Original von naume
Es gibt aber eine Möglichkeit die Scheiben zu verdunkeln. Und zwar bei einem Autoglas-Profi bedampfen lassen (können aber nicht alle).
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Laut meinem persönlichen TÜV-Gutachter, würde er mir das auch abnehmen.
Moin!
Zunächst: auch ein TÜV-Eintrag, der zwar vorhanden, aber nicht zulässig ist, macht die ganze Sache dennoch illegal ("Gefälligkeitsgutachten")
das wird gerne übersehen....ich habe hier einen ganzen Haufen von Jungs aus einer bestimmten geographischen Region, die allesamt mit (verbotener) Front-Seitenscheibentönung unterwegs sind, alles ist zwar eingetragen (von einem ganz bestimmten TÜV-Prüfer) und auch recht unauffälig (keine sichtbaren Klebekanten), aber die 30% fallen einfach auf. Wohlweislich halten die sich zu bestimmten Tageszeiten mit diesen Autos nicht in der Stadt auf...
- Die Bedampfung, wie von @naume vorgeschlagen, in coloriert halte ich für dennoch bedenklich, da die zur Verfügung stehenden 7% definitiv überschritten werden (Dazu müssen die Scheiben ausgebaut werden).
- Das Einzige, was sich nicht in Form des Erlöschens der Betriebserlaubnis durchführen ließe, wäre das metallisierende Bedampfen
der Scheibe (ähnlich einer Klimakomfortfrontscheibe),
das wäre m.E. zulässig, weil hier die Lichtdurchlässigkeit IMHO erhalten bleibt.
Vielleicht kann der Fachbetrieb das ja. Oder es gibt evtl. sogar so eine Scheibe zum Austausch?