hoppen123
Top-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 27.11.2003
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Extras
- Climatronic, AHK,Tempomat, Funkuhr
- Umbauten / Tuning
- PDC, Alarmanlage, selbstgebautes Multiflexboard für kurze Schienen
Ich habe innerhalb der Garantiezeit bei meinem Freundlichen eine Garantieverlängerung abgeschlossen. Er hat diese nicht angenommen, da Mängel aus der Garantiezeit nicht abgearbeitet wurden und eine Garantieverlängerung dann nicht möglich sei. Es stände mir das Recht der Wandelung zu.
Nach Behebung des Mangels wurde mir mitgeteilt, das ich das Fahrzeug vorführen soll. Es kam ein Gutachter der Dekra. Das Fahrzeug wurde untersucht und für mängelfei befunden. Das war am 02.07.2006.
Auch nach mehrmaligem Nachfragen wurde mir immer nur erklärt das dies noch in der Abwicklung sei.
Folgende Fragen ergeben sich für mich:
- Da wird in Deutschland vertragsfreiheit haben, muss der Freundliche bzw. VWN eine Garantieverlängerung annehmen?
- Ist ein Vertrag auch ohne Dokumente nur durch Vorführung beim Freundlichen bereits zustandegekommen?
- Zahlt VWN für die Jetzt auftretenden Mängel?
Ich hoffe nicht das jemand ähnliche Probleme hat.
Michael
Nach Behebung des Mangels wurde mir mitgeteilt, das ich das Fahrzeug vorführen soll. Es kam ein Gutachter der Dekra. Das Fahrzeug wurde untersucht und für mängelfei befunden. Das war am 02.07.2006.
Auch nach mehrmaligem Nachfragen wurde mir immer nur erklärt das dies noch in der Abwicklung sei.
Folgende Fragen ergeben sich für mich:
- Da wird in Deutschland vertragsfreiheit haben, muss der Freundliche bzw. VWN eine Garantieverlängerung annehmen?
- Ist ein Vertrag auch ohne Dokumente nur durch Vorführung beim Freundlichen bereits zustandegekommen?
- Zahlt VWN für die Jetzt auftretenden Mängel?
Ich hoffe nicht das jemand ähnliche Probleme hat.
Michael