Garantie Reimport

Leuchtie

Jung-Mitglied
Angenommen, ich kaufe mir einen T5 über einen Re-Importeur - bei wem mach ich im Fall der Fälle (soll ja vorkommen *gg*) meine Garantieansprüche geltend?

grüße leuchtie
 
Hi Leuchtie,

welcome on board :)

Du kannst Deine Ansprueche auch bei deinem oertlichen VW-Service geltend machen - es kann zwar sein, dass der dann ein wenig grummelt, aber die Gewaehrleistung ist bei jedem Partner moeglich.

Achte bloss drauf, dass das Serviceheft ordnungsgemaess abgestempelt ist (Auslieferung!), wenn das nicht ist kann es Probleme geben.

Gruss,

C@.
der das im kleinen Rahmen mit'm T4 grad durchmacht - auswaerts gekauft, Service vor Ort: klappt gut :)
 
Wichtig ist nicht der Eintrag im Serviceheft, sondern das Datum an dem der ausländische Händler das Fahrzeug dem VW-Werk als ausgeliefert gemeldet hat.
Steht ein Fahrzeug beispielsweise danach ein halbes Jahr irgendwo rum, fehlt dieser Zeitraum in der Gewährleistungszeit. Gilt für alle Fahrzeuge von VW, auch für PKW´s.
Will man die von VW angebotene 24-monatoge Anschlußgarantie in anspruch nehmen, ist es wichtig, dass der Antrag vor Ende der 2-jährigen Gewährleistungszeit bei VW eingeht.

Rainer
 
Hallo Frau Rainer*,
Original von Rainer
Wichtig ist nicht der Eintrag im Serviceheft, sondern das Datum an dem der ausländische Händler das Fahrzeug dem VW-Werk als ausgeliefert gemeldet hat.
da hast Du latuernich Recht - bei meinem (kein Reimport) hatte der Haendler diese Meldung garnicht abgegeben :( Aber ich habe zum Glueck trotzdem die Gewaehrleistungssachen geregelt bekommen...

Gruss,

C@.

* Du hast im Profil "weiblich" als Geschlecht angegeben :)
 
Hallo Carsten,

Geschlecht im Eifer des Gefechts verwechselt ;)
selbstverständlich kann ein Fzg. auch mal etwas später augeliefert gemeldet werden (ist ja auch nicht so schlimm, wie zu früh).
Jeder Händler wird das Fzg. aber schnellstens dem Werk als ausgeliefert an Kunden melden, denn davon hängt sein Verdienst ab.

Gruß Rainer
 
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