Fragen rund ums Öl

snow_dive

Aktiv-Mitglied
Ort
Engadin
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
01.2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein Danke
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
Radio Composition MEDIA touch
FIN
WV2ZZZ7HZGH045355
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7H
Hallo zusammen

T5 Multivan
1. Inv.-Setzung 18.12.2003
Kein Partikelfilter

Nachdem mein T5 bis zum 180`000er Service kaum Probleme machte und kaum Öl verbrauchte, begannen im Frühling 2014 die Probleme.

Anzeige Stopp Öl! bei schnellen Kurven - angehalten und Pannendienst gerufen (Mobilitätsgarantie Amag Schweiz) nichts gefunden ich soll weiter fahren!!

Später fing er an zu „pfeifen“, habe mit der Garage A einen Termin vereinbart. Kurz darauf keine Leistung mehr! Ab zur Garage B. Nockenwelle und Ölpumpe wurden ersetzt, läuft wieder super!! Als Konsequenz natürlich nur noch Öl von der Garage, Öl Amag LL III.

Nun waren wir unterwegs und er wollte Öl, das wir nicht mehr dabei hatten. Ab ins Internet nachgeschaut was einfüllen.

Und nun lese ich das dass LL III nicht gut ist für meinen T5. :o

Ist dieses Öl Schuld am Nockenwellenschaden?

Was würdet ihr machen?
Wie weiter?

Ich bin echt auf Eure Hilfe angewiesen.


Mit bestem Dank


Roland


Werkst. Km-Stand Datum Was ÖL L

A 154`372 06.08.12 Service Castrol Edge Pro LL III 7.5 l
B 180`204 31.01.14 Radnabe ersetzt Motorex Profile V-XL 5W30 1 l
A 181`922 24.03.14 Service Castrol Edge Pro LL III 7.4 l

Danach vereinzelt Anzeige Stopp Öl! bei schnellen Kurven. Grosser Ölverbrauch ca. 1l / 4000 km
Öl vom Händler B LL III

B 195`265 11.09.14 Nockenwelle ersetzt, Castrol Edge Pro LL III 7.4 l

Nockenwelle ersetzt, Ölpumpe ersetzt, Bremsen, Alternator nur noch Öl vom Händler B LL III

B 195`265 30.01.15 Kupplung. Motorex Profile V-XL 5W30 0.6 l

B 210`962 28.05.15 Service. Castrol Edge Pro LL III 5W-30 7.0 l
 
Moin die Nockenwelle ist zwar nicht aus Marzipan, aber sie verträgt kein LL3 Oel.
Ja, das Oel ist vermutlich verantwortlich für deinen Nockenwellenschaden und eventuell auch für mehr...
Dein Auto braucht ausschließlich LL2 (506.01). Ließ doch mal aufmerksam einen Oelkanister vom LL3 bzgl. der Spezifikation, dort wird draufstehen ersetzt 506.01 AUSSER bei den R5 Motoren und beim V10 TDI...
Gruß

Baumi
 
Ja, die NW ist durch das falsche Öl gestorben.

Die Öldruckprobleme können auch vom falschen Öl kommen (Hauptlager verschlissen) aber auch durch Schmutz in der Ölwanne.

Gruß, Marcus
 
Danke für die schnellen Antworten

JA das habe ich befürchtet.

Wie würdet Ihr weiter vorgehen?
Kann man die Garagen zur Verantwortung ziehen?
 
Kann man die Garagen zur Verantwortung ziehen?

Hallo,

ja, man kann. Wenn Du die Rechnungen noch hast, auf denen das falsche Öl draufsteht.

Die Anweisung bezüglich der Ölspezifikation ist seitens VWN eindeutig!

Entnimm unbedingt eine Ölprobe, dann kannst Du wahrscheinlich einen Metallbaukasten nachweisen, der da in Deinem Öl rumschwimmt.

Ich würde den Werstätten, beiden, das Problem nahelegen. Da beide das falsche Öl eingefüllt haben, könnte man fast auf eine gesamtschuldnerische Haftung gehen. Vielleicht teilen die beiden sich die Kosten...
 
Hallo,

ja, man kann. Wenn Du die Rechnungen noch hast, auf denen das falsche Öl draufsteht.

Hallo,

das wäre ja zu schön um wahr zu sein, wenn das so eindeutig durchzusetzen wäre.
Hat das denn schon mal einer durchgezogen und Recht bekommen?

Bei einer Laufleistung von über 200 TKM könnte ich mir vorstellen, dass hier auch noch auf andere Ursachen hingewiesen wird und eine Eigenbeteiligung sehr wahrscheinlich ist.
Ich hatte auch eine Zeitlang (25 TKM) das falsche Öl eingefüllt bekommen und auch alle Rechnungen. Ich bekam von mehreren Seiten den Hinweis, dass ein Rechtsstreit relativ aussichtslos sei.

