fanthomas
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Berlin
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 08 / 2018
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Trendline
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Hallo Gemeinde,
jaaaaa ich weiß - es gibt schon -zig Posts zum Thema Garantieverlängerung. Aber unseren speziellen Fall konnte ich dabei noch nicht finden und mache daher hier trotzdem noch einen neuen Fred auf. Und zwar:
Wir kaufen gerade ein (wie ich finde) seltenes Exemplar - nämlich einen T6 Multivan mit EZ 08/18 und sage und schreibe nur knapp 2.000 km auf der Uhr. Die Werksgarantie läuft demnach noch sieben Monate bis August.
FÜR die GV spricht m.E., dass der Wagen bis zum Ablauf der WG vermutlich kaum mehr als 10.000 km runter haben wird und sich eventuelle Defekte bis dahin (hoffentlich!) kaum äußern werden, danach aber auftreten könnten.
GEGEN die GV spricht allerdings fast dasselbe Argument - nämlich dass nach Ablauf einer z.B. zweijährigen GV auch erst geschätzt 50.000 km auf dem Tacho stehen werden und die Probleme vielleicht erst noch später (d.h. bei höheren Kilometerständen) anfangen werden (und wir uns die GV-Kosten somit sparen können).
Also lautet meine Frage, auf die es hinausläuft: gibt es beim T6 (Typ 7HC) soetwas wie einen "kritischen Punkt" in der km-Kurve, ab dem sich Probleme häufen? Falls ja und dieser UNTER 50.000 km liegen sollte, würden wir die GV nehmen.
Danke und Grüße
Thomas
jaaaaa ich weiß - es gibt schon -zig Posts zum Thema Garantieverlängerung. Aber unseren speziellen Fall konnte ich dabei noch nicht finden und mache daher hier trotzdem noch einen neuen Fred auf. Und zwar:
Wir kaufen gerade ein (wie ich finde) seltenes Exemplar - nämlich einen T6 Multivan mit EZ 08/18 und sage und schreibe nur knapp 2.000 km auf der Uhr. Die Werksgarantie läuft demnach noch sieben Monate bis August.
FÜR die GV spricht m.E., dass der Wagen bis zum Ablauf der WG vermutlich kaum mehr als 10.000 km runter haben wird und sich eventuelle Defekte bis dahin (hoffentlich!) kaum äußern werden, danach aber auftreten könnten.
GEGEN die GV spricht allerdings fast dasselbe Argument - nämlich dass nach Ablauf einer z.B. zweijährigen GV auch erst geschätzt 50.000 km auf dem Tacho stehen werden und die Probleme vielleicht erst noch später (d.h. bei höheren Kilometerständen) anfangen werden (und wir uns die GV-Kosten somit sparen können).
Also lautet meine Frage, auf die es hinausläuft: gibt es beim T6 (Typ 7HC) soetwas wie einen "kritischen Punkt" in der km-Kurve, ab dem sich Probleme häufen? Falls ja und dieser UNTER 50.000 km liegen sollte, würden wir die GV nehmen.
Danke und Grüße
Thomas