Frontscheibenverdunkelung

The Van Man

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:help:
Hallo Freunde ,

mich nervt das man in Deutschland die vorderen Seitenscheiben nicht verdunkeln darf .

Mein T5 Mv hat alle hinteren dunkel nur vorn nicht.

Hat einer von euch ne Idee die Scheiben nicht dauerhaft ( evtl. Rollo oder abziehbare Folie ) zu verdunkeln. ?(

Ich weiß, das es Gardienen vom California gibt aber die sind nicht so schön .

Für Anregungen bzw. Lösung meines Problems wäre ich euch dankbar!
 
Original von The Van Man
mich nervt das man in Deutschland die vorderen Seitenscheiben nicht verdunkeln darf .
Das hat ja auch nen guten Grund! Das Sichtfeld des Fahrer muss bei Betrieb des KFZ dauerhaft frei sein. Da darf eigentlich auch kein Handtuch, Rollo o.ä. hängen!

Wenn es Dir nur drum geht die Scheiben temporär zu verdunkeln (z.B. auf dem Campingplatz), empfehle ich getöntes Plexiglas in 3mm Stärke. Das kannste mit ner Stichsäge passgenau selbst zusägen und von innen an die Scheiben drücken.
 
Original von The Van Man
:help:
...
Ich weiß, das es Gardienen vom California gibt aber die sind nicht so schön .
...

Gardinen gibt es beim T5 California keine mehr, das war beim T4 der Fall!

Ich empfehle Dir die Steckelemente aus Stoff vom T5 Cali für die vorderen Türen. Sie sind passgenau und leicht und schnell anzubringen und "halten dicht" ;)

Gruß
Jochen
 
wie schon geschieben, während der Fahrt darfst Du da nichts dranmontiert haben.

Es gibt aber eine Möglichkeit die Scheiben zu verdunkeln. Und zwar bei einem Autoglas-Profi bedampfen lassen (können aber nicht alle).

Laut meinem persönlichen TÜV-Gutachter, würde er mir das auch abnehmen.

Ist vom Preis her zwar auch ein wenig anspruchsvoller als eine normale Folien-Tönung, aber wer schön sein will, ... :rolleyes:

Ich bin auch noch am überlegen, aber die wollen meinen Bus dazu 2 Tage haben, und dazu bin ich noch nicht bereit. :O
 
Original von naume
Es gibt aber eine Möglichkeit die Scheiben zu verdunkeln. Und zwar bei einem Autoglas-Profi bedampfen lassen (können aber nicht alle).

Laut meinem persönlichen TÜV-Gutachter, würde er mir das auch abnehmen.
Ich wär da aber sehr skeptisch... mit der Thematik haben wir uns im Passat-Forum schon vor Jahren ausreichend auseinandergesetzt:

Rein rechtlich ist eine Tönung bis 20% der vorderen Scheiben zulässig. Nur vergessen dabei die meisten leider, dass die werksseitige Color-Verfhasung schon 13% beträgt!!!
Theoretisch darf man also nur noch 7% "nachtönen" - das entspricht beispielsweise der Foliatec Secure-Lux (6%) die aber sichtbar keinerlei Tönung aufweist und nur dem Einbruchschutz dient.
 
Original von naume
Es gibt aber eine Möglichkeit die Scheiben zu verdunkeln. Und zwar bei einem Autoglas-Profi bedampfen lassen (können aber nicht alle).
...........
Laut meinem persönlichen TÜV-Gutachter, würde er mir das auch abnehmen.

Moin!
Zunächst: auch ein TÜV-Eintrag, der zwar vorhanden, aber nicht zulässig ist, macht die ganze Sache dennoch illegal ("Gefälligkeitsgutachten")

das wird gerne übersehen....ich habe hier einen ganzen Haufen von Jungs aus einer bestimmten geographischen Region, die allesamt mit (verbotener) Front-Seitenscheibentönung unterwegs sind, alles ist zwar eingetragen (von einem ganz bestimmten TÜV-Prüfer) und auch recht unauffälig (keine sichtbaren Klebekanten), aber die 30% fallen einfach auf. Wohlweislich halten die sich zu bestimmten Tageszeiten mit diesen Autos nicht in der Stadt auf... 8o

