Frust Höherlegung T6.1 4M Eintragung

Upps, habs grad erst geschnaggelt das es der TÜV in Ösiland ist,Sorry. Das Ändert jetzt aber auch nix wirklich an dem geschriebenen.
Könnte halt sein, dass in Österreich die Möglichkeit, Ketten aufzuziehen vorhanden sein muss.
In D ist es jedenfalls nciht so.
 
Servus ! Tatsächlich muss jedes in der EU zugelassene Fahrzeug Ketten montieren können lt. TÜV Österreich . Der Bus hat 3080 Kg. Wer ma schaun wos ma segn wearn. Danke lg
 
Könnte halt sein, dass in Österreich die Möglichkeit, Ketten aufzuziehen vorhanden sein muss.
In D ist es jedenfalls nciht so.
Oder, wie ich es bereits schrieb, lässt Du das Auto stehen, brauchste auch keine Ketten.

Diese ominöse Fahrzeugfreigabe von VW bezieht sich doch auf den Originalzustand von Reifen und ohne Höherlegung.
Mehr können die ja auch nicht tun, bei den vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten.
Liegt der "Kahn" jetzt 30mm höher.......
Und wie lange liegt der denn höher, wird wieder umgebaut?
Was also wird wenn der irgendwann mal wieder tiefer geht?

Ich hätte das alles ja vorher gecheckt.
 
Oder, wie ich es bereits schrieb, lässt Du das Auto stehen, brauchste auch keine Ketten.
Dass müsste man noch mal genauer eruieren. Ist mir noch nicht gelungen. Wenn diese Möglichkeit der Montage für die Zulassung in Österreich erforderlich ist, nützt Stehenlassen nichts.
Es muss bei uns ein zugelassenes Fahrzeug z.B. doch auch regelmäßig zur HU. Auch dann, wenn es nicht benutzt wird und auch dann, wenn es sich nicht einmal im öffentlichen Verkehrsraum befindet, sondern auf dem Privatgrundstück in der Garage steht.

Kann Deins ja, wenn Du die alten Reifengrößen nicht streichen lässt...
Die alten Reifengrößen fliegen aber raus, wenn er den Tacho auf die neue Größe angleicht.
 
Oder, wie ich es bereits schrieb, lässt Du das Auto stehen, brauchste auch keine Ketten.

Diese ominöse Fahrzeugfreigabe von VW bezieht sich doch auf den Originalzustand von Reifen und ohne Höherlegung.
Mehr können die ja auch nicht tun, bei den vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten.
Liegt der "Kahn" jetzt 30mm höher.......
Und wie lange liegt der denn höher, wird wieder umgebaut?
Was also wird wenn der irgendwann mal wieder tiefer geht?

Ich hätte das alles ja vorher gecheckt.
Servus ! Ich habe das Internet durchgesaugt , zumal gefühlt jeder zweite diesen Umbau in Deutschland und Österreich hat , die da sind : Monotoube Fahrwerks höherlegung XL plus 30mm ( Radmitte - Kotflügelkante 49cm ) inkl. TÜV-Gutachten, Reifen 235/75/17" plus 20mm, Amarok Stahlfelgen 8Jx17" ET 49 Traglast irgendwo 1200kg/ Felge. Reifen AT wo alle Bedürfnisse fürs Gesetz erfüllt werden. Vorsichtig würde Ich bei Gesetze zwischen D und Ö bzw EU weit sein. Das sind alles EU Verordnungen!!!! also in ganz Europa gültig , da ja Fabriks neue Auto EU weit genehmigt werden . Glücklich diejenigen deren Prüfer zB. bei der Höherlegung nicht den Fußgängerschutz (ab 30mm Gesamthöhe ) gefordert hat ,oder die Neueinstellung des Fahrzeugassistent Systems will. Original hat der Bus 1970mm Gesamthöhe , nach Umbau 2010 mm , also 40mm und davon sind 10mm fürn Fußgängerschutz zu hoch. Alles von mir wiedergegebenes steht entweder oben im Schreiben , wurde Telefonisch mit Tüv und Werkstatt und sicherheitshalber schriftlich mit der Rechtsabteilung vom ÖAMTC besprochen . Alle haben so ziemlich die gleiche Aussagen Inhaltlich gemacht das es diese Gesetze tatsächlich gibt und auch angewandt werden. Hab in absehbarer zeit einen Termin beim TÜV alles vor Ort besichtigen und Lösungen zu finden. Die Werkstatt die es verkauft und eingebaut hat ,sagt es ist mittlerweile das dritte mal das die Prüfer die Federn nicht akzeptieren und eine stärkere eingebaut werden muss ( Monotoube Federn für Fahrzeuge die immer beladen Fahren ). Werden aber auch so im Internet beworben und verkauft. Meine persönliche Lösung original Felgen -Reifen 225/75/17" und Fahrwerk auf 2000mm Gesamthöhe runterschrauben . lg
 
Die alten Reifengrößen fliegen aber raus, wenn er den Tacho auf die neue Größe angleicht.
Warum? Meiner ist auch angeglichen und die alten Reifengrößen sind noch drin, Tacho darf ja vorgehen.
 
hmmmm....ich hab 235/60 R18 mit Tachangleichung und Lenkeinschlagsbegrenzung und bei mir steht in meiner einzelgenehmigung dezidiert drinnen, dass KEINE schneeketten montiert werden dürfen.

bei uns in .at gibt es für fahrzeuge unter 3,5t keine schneekettenmitnahmepflicht. nur wenn schneekettenpflicht bei einzelnen strassen ausgewiesen wird, dann muss man - wenn man dort fährt - natürlich ketten aufziehen.
 
