Frust Höherlegung T6.1 4M Eintragung

rafikano

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Ort
Hainburg an der Donau
Mein Auto
T6.1 Multivan
Erstzulassung
02.09.2021
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Trendline
Umbauten / Tuning
235/65/17" AT Reifen , Twin Monotube Eibach Höherlegung
Servus ! Ich wollte heute die Monotoube Fahrwerkshöherlegung /Reifen 235/65/17" ,Felgen 8Jx17" ET49 (Amarokfelgen ) eintragen lassen. Teilweise nicht erfüllbar die Umsetzung der Vorderungen. Gibt es Österreicher die diese Kombis schon eingetragen haben . Wenn ja währe Ich über eine Kopie der Eintragungen dankbar.
Danke LG
 

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Danke fürs Umdrehen .Ich hoffe , wenn es einmal eingetragen wurde , das es dann angenommen wird . Außerdem gibt es ja mehr als genug im Forum die dieselbe Kombi eingetragen haben anscheinend ohne größere Probleme . Schneeketten müssen lt. Gutachter auf jeder Rad Größe montiert werden können , egal ob das Auto im Winter bewegt wird oder nicht. Ich kann ein eigenes Gutachten in Auftrag geben ,lt Gutachter , für den Fußgängerschutz über 30mm Höherlegung.
 
Naja falsche Federn und dass Ketten möglich sein müssen klingt plausibel.
Meines Wissens nach sagt VW ab 235/55R17 ist keine Kette mehr möglich. Es gibt allerdings ein paar Zubehörfelgen welche einen kleinen ET haben und dann im Gutachten Ketten bis max x mm zulassen.
 
Schneeketten müssen lt. Gutachter auf jeder Rad Größe montiert werden können
Kann ich mir nicht vorstellen dass dss stimmt.

Beim Alhambra zuvor und jetzt am T6 durfte/darf ich laut Hersteller auch nicht auf jede eingetragene Reifengröße Ketten montieren.
 
Kann ich mir nicht vorstellen dass dss stimmt.

Beim Alhambra zuvor und jetzt am T6 durfte/darf ich laut Hersteller auch nicht auf jede eingetragene Reifengröße Ketten montieren.
Joa. Aber glaube dem TÜV Prüfer geht's drum dass er bei dem geänderten Abrollumfang eine Tachoangleichung braucht. Dadurch wurde dann die Serienbereifung natürlich nicht mehr passen...

Ich glaube aber gelesen zu haben dass bei 235/60/17 keine Tachoangleichung nötig ist weil es Grad so noch passt.
 
Naja falsche Federn und dass Ketten möglich sein müssen klingt plausibel.
Meines Wissens nach sagt VW ab 235/55R17 ist keine Kette mehr möglich. Es gibt allerdings ein paar Zubehörfelgen welche einen kleinen ET haben und dann im Gutachten Ketten bis max x mm zulassen.
Der Wagen wurde mit 235/55/17" , original im Typenschein eingetragen, ausgeliefert . Das da schon keine Ketten zu montieren sind mag ich nicht Glauben das VW das so macht.
 
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Der Wagen wurde mit 235/55/17" , original im Typenschein eingetragen, ausgeliefert . Das da schon keine Ketten zu montieren sind mag ich nicht Glauben das VW das so macht.
Dann schnapp dir mal das Handbuch und lies nach.

Es gibt auch genug Autos wo man keine Ketten montieren darf (Sportwagen zB).
 
Joa. Aber glaube dem TÜV Prüfer geht's drum dass er bei dem geänderten Abrollumfang eine Tachoangleichung braucht. Dadurch wurde dann die Serienbereifung natürlich nicht mehr passen...

Ich glaube aber gelesen zu haben dass bei 235/60/17 keine Tachoangleichung nötig ist weil es Grad so noch passt.
Die Tachoangleichung gibt es ja auf die Reifengröße ( Natürlich müssen dann alle anderen Reifen ausgetragen werden). Er meint aber ,es ist Pflicht das jedes Auto Ketten montieren können muss , gleich ob man diese je braucht oder nicht . Auch wenn das Auto eingewintert wird.
 
