Garantieverlängereung oder Funktionsgarantie

Hans Paul

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Mein Auto
T5 Caravelle
Erstzulassung
12.2010
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RNS 315
Extras
Chrompaket, Dämmpaket, Licht & Sicht, Climatronik, GRA, AHK, 17 Zoll-Fahrwerk, Sitzheizung, MFL
Umbauten / Tuning
235/55/17 Sommerreifen auf Neva
FIN
WV2ZZZ7HZBH05xxxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7EBX31
Hallo zusammen,

habe inzwischen fast alle Beiträge zur Garantieverlängerung gelsen, trotzdem bleiben für mich noch folgende Fragen:

1. Mit welchen Kosten ist bei einer einjährigen Funktionsgarantie zu rechnen (Garantieverlängerung bei mir: 1 Jahr: 454 €, 2 Jahre: 1284 €, 3 Jhare 2478 €)?
2. Sind größere, beim T5.2 aufgetretene Reparaturen (> 500 €) bekannt, die von der Garantie, nicht aber einer Funktionsgarantie übernommen wurden
(d.h. tut es eine Funktionsgarantie nicht auch)?

Bis 100000 km werden ja bekanntlich auch bei der Funktionsgarantie - soweit sie dafür einspringt - Lohn- und Materialkosten zu 100% übernommen.
Daher finde ich die Entscheidung 1 Jahr Garantieverlängerung + 1 Jahr Funktionsgarantie vs. 2 Jahre Garantieverlängerung nicht gerade einfach.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

Hans Paul
 
AW: Garantieverlängereung oder Funktionsgarantie

Hallo Hans Paul,

ich vergleiche so etwas gern mit einer Wette. Wenn nichts passiert ist das Geld für die Garantieverlängerung verloren. Aber es reicht ein großer Defekt um auf der Gewinnerseite zu stehen.

Ich schließe für meinen neuen, den ich Montag abholen werde:), die volle Garantieverlängerung um 3 Jahre ab.

Ich denke nur an einen Defekt im DSG.

Gruß Jens
 
AW: Garantieverlängereung oder Funktionsgarantie

Hallo Jens,

soweit ist mir das schon klar.

Die Frage ist nur, ob eine Funktionsgarantie (d.h. abgespeckte Garantieverlängerung) es nicht auch tut,
weil die Schäden, die im Vergleich zur Garantieverlängerung ausgeschlossen werden (z. B. Klappergeräusche) marginal sind.

Würde ein AGR-Schaden z.B. über eine Funktionsgarantie abgewickelt werden können?

Hans Paul
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Garantieverlängereung oder Funktionsgarantie

Hallo Hans Paul,

ich für mich habe zu große Sorge das im klein gedruckten zu viele Haken und Ösen sind.

Um bei meinem Beispiel zu bleiben, ( :confused: keine Ahnung ob das Problem so auftritt) die verschlissene Kupplung hat das DSG zerstört, die Kupplung ist ein Verschleissteil und nicht von der Funktionsgarantie abgedeckt.

Gruß Jens
 
AW: Garantieverlängereung oder Funktionsgarantie

Hallo,

mal als Anregung...

Mein T5.1 hat nur noch eine Funktionsgarantie bzw. halt die "alte" Anschlußgarantie.

Diese hat bisher alle Schäden wie Radlager, AGR...übernommen...jetzt sind die beiden Scheinwerfer verkohlt (die Reflektoren) diese sind aber ausgeschlossen...kosten beim :D rund 800 €

Da kannst du selbst mal nachrechnen...


Gruß
Daniel
 
AW: Garantieverlängereung oder Funktionsgarantie

Servus,

kann immer wieder nur darauf hinweisen, dass man auch das Paket "Wartung und Verschleiß" oder "Wartung und Service" mit in die Überlegungen einbeziehen sollte. Wartung und Verschleiß kostet bei mir so um die 50 € im Monat - da sind aber wohl die Scheinwerfer und die verschlissene Kupplung abgedeckt ...

Gruß
C
 
AW: Garantieverlängereung oder Funktionsgarantie

Hallo Jens,

soweit ist mir das schon klar.

Die Frage ist nur, ob eine Funktionsgarantie (d.h. abgespeckte Garantieverlängerung) es nicht auch tut,
weil die Schäden, die im Vergleich zur Garantieverlängerung ausgeschlossen werden (z. B. Klappergeräusche) marginal sind.

Würde ein AGR-Schaden z.B. über eine Funktionsgarantie abgewickelt werden können?

Hans Paul

Da sind haufenweise Sachen ausgeschlossen. Z.B. die gesamte Auspuffanlage incl. Krümmer aber auch viel Elektrikkleinkram und fast alles was es so im Innenraum gibt. Weiterhin alles was es an Dichtungen gibt.

Gruß, Marcus
 
AW: Garantieverlängereung oder Funktionsgarantie

Servus,

Wartung und Verschleiß kostet bei mir so um die 50 € im Monat - da sind aber wohl die Scheinwerfer und die verschlissene Kupplung abgedeckt ...

Gruß
C

Würde ich sofort machen, denke aber nicht, dass das im Nachhinein zu dem Preis möglich ist.
Das würde ja auch bedeuten, dass "Wartung und Veschleiß" günstiger als eine Garantiever-
längerung ist und das wird wohl nicht der Fall sein.

Hans Paul
 
AW: Garantieverlängereung oder Funktionsgarantie

Ich habe mich auch für 2 Jahre Garantieverlängerung entschieden (1100€). Denke der Preisvorteil der Funktionsgarantie bei 2 Jahren ist nicht sehr hoch. Und so bist du auf der sicheren Seite...
 
AW: Garantieverlängereung oder Funktionsgarantie

Mach bloss ne Garantieverlängerung! Mir ist das Getriebe bei 20tkm EZ4/11 hochgegangen Reparatukosten wären ca 6000-7000 Euronen gewesen. Gottseidank ein Garantiefall. Ich werde auf alle Fälle Garantieverlängerung für 3 Jahre kaufen.

Gruss Ralf
 
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