Frage zur Garantie und dem Service ???

chv

Aktiv-Mitglied
Ort
Allgäu
Mein Auto
T5 Multivan
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Extras
viele ;-)
servus zusammen,

also ich wollte mal wissen wie sich die garantie verhält, wenn ich jetzt ein neuwagen bekomme und irgendwelche probleme gerade in der ersten zeit habe ... ( z.b. radio spinnt , fahrwerk macht probleme oder irgendwas passiert ...

kann ich zu jedem beliebigen autohaus fahren ?
muss man auf irgendwas beim auto abholen genau achten ?
(also abgesehen vom normal zustand ;-) )

greift die garantie auf alles was ohne einfluss durch dritte ( bzw den fahrer durch fahrlässigkeit passiert ) ??


freu mich auf antwort.
 
AW: Frage zur Garantie und dem Service ???

Hallo,
bei einem Neuwagen kannst Du wg. Garantieabwicklung zu jedem VW Vertragshändler (Werkstatt) gehen.

Bei der Abholung sollte man das Auto natürlich genau auf Beschädigungen (Lack, Innenraum, Felgen, Scheiben etc.) und auf Vollständigkeit prüfen. Bei solchen Mängeln geht danach nichts mehr.

Schäden die durch Fahrlässigkeit des Fahrers entstehen (z.B. Überdrehen durch Verschalten) werden von der Garantie natürlich nicht abgedeckt. Sie lassen sich über den Fehlerspeicher häufig auch nachweisen. Gleiches gilt für Schäden durch Dritte.

Gruß, Marcus
 
AW: Frage zur Garantie und dem Service ???

Hallo,
bei einem Neuwagen kannst Du wg. Garantieabwicklung zu jedem VW Vertragshändler (Werkstatt) gehen.

Sorry, dass ich da ein wenig korrigieren muss.
Der VW-Vertragshändler muss zumindest die Kategorie Nutzfahrzeugservice haben, sonst kann er die Garantieleistung nicht abrechnen. Händler oder Werkstätten, die lediglich den VW und oder Audiservice anbieten, sind von VWN nicht autorisiert. Hier trennt der Konzern ganz genau und der seriöse Händler sollte dies auch offen und ehrlich bei Annahme sagen, sonst könnte der Kunde auch bei Garantieleistungen auf den Kosten sitzenbleiben.
 
AW: Frage zur Garantie und dem Service ???

Hi Klaus,
da hast Du natürlich Recht - das hatte ich stillschweigend vorausgesetzt.

Gruß, Marcus
 
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