Garantieverlängerung bei Schiebetüren????

bengal

Jung-Mitglied
Ort
BrühlBonn/Köln
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
08.2004
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Motortuning
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Extras
Standheizung, AHK, Schiebedach
Hallo zusammen,

war heute wieder in der Werkstatt.
Während der Garantiezeit wurden an meinem Fahrzeuge auch die Scheiben, Rollos Steuergeräte usw. gewechselt.
Dann außerhalb der Garantie zuerst die Rechte, dann die Linke Seite.
Heute ist die Linke Seite wieder undicht.
VW will von der letzten Reparatur nur 70 % auf Kulanz übernehmen.
Ich frage mich welchen Maßstab VW bei der Gewährung von Kulanz anlegt?
Einige Forummitglieder berichten davon, dass VW ihnen eine Garantieverlängerung auf Schiebetüren gibt.

Wer hat hierzu Info?

Die VW Anschluß-Garantieverlängerung habe ich auch abgeschlossen, die übernehmen aber nicht bei Undichtigkeiten. In den Versicherungsbedingungen stehen auch mehr Ausschlüsse als alles andere.
Der Werkstattmeister beim Freundlichen meinte heute, das sei auch nur eine Gebrauchtwagen- Versicherung.
Beim Abschluss war da aber keine Rede von.

Gruß
Bengal
 
AW: Garantieverlängerung bei Schiebetüren????

Moin,

jepp, die Garantie die keine ist.

Als diese Scheibe von einem tieffliegenden Stein aus dem Rasenmäher zertrümmert wurde,
habe ich mir dann eine ohne Schiebe-Dingsda einbauen lassen.

TK ohne SB machts möglich.

Alles was irgendwie mit der Karosserie zu tun hat ist von der Garantieverlängerung ausgeschlossen.

Gruß
Lars
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Garantieverlängerung bei Schiebetüren????

Hallo zusammen,

VW will von der letzten Reparatur nur 70 % auf Kulanz übernehmen.
Ich frage mich welchen Maßstab VW bei der Gewährung von Kulanz anlegt?

Hallo,

also nachdem ich privat schon so ziehhhhmlich alle deutschen Hersteller gefahren bin,
Audi, BMW, Daimler, VW, etc. und mein AG auch einen relativ kleinen Audi,
VW, und Ford Fuhrpark (ca. 410 Fahrzeuge) unterhält, kann ich Dir nur sagen, daß ich noch bei keinem Hersteller nennenswerte "Kulanzleistungen" für drei Jahre alte Fahrzeuge erleben durfte...

dies war die Regel ...

Jetzt kommt die Ausnahme von der Regel ...

die hatten wir nur bei bekannten und vom Hersteller anerkannten Serienfehlern, bei deutlichem Abweichen (Motor nach drei Jahren kaputt, alle Inspektionen vom Freundlichen, keine mißbräuchliche Nutzung des PKW, kein Eigenverschulden, nur 22.000 Km auf dem Tacho) von der nach dem Stand der Technik zu erwartenden Lebensdauer eines Bauteils und im Rahmen von Rückrufaktionen des Herstellers.

Über die argumentative Hebelwirkung eines Herstellerwechsel im Rahmen der Flottenpolitik verfügen wir als Privatpersonen ja nicht, weshalb ich diese Fälle hier ausklammere.

Alle sonstigen Fälle später, kostenloser, oder nur teilweise berechneter Reperaturen waren keine Kulanzfälle, sondern Gewährleistungsfälle z.B:

... innerhalb der Gewährleistung und/oder Garantie nicht endgültig beseitigte Mängel, die aber innerhalb der Gewährleistung und/oder Garantie aufgetreten und moniert wurden und jetzt erst nach Ablauf der Garantie "erledigt" werden ...

... Gewährleistung auf Tauschteile (kaputt gegen neu)

... Gewährleistung aus Werkvertrag

oder mit kurzen Worten ... 70% ist sehr, sehr gut., es sei denn eine der Ausnahmen trifft auf dich zu ...

Die VVD Garantieversicherung versichert nicht alle denkbaren Mängel ... klar doch, denn dann müßte man ja außer für Verschleißteile und Betriebsstoffe keinen Cent mehr ausgeben um für viele, viele Jahre immer über ein sozusagen neuwertiges Fahrzeug zu verfügen ... frag Dich mal was die Versicherung dann kosten müßte ...

Ich habe mit meiner Bestellung und nach Kenntnisnahme der Versicherungsbedingungen trotzdem die Garantieversicherung abgeschlossen, weil Sie mich zumindest vor den ganz großen Brocken schützt ... erwischt es mich nicht -> Pech gehabt, aber Glück für die, die es doch erwischt ... immerhin habe ich mit meinem Beitrag dann den Schaden Anderer und den Gewinn des VVD mitgetragen.
 
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