Führerschein ab 1999 gemacht? Klassen C1 und C1E können entfallen

Ohlie

Top-Mitglied
Ort
Norderstedt
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2019
Motor
TDI® 146 KW EU6-temp CXEC
DPF
ab Werk
Motortuning
nope
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
PanAmericana
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
LED, Schiebedach, Rückfahrkamera, WWZH, 6 Einzelsitze, 2 Schiebetüren, Zweitbatterie, Dämmglas
FIN
WV2ZZZ7HZKH........
Moin Bullifreunde,
unser Gesetzgeber hat, da in Deutschland der Führerschein ja als lebenslanges Grundrecht verstanden wird, eine EU-weite Richtlinie nicht umgesetzt.
(lustig, da Deutschland dazu zugestimmt haben muss ...)

Egal, was bedeutet das?
Das sehr viele Besitzer dieses Jahr den Führerschein umschreiben lassen müssen, oder sie führen ab nächstem Jahr ein Fahrzeug >3.49to ohne Fahrerlaubnis.
Denn die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen wurden RÜCKWIRKEND auf 5 Jahre Gültigkeit befristet.

Hier ist es gut erklärt:
Führerscheine werden ungültig

Gruß Ohlie

PS: jetzt bitte keine Diskussion über Pro/Contra von Führerscheinbefristungen. Dazu gibt es hier bereits eine sehr emotionale, kontroverse Diskussion. Hier dient es ausschließlich Eurer Information. Danke.
 
Schlimm was da angerichtet wird. Eines der negativsten Beispiele für EU-Recht. Wie einfach und überschaubar waren da die Führerscheinklassen 1, 2 und 3.
 
@Ohlie: Danke für die Info. Ich gehe mal davon aus, dass Du das nochmal nachgeprüft hast, bevor Du das gepostet hast, und das nicht schon wieder ein Test ist. ;)
Aber ich denke auch mal, dass hier im Board vermutlich nicht soooo viele davon betroffen sein werden:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/01/12/fuehrerscheine-werden-ungueltig/ schrieb:
Betroffen sind zunächst alle Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E, die ab den 19. Januar 2013 erteilt wurden.
[...]
Für ältere Fahrerlaubnisse ändert sich dagegen nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Ohlie: Danke für die Info. Ich gehe mal davon aus, dass Du das nochmal nachgeprüft hast, bevor Du das gepostet hast, und das nicht schon wieder ein Test ist. ;)
Aber ich denke auch mal, dass hier im Board vermutlich nicht soooo viele davon betroffen sein werden:

Versprochen, kein Spaß.
Blöd an der Regelung ist halt, dass es rückwirkend greift, somit also relativ kurzfristig zu Situationen kommen kann, wo jemand unabsichtlich ohne gültige Fahrerlaubnis einen >3,5 Tonner führt.
Und viele Boarder haben ggf. Angehörige oder Angestellte, die das betrifft.
 
Es sind allerdings im Moment nur Führerscheine betroffen die nach dem 18.01.2013 erteilt wurden.

Für ältere Fahrerlaubnisse ändert sich dagegen nichts. Ist die Fahrerlaubnis zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erteilt worden, bleibt es bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.

Marcus
 
Blöd an der Regelung ist halt, dass es rückwirkend greift,
Ich würde nur zu gerne die blöden Gesichter der Entscheider sehen, wenn man ihnen rückwirkend etwas Erworbenes, seien es Pensionsansprüche, Berechtigungen, Abschlüsse etc. wegnimmt.
 
Wird nicht passieren...:rolleyes:
Diese * piep piep piep piep piep* beschließen doch nur Zeug was sie selbst nicht betrifft!X(
 
Moin! Ich habe erst vor Kurzem umfassend recherchiert was es mit der FS Klasse 3 auf sich hat. Speziell ging es um (Wohn-) Anhänger, da im Text immer nur die Rede von einachsigen Anhängern war, unser derer jedoch auf zweien rollt. Ergebnis: FS Klasse drei ist als Besitzstand bis in alle Ewigkeit gültig. Und nach stundenlanger Suche war klar: beieinander liegende Achsen (Doppelachsen) gelten als eine Achse. Na dann muß man nur noch hoffen dass das auch der kontrollführende Beamte weiß! Schönen Tag Euch!!!
 