Ich würde auf jeden Fall einen Öllcheck bei oelcheck.de durchführen lassen und Kontakt zu Jochen (EXCEER) aufnehmen. Der kennt sich da aus und kann das Ergebnis der Ölanalyse über die allgemeine Beurteilung hinaus noch interpretieren und mit seiner Datenbank vergleichen.

Gruß
Hagen
 
Hallo,

naja... ein Eigenanteil kleiner 100% ist besser als nichts versuchen und 100% bezahlen. Wer nicht fragt, bekommt auch nix.
 
Schon klar, dass ein Eigenanteil kleiner 100% besser ist als nichts.
Ich würde das im Falle eines Schadens auch probieren.
Ich denke aber die Realität sieht eher so aus, dass man sich auf einen längeren Streit einstellen muss.
Das hörte sich zunächst mal an, als ob das ganz reibungslos mit der Haftungsübernahme ablaufen würde.

Interessant wäre wirklich mal zu erfahren, wer in solch einem Fall tatsächlich schon mal Recht bekommen und Schadensersatz erhalten hat und in welcher Höhe.
Ich habe in einem eigenen Thread ja schon mal um Erfahrungsberichte gebeten, jedoch Null-Resonanz erhalten.

Gruß
Hagen
 
Ok mein Plan

Werde mir am Montag jemanden suchen der mir etwas öl abzapft für eine Probe.
Danach werde ich bei B vorbei gehen und das öl wechseln lassen.
Des weiteren werde ich A per Brief anfragen das er bei seiner Haftpflicht Versicherung den Schadenfall anmeldet. (Tipp des Anwaltes)

Mal sehen wie sie reagieren.
 
Warum nur bei A anfragen wegen der Haftpflicht? hat nicht B auch falsch beölt?
Hat B wenigstens den Ölwechsel kostenneutral zugesagt? Oder muss er erst von dem falschen Sachverhalt überzeugt werden?

Gruß
Hagen
 
Hallo Roland,

ich drück Dir die Daumen, dass das zum Erfolg führt und würde mich über eine weitere Berichterstattung freuen.

Gruß
Hagen
 
Hallo Roland,

diese Dokumente habe ich nicht eingestellt. Aber du findest sie z.B. hier: https://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do;jsessionid=CE952EBFAB29ADA666ABB0D368DC8D64
Das Anmelden kostet 7,00 Euro / Tag. Diese Zeit reicht aber locker aus, alle für dich fahrzeugspezifischen Dokumente auf deinen Rechner zu speichern.

Angaben zu den Ölvorgaben stehen u.a. in "Instandhaltung genau genommen VW Transporter T5, Typ 7H 7J (03-10).pdf".

Desweiteren findest du bei erWin sehr viele Reparaturleitfäden, Selbststudienprogramme, Stromlaufpläne, etc.. Lohnt sich also.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Gruß
Mike
 
Rein juristisch wird das eine ganz schwierige Kiste.

Du musst vor Gericht nachweisen, dass das falsche Öl genau diesen Schaden ausgelöst hat. Das wird auf jeden Fall sehr schwierig werden (Gutachten, Gegengutachten usw.).

Gruß, Marcus
 
Hallo zusammen

Habe heute von VW die Antwort bekommen.
Meiner braucht öl gem VW norm 50.601.
Das heisst die "Spezialisten" haben gem. Rechnung das Falsche öl eingefüllt.

Jetzt wird's lustig.
 
Hej,

ich drücke dir die Daumen:

...
Du musst vor Gericht nachweisen, dass das falsche Öl genau diesen Schaden ausgelöst hat...

... dass du einen Rechtsverdreher hast, der genau hier auch den unmittelbaren Kausalzusammenhang begründen und durchsetzen kann :o.

... Das heisst die "Spezialisten" haben gem. Rechnung das Falsche öl eingefüllt.
Jetzt wird's lustig.

Ich lache dann erst einmal viel später, weil lustig ist anders :confused::confused::confused: ...

Glück AUF ... und berichte bitte :pro:,

bis denne,
 
Na da bin ich mal auf meine Rechnung heute mittag gespannt, denn beim Kauf (2011) wurde der DPF nachgerüstet mit der Aussage vom Verkäufer "... jetzt aber LL-III ..." - hoffentlich hat da mein :D mehr Ahnung. :(

Ich werde berichten. ;)
 
vor dem Ölwechsel, Ölprobe nicht vergessen.
Viel Glück.

Gruß
Hagen
 
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