- Die Bedampfung, wie von @naume vorgeschlagen, in coloriert halte ich für dennoch bedenklich, da die zur Verfügung stehenden 7% definitiv überschritten werden (Dazu müssen die Scheiben ausgebaut werden).
- Das Einzige, was sich nicht in Form des Erlöschens der Betriebserlaubnis durchführen ließe, wäre das metallisierende Bedampfen
der Scheibe (ähnlich einer Klimakomfortfrontscheibe),
das wäre m.E. zulässig, weil hier die Lichtdurchlässigkeit IMHO erhalten bleibt.
Vielleicht kann der Fachbetrieb das ja. Oder es gibt evtl. sogar so eine Scheibe zum Austausch?
 
Original von pille
- Das Einzige, was sich nicht in Form des Erlöschens der Betriebserlaubnis durchführen ließe, wäre das metallisierende Bedampfen
der Scheibe (ähnlich einer Klimakomfortfrontscheibe),
das wäre m.E. zulässig, weil hier die Lichtdurchlässigkeit IMHO erhalten bleibt.
Das Problem hierbei ist allerdings, dass die Scheibe als solche in ihrer Eigenschaft verändert wird. Und jegliches Teil das am Auto verändert wird erfordert ein neuerliches Gutachten...
Z.B. im Falle einer Scheibe, wie sich durch die Bedampfung das Bruchverhalten ändert, etc. pp. :rolleyes:
 
Original von pille
Moin!
Zunächst: auch ein TÜV-Eintrag, der zwar vorhanden, aber nicht zulässig ist, macht die ganze Sache dennoch illegal ("Gefälligkeitsgutachten")

Nein, ganz legal, die Idee mit dem Bedampfen stammt sogar von ihm.

Ich hatte ihn mal gefragt, was möglich wäre. Und das ist nun mal nur das Bedampfen.
 
Solange die Tönung (incl. Werkstönung der Color-Verglasung) 20% nicht überschreitet mag das sein. Nur kann sich kein Gutachter über die STVZO hinwegsetzen.
Bedenke aber, dass Du eine 7%ige Tönung mit dem Auge kaum wahrnehmen wirst (guck DIr mal die 13% Grüntönung an).
 
Original von naume
Nein, ganz legal, die Idee mit dem Bedampfen stammt sogar von ihm.

Ich hatte ihn mal gefragt, was möglich wäre. Und das ist nun mal nur das Bedampfen.

Hm, dieses Bedampfen....was genau ist das denn?
- Colorieren
- Metallisieren

?(

Variante 1 dunkelt ab....(Überschreitung der max 20% möglich)
variante 2 würde gehen...

Gut, die Geschichte mit dem Bruchverhalten ist insofern nebensächlich, wenn die (metallisierende) Bedampfung legal eintragungsfähig ist (denn dann ist das bereits berücksichtigt).
 
Original von pille

Hm, dieses Bedampfen....was genau ist das denn?
- Colorieren
- Metallisieren

?(

Hatte mich damals nur nach den Eckdaten erkundigt. Genau weis ich das auch nicht, werde mich mal schlau machen. Denn eigentlich will ich das ja bei mir machen lassen.

Mal sehen. :rolleyes:
 
Seitenscheibenverdunkelung

:D He , wow da habe ich ja einen einen echten Stein ins Rollen gebracht.

Tja, wir haben alle die gleichen Probleme .

Wir wohnen in Deutschland mit zu vielen Regeln was Autos angeht.

Wenn einer noch eine Ultimativlösung hat bitte gerne .

Danke schonmal für eure Anregungen . :danke:
 
RE: Seitenscheibenverdunkelung

Eine hab ich noch.

Ich habe hier mal einen silbernen A6 rumfahren gesehen, der hatte ringsrum (auch Fahrer- und Beifahrerscheibe) eine silberne Spiegelfolie dran.

Hammergeil !!!

Allertdings ein Kennzeichen aus Litauen. :rolleyes:
 
RE: Seitenscheibenverdunkelung

..genau ! Ich bin vorkurzem völlig fasziniert um einen Espace rumgelaufen weil dem seine Fahrer und Beifahrer Scheiben auch dunkel waren. Sah genial aus. Kurz darauf kam der Besitzer etwas nervös an. (Er sah mich wahrscheinlich um sein Auto schleichen) und es stellte sich heraus das er Spanier ist und das Auto auch span. Nummerschilder hatte. Die hatte ich nicht bemerkt vor Bewunderung.
Allerdings habe ich in letzter Zeit auch schon öfter hochpreisige Mercedes gesehn, die für mein dafürhalten mehr wie 20% auf den vorderen Scheiben haben.
 