Ach nochwas: Beim Umschreiben auf einen neuen FS im Scheckkartenformat, weil der alte dreier Verschwundenen oder zerfleddert ist, sollte man genau drauf achten, ob auch alle Klassen korrekt eingetragen wurden, also die Sache mit den 7,5 to, die Hänger abweichend bis 3,5 to und so weiter. Was dort vergessen wird ist futsch...
 
Jap...
Wie du sagst, wenn du nicht aufpasst, ist das weg.
Und das geht mal garnicht!
Es wurde auch schon bewusst versucht, Leute zu verarschen!
"Tauschen sie ihren alten 3er um und die dürfen 12t fahren!"
Also hin und gefragt...
"Ja, 12t im Gespann. Sprich 7,49t LKW plus (einachs)Anhänger. Aber nur wenn sie ihn Umtauschen!"
Hab den Herren dann gefragt, ob er mich für blöd hält. Ich darf 18,725t fahren. In obigen Gespann.
Bin dann ohne weitere Worte gegangen.
 
Jap...
Wie du sagst, wenn du nicht aufpasst, ist das weg.
Und das geht mal garnicht!
Es wurde auch schon bewusst versucht, Leute zu verarschen!
"Tauschen sie ihren alten 3er um und die dürfen 12t fahren!"
Also hin und gefragt...
"Ja, 12t im Gespann. Sprich 7,49t LKW plus (einachs)Anhänger. Aber nur wenn sie ihn Umtauschen!"
Hab den Herren dann gefragt, ob er mich für blöd hält. Ich darf 18,725t fahren. In obigen Gespann.
Bin dann ohne weitere Worte gegangen.
Na dann warte mal bis du fünfzig wirst.....
 
Ich hab den CE und muss eh schon alle fünf Jahre zum doc und dann verlängern...
Also von daher...:cool:
 
Ich würde nur zu gerne die blöden Gesichter der Entscheider sehen, wenn man ihnen rückwirkend etwas Erworbenes, seien es Pensionsansprüche, Berechtigungen, Abschlüsse etc. wegnimmt.
Welche Abschlüsse?
 
Moin! Ich habe erst vor Kurzem umfassend recherchiert was es mit der FS Klasse 3 auf sich hat. Speziell ging es um (Wohn-) Anhänger, da im Text immer nur die Rede von einachsigen Anhängern war, unser derer jedoch auf zweien rollt. Ergebnis: FS Klasse drei ist als Besitzstand bis in alle Ewigkeit gültig. Und nach stundenlanger Suche war klar: beieinander liegende Achsen (Doppelachsen) gelten als eine Achse.

Entstand bei der Suche das Foto in deinem Profil :)?
 
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Reaktionen: hjb
Das Thema hatte ich gerade Letzte Woche mit einem Kollegen ,
der seine Graue Fledderpappe auch mal umgetauscht hat ,
in das Jetzige Checkkarten format !

Bei Ihm ist unter 4.b. (Ablaufdatum) ein Gültigkeitsdatum bis 2023 eingetragen ???
Ist das Korrekt ?

Ich hatte ja auch noch den Alten Grauen ,
habe aber 2002 den Moped-führerschein nachgemacht ,
und habe damals auch schon den Checkkarten Lappen bekommen ,
bei mir unter 4.b steht aber nix drin !

Da Blicke noch einer Durch !
 
Das Thema hatte ich gerade Letzte Woche mit einem Kollegen ,
der seine Graue Fledderpappe auch mal umgetauscht hat ,
in das Jetzige Checkkarten format !

Bei Ihm ist unter 4.b. (Ablaufdatum) ein Gültigkeitsdatum bis 2023 eingetragen ???
Ist das Korrekt ?

Hallo,

alle seit Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sind mit dem Ablaufdatum versehen. Die Gültigkeit beträgt 15 Jahre. 2023 ist dann natürlich falsch.

Uli
 
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