Wichtig ist nicht der Eintrag im Serviceheft, sondern das Datum an dem der ausländische Händler das Fahrzeug dem VW-Werk als ausgeliefert gemeldet hat.
Steht ein Fahrzeug beispielsweise danach ein halbes Jahr irgendwo rum, fehlt dieser Zeitraum in der Gewährleistungszeit. Gilt für alle Fahrzeuge von VW, auch für PKW´s.
Will man die von VW angebotene 24-monatoge Anschlußgarantie in anspruch nehmen, ist es wichtig, dass der Antrag vor Ende der 2-jährigen Gewährleistungszeit bei VW eingeht.
Rainer