Ich zitiere mal aus dem Cali Board

Grundsätzlich erteilt VW für die von Dir genannte Reifengröße keine Schneekettenfreigabe. Grund ist der zu geringe Abstand nach innen zum Dämpfer.
 
Er meint aber ,es ist Pflicht das jedes Auto Ketten montieren können muss , gleich ob man diese je braucht oder nicht . Auch wenn das Auto eingewintert wird.

Fakt ist doch das Auto bekommt deswegen keine Strassenzulassung ( egal ob Sommer oder Winter ) bzw. die wird dir sogar entzogen

Also bleibt dir wohl nur Einzelannahme mit allen nötigen Gutachten ( die du wohl kaum, erst recht nicht seitens VW , bekommst ) übrigIMG_1149.webp
 
Zuletzt bearbeitet:
....Er meint aber ,es ist Pflicht das jedes Auto Ketten montieren können muss , gleich ob man diese je braucht oder nicht . Auch wenn das Auto eingewintert wird.
Das kann nicht sein, man ist ja auch nicht gezwungen Winterreifen aufzuziehen.
Man muss mit an die Witterung angepasster Bereifung unterwegs sein, hat man die nicht und lässt die Karre stehen, ist alles gut, selbst/auch ohne Schneeketten.
 
In Österreich gibt es hinsichtlich Winterreifen und Schneeketten meines Wissens nach etwas andere Vorschriften als in D.
(s. Brennerautobahn)
Es gibt mit Sicherheit auch mehr Straßen, auf denen Schneeketten vorgeschrieben sind. 😉
 
In Österreich gibt es hinsichtlich Winterreifen und Schneeketten meines Wissens nach etwas andere Vorschriften als in D.
(s. Brennerautobahn)
Es gibt mit Sicherheit auch mehr Straßen, auf denen Schneeketten vorgeschrieben sind. 😉
Ich habe sinngemäß nichts anderes geschrieben.
Es ging um einen TÜV aus Deutschland.

Das ich mich den Regeln anpassen muss, die in dem Land gelten, in dem ich mich bewegen möchte, habe ich unterstellt.
Man kann hier nicht auf alle europäische Eventualitäten eingehen.

Ab einer bestimmten Radgrösse sind Schneeketten halt technisch nicht mehr möglich.
Dann bleibt nur ein schmaleres Rad oder man lässt die Karre stehen, bleibt zuhause, muss man zuhause bleiben.

Eine Pflicht zum Kettenaufzug, bei einem nicht benutzten KFZ, besteht nicht, nicht in Deutschland.
 
Schneeketten müssen lt. Gutachter auf jeder Rad Größe montiert werden können , egal ob das Auto im Winter bewegt wird oder nicht. Ich kann ein eigenes Gutachten in Auftrag geben ,lt Gutachter , für den Fußgängerschutz über 30mm Höherlegung.
Hier wird nur die Freigängigkeit diskutiert, das Problem scheint hiernach aber eher Richtung Tacho gesehen zu werden:
Img_2025_01_16_06_54_39~2.jpeg
Klär das doch bitte mal auf. Wenn Du eh noch Gutachten zum Fußgängerschutz machen musst, sollte der Tacho die kleinere Aufgabe sein...
Ähnlich, sollte es doch um Freigängigkeit gehen: Die lässt sich mit montierten Ketten beurteilen. In DE spielen Ketten beim TÜV erstmal keine Rolle. Ich habe dennoch welche (Pewag Snox SUV) auf meinen dafür eigentlich zu großen Rädern und die gefährden nichts (aber Luftfahrwerk etc, kann bei Dir anders sein). Es gibt auch welche, die zB innen gar nicht auftragen (auch mit Ö-Norm, Pewag Servostar etc).

