Thore
Aktiv-Mitglied
- Registriert
- 30 Mai 2005
- Beiträge
- 153
- Reaktionspunkte
- 0
- Punkte
- 30
- Ort
- Hopfen am See
- Website
- www.seelen-treff.de
- Mein Auto
- T5 California
- Erstzulassung
- 10.4.2006
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- Autom.
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Extras
- Fast alles (außer Tür-Motor)
- Umbauten / Tuning
- Frontgrill, Tagscheinwerfer, Rückleuchten, Windabweiser, Wurzelholz am Amaturenbrett
Die aktuelle Rechtsprechung bei Computern ist so, daß die Garantiezeit erst mit Erhalt der Bedienungsanleitung beginnt (Aktenzeichen liefere ich nach). Bei so einem noch höherwertigen Gut wie einem Auto ist das damit sicher übertragbar.
Da mein Cali vom April/06 noch immer nur die Cali-Sonder-Anleitung von Herbst 2004 hat, hat die Garantie für die meisten speziellen Cali-Teile noch nicht begonnen. Dazu gehören auch so besondere Teile wie Klimaanlage, Innenspiegel, fast alle Einbauten.
Für alle Califahrer bedeutet das: wir haben etwas mehr Zeit gewonnen, die netten Störungen zu reklamieren - also alles, was sich im letzten Modelljahr geändert hat.
Ob den Verantwortlichen des Herstellers das bewußt ist?
Grüße
Thore
Da mein Cali vom April/06 noch immer nur die Cali-Sonder-Anleitung von Herbst 2004 hat, hat die Garantie für die meisten speziellen Cali-Teile noch nicht begonnen. Dazu gehören auch so besondere Teile wie Klimaanlage, Innenspiegel, fast alle Einbauten.
Für alle Califahrer bedeutet das: wir haben etwas mehr Zeit gewonnen, die netten Störungen zu reklamieren - also alles, was sich im letzten Modelljahr geändert hat.
Ob den Verantwortlichen des Herstellers das bewußt ist?
Grüße
Thore
