Hallo t5174dd,
di Idee mit einem Y-Stück mit DVGW-Prüfzeichen und dem beschriebenen Grill ist hübsch, aber nach geltenden Regeln des DVGW-Arbeitsblatt G 607, Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen nicht zulässig.
Der Gaskasten muss bei Betrieb, also bei der Entnahme von Gas geschlossen sein, falls z. B. bei einem Defekt das Sicherheitsventil (auch Regler genannt) im Druckminderer Gas ausbläst.
Dann darf ein Anschlussschlauch nur max. 40 cm lang sein, also Grillen im Heckbereich?
Einzig möglich ist eine aufwändige Installation eines fest verlegten Gasrohres vom Regler zu einer Außenwand-Gassteckdose mit Abnahme und Eintragung in das Gasprüfheft.
Und dann ist da noch bei einem solchen Vorhaben der minimale Platz im Bereich über dem Flaschenventil und Regler, zumal noch eine spezielle zweite Durchführung durch den Gaskasten/ Frischwasserbehalter gasdicht erstellt werden muss.
Dann lieber die Gasflasche herausnehmen und im Freien das Essen mit oder ohne Scott bereiten.
Gruß wima