Zu der Problematik mit den Federn kann ich nichts weiter beitrage. Ich kenne das Gutachten vom TÜV Österreich inzwischen schon recht gut. bin sehr neugierig wie das bei Dir endet. Ich hätte natürlich bei meinem geplanten Umbau auch die leichteren Federn vorgesehen...
Zur Felgentraglast habe ich vor 3 jahren von meinem Freundlichen folgende Auskunft erhalten:
"im Anhang ein Auszug aus unserem Leitfaden:
Ein Gutachten wie bei einer Zubehörfelge gibt es leider für Originalfelgen nicht.
Lediglich können wir bei Volkswagen ein Traglastgutachten anfordern, dies kostet allerdings ca. 50 €,"
Das Traglastgutachten habe ich damals jedoch nicht machen lassen, weil bei mir für die Eintragung eine "Bescheinigung original von VW" wie bei folgendem Beispiel gereicht hat:

Blöderweise kann ich die Version von den original VW 950Kg Stahlfelgen mit ET56 nicht mehr finden...
Du schreibst Fußgängerschutz entfällt. Heißt das, daß die Höhenproblematik damit komplette gelöst ist?
Zu den Schneeketten: Mir hat ein Techniker der Fa. Seikel bei deren Offroadkurs auf meine Nachfrage erklärt: Ketten auf 235/65R17 sind nicht möglich. weil zu wenig Platz. Bei 225/65R17 geht es sich knapp, aber doch aus. Der Nachsatz war noch: "Da müssen die Ketten schon gut montiert und straff gespannt sein." er sagte auch, daß die 225er kombination mit Ketten so u.a. von der bayrischen Bergwacht gefahren wird. Zulassungsfähig für Straßenbetrieb ist das alles seiner Aussage nach nicht. Da geht nur wie im Typenschein vermerkt die kleinste Originalgröße.
Ich habe mir daraufhin Winterreifen in 225/65R17 besorgt und richtige stabile Ketten dazu. Gestehe, daß ich mir aber noch nie die Zeit geommen habe sie zu montieren. Geplant hätte ich aber, im Zuge des Fahrwerksumbaus auch noch überall 15mm Distanzscheiben zusätzlich eintragen zu lassen, um auf der Reifeninnenseite eben etwas mehr Luft für den Ketteneinsatz zu schaffen. Vom Umfang her habe ich keine Sorge, daß das nicht passen würde. Knapp ist es aber trotzdem jedenfalls.
Wenn Du 235/65R17 schon eingetragen hast, sollte zusätzlich 225/65R17 ja eigentlich nur eine problemlose Formalität sein.
Trotzdem bin ich immer noch der Ansicht, daß es keinen gesetzlichen Grund gibt, warum nicht 235/65R17 gemeinsam mit allen originalen Reifengrößen eingetragen bleiben können soll, und damit die originalgrößen Dein Schnekettenproblem lösen.
Noch eine andere Frage: Hast Du eine Hängerkupplung?
Ich bin auf das Problem gestoßen, daß meine originale abnehmbare Kupplung aktuell mit den großen Reifen und original MV Fahrwerk (unbeladen) auf einer Höhe von ca. 45cm (Mitte Kugekopf) steht. Bei der Prüfstelle der Landesregierung, die ja für die Fahrwerkseintragung zuständig wäre, habe ich die Auskunft erhalten, daß die Kupplungshöhe nur zwischen 35 und 42cm betragen darf. Im vollbeladenen Zustand.
Gefunden habe ich im Netz auch noch die Aussage: "die DIN 74058 besagt , dass die Kupplungshöhe bei vorschriftsmässig ausgelastetem Anhänger 430 +/- 35 mm betragen soll"
"Soll" klingt schon komisch für eine gesetzliche Regelung. Aber selbst mit dieser Version käme ich ja bei einem um 3cm höheren Fahrwerk nicht mehr hin. Mit der offiziell bekanntgegebenen schon gar nicht.
Die Ausnahmeregelung für Geländefahrzeuge habe ich auch schon geunden. Die Voraussetzungen dafür (Rampenwinkel, Böschungswinkel etc.) wird man mit dem Bus aber wohl nie erfüllen können.
Wie haben andere das Höhenproblem der Hängerkupplung in Kombination mit höherem Fahrwerk gelöst?
Liebe Grüße,
Roli