Na, weil der Gutachter es in das oben eingestellte Dokument so reingeschrieben hat. Du hast den betreffenden Teil, wenn auch in anderem Zusammenhang, weiter vorn selbst schon zitiert. Ob er das nun zu recht oder nicht so reingeschrieben hat, vermag ich noch nicht zu sagen.

Meiner ist auch angeglichen und die alten Reifengrößen sind noch drin, Tacho darf ja vorgehen.
Wenn Du die Reifengröße aus Deinem Profil hast, hast Du schon mal eine andere. Und Österreich ist es vermutlich auch nicht. Ob das dennoch kurzerhand vergleich- und übertragbar ist, weiß ich nicht.
 
Wenn Schneekette durch ein Schild vorgeschrieben sind, musst Du auch in D welche aufziehen.
Die Frage war ja, ob es in A ggf. eine Vorschrift gibt, die aufgrund der vielen Pässe usw. eine grundsätzliche Scheekettentauglichkeit vorsieht.

@rafikano
Das sind alles EU Verordnungen!!!! also in ganz Europa gültig , da ja Fabriks neue Auto EU weit genehmigt werden .
Sicher, das ist bei Neufahrzeugen so, die Hersteller machen erst mal alles nach Norm (bis auf die Abgasreinigung...). 😄

Bei der Eintragung vor Ort kommt es aber darauf an, was a) vom Land ratifiziert wurde und b) was der lokale Prüfer vor Ort meint.
Und zwar nicht, weil der sich das Recht selber machen kann, sondern weil Du im Zweifelsfall auf einer Eintragung beharren musst, bis hin zur Klage. Diese wird dann nach 1 1/2 Jahren ggf. positiv beschieden, bis dahin nützt es Dir aber gar nichts.

Wohl dem, der einen toleranten TÜV hat!
 
.....Die Frage war ja, ob es in A ggf. eine Vorschrift gibt, die aufgrund der vielen Pässe usw. eine grundsätzliche Scheekettentauglichkeit vorsieht......
Da steht alles drin was in Ö ist und was nicht:

Zusammengefasst:
Wenn eine geschlossene Schnee und/oder Eisschicht oder eine vergleichbare Witterung vorliegt, braucht es Ketten.
Hat man keine Ketten oder darf keine aufziehen, darf man nicht dorthin fahren, wo diese vorgeschrieben sind.
Bei Schneematsch braucht es noch keine Ketten, dürfen keine aufgezogen werden, nur Winterreifen.
Und wenn man auch keine Winterreifen hat, darf man auch nur bei entsprechender Witterung fahren.

Eigentlich alles ganz logisch und im Prinzip ist das alles wie in D:
"an die Witterung angepasste Bereifung"

 
Da steht alles drin was in Ö ist und was nicht:

Zusammengefasst:
Wenn eine geschlossene Schnee und/oder Eisschicht oder eine vergleichbare Witterung vorliegt, braucht es Ketten.
Hat man keine Ketten oder darf keine aufziehen, darf man nicht dorthin fahren, wo diese vorgeschrieben sind.
Bei Schneematsch braucht es noch keine Ketten, dürfen keine aufgezogen werden, nur Winterreifen.
Und wenn man auch keine Winterreifen hat, darf man auch nur bei entsprechender Witterung fahren.

Eigentlich alles ganz logisch und im Prinzip ist das alles wie in D:
"an die Witterung angepasste Bereifung"

Servus ! Es geht nicht darum bei Schneekettenpflicht , Schneeketten zu haben und zu montieren wenn gefordert sondern das dein Auto das kann so wie Winterreifen montieren . Wenn du diese in den Situationen brauchst, dann musst dein Auto diese montieren können gleich ob du es machst oder nicht. Es Hat nichts mit Schneekettenpflicht bei verschneiten Straßen zu tun. Ich bin an Hand der Dokumente auch eines besseren belehrt worden w.o. zu sehen. Leider
 
Servus ! Es geht nicht darum bei Schneekettenpflicht , Schneeketten zu haben und zu montieren wenn gefordert sondern das dein Auto das kann so wie Winterreifen montieren . Wenn du diese in den Situationen brauchst, dann musst dein Auto diese montieren können gleich ob du es machst oder nicht. Es Hat nichts mit Schneekettenpflicht bei verschneiten Straßen zu tun. Ich bin an Hand der Dokumente auch eines besseren belehrt worden w.o. zu sehen. Leider
du hast mein posting gelesen? es gibt in österreich keine mitnahmepflicht für fahrzeuge unter 3,5t. und bei mir in meiner einzelgenehmigung ist dezidiert angeführt, dass ich keine Ketten anlegen darf. ich würde an deiner stelle die anderen themen mit einer anderen prüfstelle abarbeiten.
 
