Garantie-Verlängerung bei Fehlen der Anleitung

Thore

Aktiv-Mitglied
Registriert
30 Mai 2005
Beiträge
153
Reaktionspunkte
0
Punkte
30
Ort
Hopfen am See
Website
www.seelen-treff.de
Mein Auto
T5 California
Erstzulassung
10.4.2006
Motor
TDI® 128 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Extras
Fast alles (außer Tür-Motor)
Umbauten / Tuning
Frontgrill, Tagscheinwerfer, Rückleuchten, Windabweiser, Wurzelholz am Amaturenbrett
Die aktuelle Rechtsprechung bei Computern ist so, daß die Garantiezeit erst mit Erhalt der Bedienungsanleitung beginnt (Aktenzeichen liefere ich nach). Bei so einem noch höherwertigen Gut wie einem Auto ist das damit sicher übertragbar.

Da mein Cali vom April/06 noch immer nur die Cali-Sonder-Anleitung von Herbst 2004 hat, hat die Garantie für die meisten speziellen Cali-Teile noch nicht begonnen. Dazu gehören auch so besondere Teile wie Klimaanlage, Innenspiegel, fast alle Einbauten.

Für alle Califahrer bedeutet das: wir haben etwas mehr Zeit gewonnen, die netten Störungen zu reklamieren - also alles, was sich im letzten Modelljahr geändert hat.

Ob den Verantwortlichen des Herstellers das bewußt ist?

Grüße
Thore :pro:
 
Zurück
Oben