Edit: OK, hängt evtl mit der Streichung der anderen Radgrößen zusammen. Ich verstehe dann aber nicht, weshalb sie Dir die bisherigen Reifengrößen alle streichen wollen/müssen. Das ist hier nicht so (Tacho darf zu viel anzeigen). Ich kann bei Bedarf natürlich noch die kleineren Räder fahren und habe dann richtig Auswahl bei Ketten ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Schneeketten müssen lt. Gutachter auf jeder Rad Größe montiert werden können
Das widerspricht m. E. den von Dir fotografierten Dokumenten und damit auch den Ausführungen des Gutachters. M.E. ist der Text so zu verstehen, dass bei Deiner geplanten Rad-Reifenkombination eine Tachoangleichung erforderlich wäre. Das würde dazu führen, dass danach keine anderen Räder mehr montiert werden dürften, weil die Angleichung dann nicht mehr stimmen würde. Da auf der geplanten Kombination aber keine Schneeketten funktionieren und die geplante aber die einzig zulässige übrigbleibende nach der Tachoangleichung wäre, ist Essig.
Das ist mit der oben zitierten Aussage aber nicht identisch.
Ob ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug generell immer mit Schneeketten ausrüstbar sein muss (darauf liefe das Problem dann nämlich hinaus) konnte ich noch nicht herausfinden.
 
Ich habe sinngemäß nichts anderes geschrieben.
Es ging um einen TÜV aus Deutschland.

Das ich mich den Regeln anpassen muss, die in dem Land gelten, in dem ich mich bewegen möchte, habe ich unterstellt.
Man kann hier nicht auf alle europäische Eventualitäten eingehen.

Ab einer bestimmten Radgrösse sind Schneeketten halt technisch nicht mehr möglich.
Dann bleibt nur ein schmaleres Rad oder man lässt die Karre stehen, bleibt zuhause, muss man zuhause bleiben.

Eine Pflicht zum Kettenaufzug, bei einem nicht benutzten KFZ, besteht nicht, nicht in Deutschland.
Upps, habs grad erst geschnaggelt das es der TÜV in Ösiland ist,Sorry. Das Ändert jetzt aber auch nix wirklich an dem geschriebenen.
 
Das widerspricht m. E. den von Dir fotografierten Dokumenten und damit auch den Ausführungen des Gutachters. M.E. ist der Text so zu verstehen, dass bei Deiner geplanten Rad-Reifenkombination eine Tachoangleichung erforderlich wäre. Das würde dazu führen, dass danach keine anderen Räder mehr montiert werden dürften, weil die Angleichung dann nicht mehr stimmen würde. Da auf der geplanten Kombination aber keine Schneeketten funktionieren und die geplante aber die einzig zulässige übrigbleibende nach der Tachoangleichung wäre, ist Essig.
Das ist mit der oben zitierten Aussage aber nicht identisch.
Ob ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug generell immer mit Schneeketten ausrüstbar sein muss (darauf liefe das Problem dann nämlich hinaus) konnte ich noch nicht herausfinden.
Servus ! Ich habe eine Tachoangleichung auf diese Reifengröße machen lassen ( 235/65/17 ") mit Bestätigung. Außerdem habe ich die Höherlegung Monotoube XL montiert also genug Freiheit im Radhaus. Das alle anderen Reifengrößen gestrichen werden ,ist für mich in Ordnung. Das die Reifengröße 235/65/17" Schneeketten montieren können muss , verstehe ich nicht, vor allem da ich eine Bestätigung von VW brauche das der Bus mit dieser Reifenkombi Schneeketten montieren kann . Gutachten für Fußgängerschutz mache lassen wird sich finanziell nicht auszahlen. Da der Fußgängerschutz ein EU Gesetz ist gilt dieses auch in Deutschland. Bei mir geht es um 10mm über der erlaubten Höherlegung von 30mm.
 
Das die Reifengröße 235/65/17" Schneeketten montieren können muss , verstehe ich nicht, vor allem da ich eine Bestätigung von VW brauche das der Bus mit dieser Reifenkombi Schneeketten montieren kann .
Diese Reifengröße muss nach meinem bisherigen Verständnis nur in Deinem besonderen Fall mit Schneeketten bestückt werden können. Weil es die nunmehr einzige zulässige Reifengröße an Deinem Fahrzeug ist.
Ist das Auto zufällig aufgelastet (3,5 t)?
 
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