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Servus ! Es geht nicht darum bei Schneekettenpflicht , Schneeketten zu haben und zu montieren wenn gefordert sondern das dein Auto das kann so wie Winterreifen montieren . Wenn du diese in den Situationen brauchst, dann musst dein Auto diese montieren können gleich ob du es machst oder nicht. Es Hat nichts mit Schneekettenpflicht bei verschneiten Straßen zu tun. Ich bin an Hand der Dokumente auch eines besseren belehrt worden w.o. zu sehen. Leider
Du hast gelesen, was in dem Maut.at Link zu lesen ist?
Fahrt die Reifen die passen, klärt das mit dem Prüfer ab und gut isses.
 
Servus ! Jetzt hab Ich es Schwarz auf weiß von der KFZ Rechtsabteilung ÖAMTC das es ein Gesetz gibt das Verpflichtent zumindest auf einer Achse Schneeketten montiert werden können , MÜSSEN. Regelung der Typengenehmigungs VO 858/2018iVm der DurchführunsVO 1009/2010EU. Lt dieser Aussage gehe Ich davon aus das es auch für Deutschland gilt. Auf jeden fall für uns in Österreich. Leider lg
 
In der genannte Verordnung finde ich nichts über Schneeketten.
Verordnung
Wenn Du es genau wissen willst, laß Dir vom ÖAMTC den Wortlauf kopieren. 😉

Ich gehe weiter davon aus, dass das irgendeine nationale Sonderbestimmung ist.
Sonderregeln gibt es durchaus, s. Kennzeichnungspflicht von Fahrradträgern in I und ES usw.

In D gilt das m.E. nicht, wir haben auch nicht so viel Schnee!
Wenn das EU-weit gültig wäre, würde es ja für alle EU-Länder gelten, also auch Regionen, wo es erwiesenermaßen wirklich wenig schneit.
 
Servus ! Jetzt hab Ich es Schwarz auf weiß von der KFZ Rechtsabteilung ÖAMTC das es ein Gesetz gibt das Verpflichtent zumindest auf einer Achse Schneeketten montiert werden können , MÜSSEN. Regelung der Typengenehmigungs VO 858/2018iVm der DurchführunsVO 1009/2010EU. Lt dieser Aussage gehe Ich davon aus das es auch für Deutschland gilt. Auf jeden fall für uns in Österreich. Leider lg
DurchführungsVO sind ja Ländersache und ich kann mir schon vorstellen, dass das in DE anders ist - zumindest gibt's hier diverse Sportwagen etc ohne die Möglichkeit, Schneeketten aufzuziehen.
Aber selbst wenn: Ich habe wie gesagt Räder mit dem gleichen Durchmesser und der gleichen Breite wie Deine gewünschten (halt weniger Felgenhöhe und dafür mehr Reifenflanke als bei Dir, in Summe aber gleich). Sie sind bei mir eingetragen als "auch zulässig, Schneeketten nicht geprüft, elektronische Tachoangleichung", die alte Seriengröße wurde nicht gestrichen und ist definitiv für Ketten geeignet - damit ist auch das Fahrzeug für Ketten geeignet. Dass der Tacho mit der Seriengröße zu viel anzeigt, ist zulässig. Ketten habe ich dennoch nur für die tatsächlich montierte Größe - ich habe ja passende gefunden, die ausreichend Platz haben.

P.S. Ich weiß, dass Dich die von mir schon zuvor angesprochene Streichung der alten Seriengröße nicht stört - weil Du die eh nicht fahren willst. Ich halte das Angehen gegen die Streichung aber weiterhin für die einfachste Lösung Deines Problems, denn mit der Seriengröße in den Papieren gäbe es unstreitig eine kettengeeignete Größe für Dein Kfz, die neue Größe ist dann nicht mehr die "einzige" (siehe Deine Ausschnitte, die stellen genau darauf ab). Die Tachoangleichung sollte nicht zur Streichung führen, denn ein Tacho darf ja zu viel anzeigen, nur nicht zu wenig.
 
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Servus ! Jetzt hab Ich es Schwarz auf weiß von der KFZ Rechtsabteilung ÖAMTC das es ein Gesetz gibt das Verpflichtent zumindest auf einer Achse Schneeketten montiert werden können , MÜSSEN. Regelung der Typengenehmigungs VO 858/2018iVm der DurchführunsVO 1009/2010EU. Lt dieser Aussage gehe Ich davon aus das es auch für Deutschland gilt. Auf jeden fall für uns in Österreich. Leider lg
du hast recht ...

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allerdings ist diese DVO nur auf die klasse m1 beschränkt - also nur pkw. meiner läuft unter n1. wobei das witzig ist, weil für pkw herrscht keine kettenmitnahmepflicht, für lkw über 3,5to jedoch schon (bei uns in .at) die klasse n1 (lkw unter 3,5to) ist da außen vor ... ob das der gesetzgeber so wollte?
 
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