pppmonster
Jung-Mitglied
- Ort
- Holzkirchen Obb.
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 07/2010
- Motor
- TDI® 75 KW Euro 4 BRS
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Startline
- Radio / Navi
- RCD200 MP3
- Extras
- Climatic vorne und hinten, PDC, kleines Leder, Multiflexboard
Hallo Leute,
hier wird behauptet:
".. Die Europäische Kommission stellt in ihrem Leitfaden zur GVO klar, dass der Verbraucher nicht seine Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche verlieren darf, nur weil eine reguläre Wartung oder eine Reparatur von einer freien Werkstatt ausgeführt wurde. .."
Wie macht ihr das in der Praxis?
Geht ihr zur freien Werkstatt und bekommt trotzdem von VWN die Garantieleistungen wenn notwendig?
Glaubt ihr das das wirklich funktioniert?
Würde mich über Erfahrungsberichte diesbezüglich freuen.
Gruß Stefan
hier wird behauptet:
".. Die Europäische Kommission stellt in ihrem Leitfaden zur GVO klar, dass der Verbraucher nicht seine Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche verlieren darf, nur weil eine reguläre Wartung oder eine Reparatur von einer freien Werkstatt ausgeführt wurde. .."
Wie macht ihr das in der Praxis?
Geht ihr zur freien Werkstatt und bekommt trotzdem von VWN die Garantieleistungen wenn notwendig?
Glaubt ihr das das wirklich funktioniert?
Würde mich über Erfahrungsberichte diesbezüglich freuen.
Gruß Stefan