Garantie und GRA nachrüstung bzw. WWZH nachrüstung

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Aktiv-Mitglied
Ort
München
Mein Auto
T6.1 Kastenwagen
Erstzulassung
02.2021
Motor
TDI® 81 KW EU6d-ISC-FCM DNAB
DPF
ab Werk
Motortuning
nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA
Extras
LED Scheinwerfer
Spritmonitor ID
FIN
WV1ZZZ7HZMH03xxxxx
Hallo,

demnächst steht bei mir ein 1 Jahre alter T5 96kw Startline. Jetzt würde ich dort gerne eine GRA nachrüsten und evtl. den Zuheizer zur WWZH aufrüsten. Muss ich das alles beim :D machen, damit die Garantie nicht flöten geht oder kann ich das auch woanders machen lassen? (nicht VW Vertragshändler?)

Christian
 
AW: Garantie und GRA nachrüstung bzw. WWZH nachrüstung

Hi,

man kann es sicherlich immer wo anders machen lassen. Allerdings kann es dann zu Diskusionen kommen in Sachen Garantie.
Ich hatte das auch schon mit (anderen) Änderungen an meinem vorherigen Auto durch. Also auf Ärger kann man sich dann schon fast einstellen....wenn etwas ist.


Gruß
M.
 
AW: Garantie und GRA nachrüstung bzw. WWZH nachrüstung

Nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Grundsätzlich sollten Arbeiten fachmännisch erledigt werden. Sicherlich hat der Zuheizer und GRA auch wenig Potential z.b. einen Garantiefall des Motors zu bewirken.
Ich hätte wenig Bedenken eine GRA nachzurüsten, hab ich ja selbst neben ein paar anderen Dingen auch schon gemacht.
 
AW: Garantie und GRA nachrüstung bzw. WWZH nachrüstung

Hallo,

.....sagen wir mal so ....normalerweise ist der :D verpflichtet, jegliche "Bastelarbeiten" an das Werk zu melden, wenn er die denn entdeckt :evil: .....dafür gibt es im System sogar ein besonderes Formular zum "petzen".

So darf das Werk jegliche Garantie ablehnen, die mit den Bastelarbeiten in Verbindung stehen.

GRA und WWZH = keine Garantei auf Elektrik
Tieferlegung = keine Garantie auf Fahrwerk, Antriebsstrang und Getriebe etc.
usw.

Wurden die "Nachrüstungen" allerdings Ordnungsgemäß ausgeführt, gäbe es ja nichts zu beanstanden .......und genau da ist der Hund begraben.
VWN unterstellt hier natürlich, das nur die :D befähigt sind, derartige Nachrüstungen aus zu führen ........und genau da fangen alle Probleme an, denn meist sind die zertifizierten :D genau die, die überhaupt keine Ahnung davon haben.

Ich musste mir dieses Gelaber bereits mehrfach anhören ......bei meinem 2.T5 waren die Koppelstangen und Geräusche an der Vorderachse .....Spruch des Meisters "...tja das liegt an der Tieferlegung"..........zum Schluss ( nach kurzer hitziger Diskussion) wurde alles trotzdem auf Garantie gemacht.

Mein neuer ist absichtlich noch nicht tiefer gelegt ......und nu ?? ........Koppelstangen und Domlager defekt ......da gehen dem Meister dann die Argumente aus :evil::evil:

Wir hatten hier im Board aber auch schon Fälle, wo die Garantie auf die Heckscheibenheizung ausgeschlossen wurde, weil der :D selbst dort eine Tönungsfolie aufgebracht hat.

Also letztendlich alles Sachen über die man sich im Einzelfall mit VWN oder dem doofen :D streiten muss .......denn letzterer ist derjenige, dem es obliegt, ob daraus ein Diskussionspunkt gemacht wird.
Hier würde für den :D einfach gelten ....= Schnauze halten !!!

Gruß
Claus
 
AW: Garantie und GRA nachrüstung bzw. WWZH nachrüstung

Danke für die Infos, dann werd ich der Garantie (und evtl. Anschlussgarantie wegen) mal beim :D vorbeigucken und mir ein Angebot holen. Hoffe ich werde unter 350 Euro für GRA bleiben. Für WWZH hab ich noch kein Limit, mal sehen ob es mit FFB oder ohne sein wird.

Christian
 
AW: Garantie und GRA nachrüstung bzw. WWZH nachrüstung

Zur Aufrüstung des WWZH kann ich aus eigener Erfahrung berichten: Habe das beim Boschdienst machen lassen.
Nachdem im Winter der Zuheizer den Geist aufgegeben hat,war es kein Problem das auf Garantie und Kulanz zu reparieren, nachdem ich dem :) mit der Rechnung vom Boschdienst beweisen konnte,das es fachgerecht ausgeführt wurde.
 
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