Frage zum Wechselkennzeichen

R

rainert4

Guest
Moin!
Leider habe ich in der Suche nix passendes gefunden,auch bei Google nicht,deswegen meine Frage hier:
Mein T5,obwohl mit Scheiben, ist als LKW geschl.Kasten eingetragen,Fahrzeugklasse:J
blöde Frage,kommt der für Wechselkennzeichen garnicht in Frage?
Welcher wissende kann mir helfen?
Gruß,vom ratlosem Rainer
 
AW: Frage zum Wechselkennzeichen

Hi,

leider habe ich keine Zeit mehr, mich tief einzulesen. Aber was ich beim ADAC und google gefunden habe, ist es nicht möglich und nicht vorgesehen, einen Lkw mit Wechselkennzeichen zu versehen.

Für mich im ersten Blick auch nachvollziehbar, weil das vielen Findigen zum Missbrauch dienen würde. Grundsätzlich ist ein Lkw ein Transportmittel und für gewerbliche Fahrten gedacht. Ich könnte mir vorstellen, dass man mit dem Wechselkennzeichen hier finanzielle Vorteile bekommen würde, die gegenüber anderen ungerecht wären, auch wenn das jetzt so nur meine ersten Gedanken sind.
Vergleichbar aber vermutlich mit der Tatsache, dass man mit seinem privaten Trapo-Lkw am Wochenende nicht mit Anhänger fahren darf. Für mich der Grund, weil sonst viele Gewerbliche einfach auf diese Kleintransportmöglichkeit umsteigen würden, um das Fahrverbot am Wochenende zu umgehen. Ein Umstand, der letztlich nicht zu kontrollieren wäre, dafür aber eine ganze Menge privater Autofahrer am Wochenende nerven würde.
So gibt es halt nur das eine oder das andere. Den Vorteil, seinen T5 als Lkw zu fahren, oder Wechselkennzeichen zu benutzen, bzw. seinen T5 als Pkw zu fahren, und Anhänger mitführen zu dürfen. Man kann nicht alles haben.
 
AW: Frage zum Wechselkennzeichen

Moin!
Danke für Eure Antworten!
Schade ist nur,das man gleich als potentieller Steuerhinterzieher verdächtigt wird!
Ich hab vor 2 Jahren den Bus gekauft,habe ich jedenfalls gedacht,das es ein Bus oder Kombi ist.Beim ersten Steuerbescheid hab ich mich gewundert,ist aber preiswert!!
Als mir jetzt nach 2 Jahren,der Gedanke zu dem Wechselkennzeichen kam,habe ich zum ersten Mal richtig geguckt,erst da ist mir aufgefallen,obwohl eine Doppelsitzbank hinten verbaut ist,
das nur 2 Sitzplätze eingetragen sind!Entschuldigung,das ich trotzdem am Sonntag mit Anhänger fahre.
Gruß,Rainer
 
AW: Frage zum Wechselkennzeichen

Vorsicht Kollege!!! so_nicht.gif

Ich kann nur empfehlen: READ.gif

Ich habe eine Theorie versucht zu erklären, warum die Regeln so sind wie sie sind. Ich habe mit keinem Wort einen Verdacht gegen Dich oder jemanden überhaupt ausgesprochen.
Es geht dem Gesetzgeber vermutlich lediglich darum Schlupflöcher zu schließen, die unter normalen Umständen nie im Leben zu kontrollieren wären.
Und ob Du am Sonntag mit Deinem Gespann durch die Gegend fährst oder nicht ist ziemlich Latte. Wirst Du angehalten, läufst Du Gefahr, dafür blechen zu müssen. Das hängt vom jeweils kontrollierenden ab. Handelt er rechtmäßig, gibt es ein Verfahren. Punkt.
 
AW: Frage zum Wechselkennzeichen

Moin Dobbi!
Ok.habe ich jetzt verstanden+lassen wir jetzt so stehen,meinerseits!
Mit freundlichem Bulligruß,Rainer
 
Zurück
Oben