Um noch etwas konkreter zu werden:
Bezüglich der Montage von Reifen an Kraftfahrzeugen gelten die Verordnungen EG 661/2009 in Verbindung mit EU 458/2011.
Danach gibt es nicht mehr "PKW-Reifen" und "C-Reifen", sondern Reifen der Klassen C1, C2 und C3. C1 entspricht dabei etwa PKW-Reifen, C2 den C-Reifen.
In EU 458/2011, Anhang II, heißt es:
"3. TRAGFÄHIGKEIT
3.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 5 dieses Anhangs beträgt die gemäß Absatz 3.2 ermittelte größte
zulässige Tragfähigkeit jedes an einem Fahrzeug montierten Reifens einschließlich eines Ersatzreifens (falls vor
handen):
3.1.1. im Falle eines Fahrzeugs mit Reifen des gleichen Typs und Einfachbereifung: mindestens die Hälfte des Wertes
der für die am stärksten belastete Achse technisch zulässigen maximalen Achslast gemäß den Angaben des
Fahrzeugherstellers; "
Es findet sich darin kein Hinweis, dass auf Grund von Eintragungen im Fahrzeugschein bestimmte Reifenklasse (C1 oder C2) vorgeschrieben wären.
Nach Anhang I, Teil 1, 6.6.1 a) muss ein Auto-Hersteller für die Typgenehmigung folgende Angaben zu den Reifen machen:
— Größenbezeichnung(en);
— Tragfähigkeitskennzahl ( 3 );
— Symbol für die Geschwindigkeitskategorie ( 3 );
— Rollwiderstandsbeiwert (gemessen gemäß ISO 28580);
Angaben zur Reifenklasse sind nicht erforderlich.
Die Richtlinie EG 661/2009 enthält ebenfalls keine Hinweise, dass nur bestimmte Reifenklassen auf einem Fahrzeug zulässig wären.
@habu01 Wo genau hattest du was anderes gelesen?