Nur weil es verboten ist, heißt das ja nicht, dass nicht einige so rumfahren... :rolleyes: ;)

Ich hatte an meinem Passat auch ChromoLux an den vorderen Seitenscheiben (und natürlich auch hinten). Da hat in 3,5 Jahren nie ein Hahn nach gekräht... :rolleyes:
Aber erlaubt isses deswegen trotzdem nicht! :(
 
Das Problem wird die Lichtbrechung sein, die durch die Folie auf der Frontscheibe entstehen würde.

Dei Folien sind ja mehrschichtig.

Die Seitenscheiben vorne würde ich auch gerne machen lassen.
Aber mein Töner sagt, nur wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. ;)

Grüße Kalli
 
Na das Abmelden geht doch ratz fatz. :D
 
Habe ja hinten Cromolux dark , weil es ja noch Cromolux light gibt. :D

Ich könnte wetten bei den Seitenscheiben merkt das kein ...

Außer die T5 Boardler ! 8)


Grüße Kalli
 
Ich denke mal, wenn es anständig gemacht wird und man es mit der Tönung nicht übertreibt, dann bekommt man auch keinen ärger. Wir fahren halt nicht das typische auto was die Polizei anhält. Wenn man jetzt einen Golf fährt, der über den Boden schleift und den der Scheriff schon 5min. vorher hört, dann würde ich mir das auch überlegen es zu lassen.
Ich hatte es bei meinem T4 und jetzt auch beim T5. Ich muß leider immer im Winter zum TÜV, da kann man dann bei minus Temp. leider nicht einfach die Scheibe unten lassen. Hatte aber bislang auch keine Probleme. auch wenn mal die Herren in grün/weiß neben einem an der Ampel stehen hat sich keiner beschwehrt. Ich hatte bei meinem Firmen Sprinter die Seiten bis vorne verspiegelt und die Frontscheibe abgedunkelt, ist auch immer gut gegangen.
Über dieses Thema kann man Stunden diskutieren. Fakt ist einfach, das es in Deutschland und auch in den meisten EU-Ländern nich legal ist.
Muß halt jeder selber wissen, ob er es für sich verantworten kann und will. Konsequenzen eingeschlossen.
Man sollte es nur nicht übertreiben, wenn man tiefschwarz in die forderen Scheiben macht ist das schon ziemlich grob fahrlässig. Es ist ja nicht immer nur Sonnenschein, es regnet auch mal und schneit und nachts ist es auch dunkel. Da sollte man auch noch rausgucken können und nicht einen Fußgänger übersehen.
Von dem Fluten halte ich persönlich nicht so viel, wie sieht es da mit der Kratzfestigkeit aus? Die Scheiben sind ja beweglich und werden auch rauf und runter gefahren. Wie sieht´s beim reinigen aus? Und eine Folie ist einfacher wieder zu entfernen.
 
Habe heute, da gerade in der Nähe, bei meinem Töner reingeschaut.

Hier ist auch mein Busserl zu sehn. =)

Es ging um die Folie an den Seitenscheiben vorne, für die ich Interesse habe.

Er, als Fachmann hat auch über die 30% Grenze gewusst und gesagt, dass die Grundtönung bei Wärmeschutzglas schon zwischen 22- 28 % liegt. Natürlich könne er mir Folie verkaufen oder ich könne auch die ausgebauten Scheiben zum tönen vorbeibringen, Das Problem sei auch nicht der Tüv oder eine Polizeikontrolle ( 3 Punkte 140 Euro ) , sondern die Folgen bei einem Unfall.

Und da muss ich im Recht geben. Brauchst nur so ein Fahrradfahrer ( fahre auch Rad ) der ohne Licht in der Dämmerung fährt, anrempeln. Egal wer daran schuld ist....

Über Sinn oder Unsinn der 30 % kann man streiten. Über die Rechtslage leider nicht.


Grüße Kalli
 
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