehsitz weichen musste.
Ich schätze aber mal, dass das dann nur noch als einer zählt und Rückbaumöglichkeit nicht eingetragen wird.

Ich werde es aber sehen, wenn es soweit ist. Das System ist bestellt, bin mal gespannt, wann es soweit ist.

Interessant ... Aber vermutlich gilt das für uns nicht, denn leider haben wir kein Schienensystem, sondern einfach den Trapo Kombi mit Fahrersitz, (drehbarem) Beifahrersitz und – das war in der Konstellation möglich, weil er ein Reimport aus Belgien war – eine Zweier-Rückbank, aber die halt nicht in Schienen, sondern nur mit den Haltedingern im Boden.

Alles Gute bei Deinem Aus-/Umbau. Siebdruckplatte als Boden ist super – haben wir auch. Ich drück Dir die Daumen, dass es bald weitergeht.
 
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